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   VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09   

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VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09 (https://dejure.org/2010,2147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2010 - 9 S 2530/09 (https://dejure.org/2010,2147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 9 S 2530/09 (https://dejure.org/2010,2147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils; Beschränkung auf weibliche Patienten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen, auf einer Verfahrensabsprache beruhenden Strafurteils als Grundlage einer Persönlichkeitsbeurteilung im Approbationswiderruf-Verfahren; Beschränkung eines Approbations-Widerrufs eines Psychologischen Psychotherapeuten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsächliche Feststellungen eines rechtskräftigen, auf einer Verfahrensabsprache beruhenden Strafurteils als Grundlage einer Persönlichkeitsbeurteilung im Approbationswiderruf-Verfahren; Beschränkung eines Approbations-Widerrufs eines Psychologischen Psychotherapeuten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Wegen sexuellem Missbrauch verurteilter Psychotherapeut verliert Approbation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Psychotherapeut verliert Approbation aufgrund seiner Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs - Schwerwiegendes Fehlverhalten macht weitere Berufsausübung untragbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 480
  • DÖV 2010, 740
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589

    Widerruf der Approbation; Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betrugs;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Dies verlangt ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung untragbar erscheinen lässt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28.01.2003 - 3 B 149/02 - Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Er ist nicht geeignet, ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme eines Ausnahmefalles zu belegen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31/92 -, BVerwGE 97, 245 [249]).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn es für ihre Entscheidung im erstrebten Berufungsverfahren maßgeblich auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerwG, Beschluss vom 24.07.2008 - 9 B 41/07 -, NJW 2008, 3588).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn es für ihre Entscheidung im erstrebten Berufungsverfahren maßgeblich auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerwG, Beschluss vom 24.07.2008 - 9 B 41/07 -, NJW 2008, 3588).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Diese Voraussetzungen sind vorliegend schon deshalb nicht erfüllt, weil bereits im Rahmen des Zulassungsverfahren - auch und gerade unter Würdigung des Zulassungsvorbringens - sicher beurteilt werden kann, dass das Verwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat und hierfür nicht erst ein Berufungsverfahren, etwa zur Beantwortung schwieriger oder neuer Rechtsfragen, erforderlich wäre (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2007 - 19 A 4728/06 -).
  • BVerwG, 26.09.2007 - 3 B 39.07

    Rücknahme einer Approbation als Kinderpsychotherapeut und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Derartig grundsätzlicher Klärungsbedarf ergibt sich hier schon deshalb nicht, weil die (sinngemäß) aufgeworfenen Fragen bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.09.2007 - 3 B 39/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2000 - 9 S 1607/00

    Rechtsmittelzulassung wegen besonderer Schwierigkeit der Rechtssache nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2007 - 19 A 4728/06

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der türkischen Hochschulausbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Diese Voraussetzungen sind vorliegend schon deshalb nicht erfüllt, weil bereits im Rahmen des Zulassungsverfahren - auch und gerade unter Würdigung des Zulassungsvorbringens - sicher beurteilt werden kann, dass das Verwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat und hierfür nicht erst ein Berufungsverfahren, etwa zur Beantwortung schwieriger oder neuer Rechtsfragen, erforderlich wäre (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2007 - 19 A 4728/06 -).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, die nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Durchführung eines Berufungsverfahrens rechtfertigen, sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • VG Stuttgart, 01.10.2009 - 4 K 597/09

    Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut wegen sexueller

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, die nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Durchführung eines Berufungsverfahrens rechtfertigen, sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392).

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, weil bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens - auch und gerade unter Würdigung des Zulassungsvorbringens - sicher beurteilt werden kann, dass das Verwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat und hierfür nicht erst ein Berufungsverfahren, etwa zur Beantwortung schwieriger oder neuer Rechtsfragen, erforderlich wäre (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2007 - 19 A 4728/06 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11

    Für Verbraucher irreführende Bezeichnung industriell hergestellter

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, die nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Durchführung eines Berufungsverfahrens rechtfertigen, sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392).

    Diese Voraussetzungen sind hier schon deshalb nicht erfüllt, weil bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens - auch und gerade unter Würdigung des Zulassungsvorbringens - sicher beurteilt werden kann, dass das Verwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat und hierfür nicht erst ein Berufungsverfahren, etwa zur Beantwortung schwieriger oder neuer Rechtsfragen, erforderlich wäre (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2007 - 19 A 4728/06 -, Juris).

  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Wenn also selbst unter diesen Verfahrensbedingungen ein den Schuldspruch tragender Sachverhalt festgestellt werden kann, steht seiner Zugrundelegung im Rahmen einer Verwaltungs(gerichts)entscheidung grundsätzlich nichts entgegen (VGH BW, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12

    Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83, und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642, Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    b) Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392).

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, weil bereits im Rahmen des Zulassungsverfahrens - auch und gerade unter Würdigung des Zulassungsvorbringens - sicher beurteilt werden kann, dass das Verwaltungsgericht im Ergebnis richtig entschieden hat und hierfür nicht erst ein Berufungsverfahren, etwa zur Beantwortung schwieriger oder neuer Rechtsfragen, erforderlich wäre (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371; OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2007 - 19 A 4728/06 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2019 - 9 S 2178/18

    Anwendbarkeit des Rechtsdienstleistungsgesetzes

    2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    Dabei fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer aufgeworfenen Rechtsfrage, wenn sich die Antwort auf die Frage ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, sie sich also auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden und auf der Grundlage des bisher vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechungsmaterials ohne weiteres beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1995 - 5 B 141.95 -, juris), oder wenn die Frage bereits hinreichend geklärt ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480, 481).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR  461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; VerfGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.02.2016 - 1 VB 57/14, 1 VB 58/14 -, juris; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2022, § 124a Rn. 96; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14

    Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 858/13

    Wahrung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Altersversorgung durch das

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).

    Damit scheidet der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480, und vom 07.01.1998 - 7 S 3117/97 -, NVwZ-RR 1998, 371).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 S 307/19

    Rücknahme des Doktorgrades

    Dies ist bereits dann gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2014 - 9 S 1538/14

    Rechtmäßigkeit einer schulordnungsrechtlichen Maßnahme (hier: Anordnung des

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 9 S 2284/14

    Erneute Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung wegen stickiger Luft

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 9 S 3359/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt im Prüfungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 9 S 1116/20

    Protokollierungspflicht bei mündlicher Abiturprüfung - in der Prüfung verwendete

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1704/18

    Anspruch des Prüflings auf Bestimmung des Prüfers - Begründung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 9 S 1452/16

    Fehlende drittschützende Wirkung des § 13 Abs 2 S 1 PBefG

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2020 - 9 S 1480/19

    Teilzeitstudiengänge werden für bestimmte Studierende angeboten und tragen dem

  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 9 S 2793/10

    Fehlende Beteiligung eines Prüfers

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 9 S 1724/18

    Hinzuziehung eines Protokollführers zur mündlichen Prüfung im Rahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der

  • VG Regensburg, 29.07.2010 - RO 5 K 09.2408

    1. Zum Anspruch auf Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt nach

  • SG Düsseldorf, 14.07.2010 - S 2 KA 61/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 9 S 1637/20

    Keimfreiheit organischer Düngemittel

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2019 - 9 S 1090/18
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