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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.1953 - V ZR 89/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1509
BGH, 16.01.1953 - V ZR 89/51 (https://dejure.org/1953,1509)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1953 - V ZR 89/51 (https://dejure.org/1953,1509)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1953 - V ZR 89/51 (https://dejure.org/1953,1509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …

    Auszug aus BGH, 16.01.1953 - V ZR 89/51
    Der zur Entscheidung stehende Fall liegt in dieser Hinsicht anders als der von dem erkennenden Senat mit Urteil vom 15. Juni 1951 entschiedene Fall von Pape u.a. gegen Burbach-Kaliwerke AG (V ZR 86/50, abgedruckt NJW 1951, 836); im Gegensatz zu jenem Falle ist im gegenwärtigen Fall eine Anpassung der an die Grundeigentümer zu entrichtenden Vergütung an die durch Stillegung der Grube unter Aufrechterhaltung der Quote veränderten Verhältnisse nicht vorgenommen worden, sondern nur eine Anpassung an die nach der Inflation eingetretene Änderung der Währung.

    Die Revision verweist hierzu insbesondere auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1951 in der Rechtssache von Pape u.a. gegen Burbach-Kaliwerke AG - V ZR 86/50 -.

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone und des Bundesgerichtshofs bestimmt die Revision die Geschäftsgrundlage, soweit hier von Interesse, als die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewieser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien sich auf dieser Vorstellung aufbaut (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953 V ZR 89/51 BGB § 595 Nr. 1, vom 16. Januar 1953 V ZR 5/51, RdL 1953, 194, 197 und vom 14. Juli 1955 V ZR 72/52 LM BGB § 242 - Bb Nr. 18 = NJW 1953, 1985 = MDR 1954, 27).

    Zeile 20 wird nach V ZR 89/51 eingefügt: LM.

  • BGH, 12.11.1957 - V BLw A 4/57

    Armenrechtsgesuch für Abweichungsrechtsbeschwerde

    In einem weiteren Schriftsatz vom 20. August 1957, der am 22. August bei dem Bundesgerichtshof eingegangen ist, hat der Verpächter geltend gemacht, daß das Oberlandesgericht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953 (V ZR 89/51, LM Nr. 1 zu § 595 BGB) abgewichen sei und seine Entscheidung auch auf dieser Abweichung beruhe.

    Hiervon abgesehen würde auch keine Abweichung der Beschwerdeentscheidung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953 (V ZR 89/51, LM Nr. 1 zu § 595 BGB) vorliegen.

  • BGH, 24.02.1960 - V ZR 119/58
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51 (BdL 1953? 139? I 1 der Entscheidungsgründe) die Präge, ob eine nachträgliche:: Änderung der Geschäftsgrundlage eines lange vorher zustandegekommenen Vertrages überhaupt möglich sei, dahingestellt gelassen.

    Auch die Höhe ihrer Geldaufwendungen - die Revision behauptet, sie beliefen sich auf vier Millionen Mark - vermag daran nichts zu ändern (vgl, zum Umfang des Unternehmerrisikos bei Kaliabbauverträgen im übrigen das Urteil des erkennenden Senats vom 16, Januar 1953, V ZR 89/51, RdL 1953" 139" 1 2 der Entscheidungsgründe), Unerheblich sind endlich die Ausführungen der Revision darüber, daß keine Beteiligungsquote mehr gezahlt werde und daß damit die - ursprünglich bis zum 31- Dezember 1953 bemessene - Stillegung des Grubenbetriebes ''jeden Sinn verloren" habe und "gar nicht mehr bindend" gewesen sei,.

  • BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Wenn er auf diese Vereinbarung die Grundsätze über den Sukzessivlieferungsvertrag für unanwendbar erachtet, weil der Unternehmer zum Abbau nicht verpflichtet sei, so ist das, entgegen der Ansicht der Revision, nicht zu beanstanden (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51, LM BGB § 595 Nr. 1, und vom 28. September 1960, V ZR 24/59, S. 18); etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus den §§ 3, 6 und 10 des hier zur Erörterung stehenden Kaliabbauvertrages.
  • BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 128/58
    Den Rechtsgrundsatz, daß Dauerschuldverhältnisse auch ohne vertragliche Grundlage aus wichtigem Grunde gekündigt werden können, hat die Rechtsprechung wiederholt auch auf Miet- und Pachtverhältnisse angewendet (BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - V ZR 89/51 - LM BGB § 595 (Nr. 1); Urt. des erkennenden Senats vom 24. Februar 1959 - VIII ZR 64/58 - MDR 1959, 483; RGZ 150, 193, 199; 160, 361, 366;… BGH RGRK 11. Aufl. § 553 Anm. 2).
  • BGH, 20.09.1965 - VIII ZR 143/63

    Zulässigkeit eines auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung …

    Wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das BGH-Urt. v. 16. Januar 1953 - V ZR 89/51 - LM BGB § 595 Nr. 1 - mit Recht betont hat, müssen allerdings an die Gründe für eine außerordentliche Kündigung bei einem für lange Dauer abgeschlossenen Vertrage besonders strenge Anforderungen gestellt werden.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 78/52

    Rechtsmittel

    Bereits das Reichsgericht hat diese Ansicht abgelehnt (…SeuffArch Bd. 88 Nr. 66, S. 133), und der erkennende Senat hat mit Urteil vom 16. Januar 1953 - V ZR 89/51 (RechtdLandw 1953, 139 [143]) denselben Standpunkt eingenommen.
  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 136/54

    Rechtsmittel

    Das ist aber nicht notwendig; denn ein Pachtverhältnis kann fristlos aus wichtigem Grunde auch gekündigt werden, wenn sich später eine solche Unzuverlässigkeit zeigt, daß dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, wobei allerdings bei einem langfristigen Vertrag strenge Anforderungen gestellt werden müssen (RGZ 150, 193 [199], 321 [322]; BGH vom 16. Januar 1953 V ZR 89/51 in Lind-Möhr BGB § 595 - (1) = RechtdLandw 1953, 139 [143]).
  • BGH, 23.01.1961 - VIII ZR 97/60

    Rechtsmittel

    Auch der Bundesgerichtshof hat ausgesprochen, daß ein langfristiger Vertrag nur dann aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden kann, wenn dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann, und daß insoweit strenge Anforderungen gestellt werden müssen (BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - V ZR 89/51 - LM BGB § 595 Nr. 1 Bl. 2 R).
  • BGH, 28.09.1960 - V ZR 24/59

    Rechtsmittel

    Das Landgericht gab durch Teilurteil hinsichtlich des Wartegeldes für 1949, also in Höhe von 12.348 DM, der Klage statt, indem es zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer Kündigung seitens der Beklagten bejahte, aber den Standpunkt vertrat, für das Jahr 1949 sei nicht rechtzeitig gekündigt worden; die Berufung der Beklagten gegen dieses Teilurteil wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen, und auch ihre Revision blieb erfolglos (Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51, LM BGB § 595 Nr. 1 = RdL 1953, 139).
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 167/57

    Rechtsmittel

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