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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,6053
BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69 (https://dejure.org/1971,6053)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1971 - V ZR 9/69 (https://dejure.org/1971,6053)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1971 - V ZR 9/69 (https://dejure.org/1971,6053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Belastung eines Grundstücks mit einem Wegerecht - Bestellung einer Grunddienstbarkeit - Eröffnung einer Gaststätte und einer Fremdenpension

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1971, 2060
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 8/69

    Wegerecht, Auslegung der Grundbucheintragung

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Diese Frage bedarf hier keiner abschließenden Stellungnahme, da es auf den Text des Bestandsverzeichnisses jedenfalls dann nicht ankommt, wenn er offen kundig überholt ist und mit der wirklichen Nutzungsart des herrschenden Grundstücks im Zeitpunkt der Wegerechtsbestellung nicht mehr im Einklang steht (Urteil des Senats vom 21. Mai 1971, V ZR 8/69, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 23.04.1954 - V ZR 145/52

    Vorkaufsrecht bei Erwerb durch Miteigentümer

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Bei Ermittlung des Sinns und der Tragweite von Grundbucheinträgen ist das Revisionsgericht nämlich nicht an die Würdigung des Tatrichters gebunden; es kann solche Einträge vielmehr frei und selbständig auslegen (RGZ 136, 232, 234; BGHZ 13, 133, 134 [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52];… LM a.a.O. Nr. 5).
  • BGH, 27.01.1960 - V ZR 148/58
    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Soweit die Revision an Hand der Rechtsprechung des erkennenden Senats (NJW 1959, 2059 Nr. 3; 1960, 673; LM BGB § 1018 Nr. 4) darzulegen versucht, daß die Eröffnung der Caféwirtschaft und der Fremdenpension keine bloße, durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung herbeigeführte Steigerung einer an sich gleichbleibenden Benutzungsart gewesen sei, vielmehr die Beklagte und ihr Ehemann den Grundbesitz dadurch in nicht voraussehbarer Weise umgestaltet hätten, liegen diese Ausführungen neben der Sache.
  • BGH, 17.03.1967 - V ZR 63/64

    Bestimmtheitserfordernis bei Erbbaurechten

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Denn zur Ermittlung von Inhalt und Umfang dinglicher Rechte können, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, auch Umstände, die außerhalb des Grundbuchs und der Eintragungsbewilligung liegen, mit herangezogen werden, wenn und soweit sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 47, 190, 195 f [BGH 17.03.1967 - V ZR 63/64] mit Nachweisen).
  • BGH, 30.11.1965 - V ZR 90/63

    Umfang der Auslegbarkeit von Grundbucheintragungen durch das Revisionsgericht in …

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Bei der Auslegung von Grundbucheinträgen kann, wenn der Wortlaut nicht ganz eindeutig ist, gerade auch die tatsächliche Handhabung einen wichtigen Hinweis auf den Umfang eines Wegerechts geben (Urteil des Senats vom 30. November 1965, V ZR 90/63, WM 1966, 254, 255).
  • RG, 08.06.1942 - V 129/41

    Kann der Ausübung eines ersessenen Wegerechts bei Änderung der Grundlagen, auf …

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Fehlt es mithin an einer nachträglichen Erweiterung der Grunddienstbarkeit, so entbehrt der Vorwurf der Revision, die Beklagte und ihr Ehemann hätten das Recht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt (unter Bezugnahme auf BGB RGRK 11. Aufl. § 1004 Anm. 38 und RGZ 169, 180, 182 f), einer tatsächlichen Grundlage.
  • RG, 23.04.1932 - V 3/32

    1. Zur Auslegung von Grundbucheintragungen. 2. Kann bei der Eintragung einer …

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Bei Ermittlung des Sinns und der Tragweite von Grundbucheinträgen ist das Revisionsgericht nämlich nicht an die Würdigung des Tatrichters gebunden; es kann solche Einträge vielmehr frei und selbständig auslegen (RGZ 136, 232, 234; BGHZ 13, 133, 134 [BGH 23.04.1954 - V ZR 145/52];… LM a.a.O. Nr. 5).
  • RG, 03.05.1921 - III 485/20

    Miete; In Streit befangene Sache

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Die Passivlegitimation der Beklagten ist, wie das angefochtene Urteil zutreffend darlegt, nicht dadurch weggefallen, daß sie während des Rechtsstreits ihre Grundstücke, zu deren Gunsten das streitige Wegerecht seinerzeit bestellt wurde, an einen Dritten veräußert hat (§ 265 ZPO; vgl. RGZ 102, 177, 179).
  • RG, 14.10.1920 - VI 315/20

    Negative Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 25.06.1971 - V ZR 9/69
    Hinsichtlich des Klageantrags auf Feststellung hat das Berufungsgericht nicht erörtert, ob die Voraussetzungen des § 256 ZPO erfüllt sind, jedoch ergibt die von Amts wegen in der Revisionsinstanz nachzuholende Prüfung dieser Frage (RGZ 100, 123, 126) keine durchgreifenden verfahrensrechtlichen Bedenken; denn wenn der Kläger auch, soweit es um die Wegerechtsausübung durch die Beklagte selbst geht, auf Leistung (Unterlassung) hätte klagen können, wären damit die Rechtsbeziehungen der Parteien möglicherweise nicht so umfassend geklärt worden, wie das bei einem der Feststellungsklage stattgebenden Urteil der Fall sein würde.
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2018 - 1 U 121/17

    Fahr- und Gehrecht als Grunddienstbarkeit an einer Hoffläche

    Rn. 86 cc) Die Richtigkeit dieser Auslegung wird auch durch die unstreitige langjährige Duldung der Nutzung der Hoffläche in diesem Umfang bekräftigt, denn es ist anerkannt, dass sich ein Anhalt für die Auslegung der Grunddienstbarkeit und deren Umfang auch aus einer stillschweigenden Duldung einer bestimmten Ausübung der Grunddienstbarkeit ergeben kann (vgl. BGH, Urteil vom 5.6.1971 - V ZR 9/69, bei Juris Rn. 17 und 18; ebenso BGH…, Urteil vom 27.1.1960 - V ZR 148/58, bei Juris Rn. 9).
  • BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80

    Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Versorgungsleitungsrechts für Strom, Wasser …

    Im Zeitpunkt der Grunddienstbarkeitsbestellung, auf den es hier ankommt (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 1971, V ZR 9/69 = WM 1971, 1186, 188), bestimmte dieser in der Natur vorhandene und auf Dauer angelegte Zustand die Ausübungsstelle in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise.
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