Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1952 - V ZR 9/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 28.05.1971 - V ZR 121/68
Anspruch des Eigentümers gegen den nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe von …
Der Senat hält daran fest, daß die Inanspruchnahme eines Grundstücks nach Maßgabe des § 10 RLG kein öffentliches Recht am Grundstück schafft, das dem dinglichen Recht an einem Grundstück gleich zu achten ist (Urt. v. 18. Januar 1952 - V ZR 9/51;… Urt. v. 3. Dezember 1954 - V ZR 155/52, BB 1955, 335; vgl. auch LM BGB § 95 Nr. 7; a.A. Vennemann, MDR 1952, 75, 78; 1953, 87 [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51]; Enneccerus/Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts Band 1, 15. Bearbeitung, § 125 Seite 523 Anm. 38).Bei der Beantwortung der Frage, ob die Verbindung des Bunkers mit dem Grundstück eine vorübergehende im Sinn des § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB war, die nicht ausschließlich auf tatsächlichem Gebiet liegt (RGZ 55, 281, 284; WarnRspr 1924 Nr. 119; Senatsurteil vom 18. Januar 1952 - V ZR 9/51 S. 4; LM BGB § 95 Nr. 6 Bl. 3), ist das Berufungsgericht von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen.
- BGH, 03.12.1954 - V ZR 155/52
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat diese Rechtsauffassung jedoch bereits in dem, soweit ersichtlich, nicht veröffentlichten Urteil vom 18. Januar 1952 - V ZR 9/51 - (Revisionsentscheidung zum Berufungsurteil des OLG Hamburg MDR 1951, 178 [OLG Hamburg 06.12.1950 - 1 U 245/50]), welches das Eigentum an einem vom Reich errichteten Luftschutzbunker betraf, abgelehnt, da der Zweck des Reichsleistungsgesetzes es nicht sei, einen nachhaltigen Eingriff in das Grundeigentum zu ermöglichen, insbesondere nicht durch Begründung von Rechten, die den dinglichen gleichzustellen seien.Es kommt in erster Linie darauf an, ob die Absicht des verbindenden Erbauers von vornherein auf den späteren Wegfall der Verbindung oder der Benutzung gerichtet war oder doch der spätere Wegfall nach der Natur des Zwecks der Verbindung sicher erschien (RGZ 153, 231 [235]; Urteile des erkennenden Senats vom 18. Januar 1952 - V ZR 9/51 - und vom 20. Juni 1952 - V ZR 167/51 - sowie in BGHZ 10, 171 [176]).
- BVerwG, 30.11.1973 - IV C 29.72
Rechtsmittel
Der auf die Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. Dezember 1950 (MDR 1951, 178) sowie der Landgerichte Trier vom 27. September 1952 (NJW 1953, 703) und Köln vom 28. April 1955 (NJW 1955, 1797) gestützten Gegenmeinung der Revision ist der Bundesgerichtshof bereits in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 18. Januar 1952 (V ZR 9/51) überzeugend mit dem Hinweis entgegengetreten, daß der in einer Inanspruchnahme nach § 10 RLG liegende Eingriff zwar schwer sein und die Merkmale einer Enteignung erfüllen könne, es jedoch nicht - weder überhaupt noch deshalb - das Ziel des Reichsleistungsgesetzes (gewesen) sei, ein förmliches Enteignungsverfahren zu ersetzen.
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