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   VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99   

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VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99 (https://dejure.org/2000,2701)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.05.2000 - 11 S 1963/99 (https://dejure.org/2000,2701)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 11 S 1963/99 (https://dejure.org/2000,2701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123; AuslG § 55 Abs. 2; AuslG § 55 Abs. 3; AsylVfG § 42 S. 1
    D (A), Ausländer, Türken, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Suizidgefahr, Abschiebungshindernis, Rechtliche Unmöglichkeit, Humanitäre Gründe, Glaubwürdigkeit, Fachärztliches Gutachten, Situation bei Rückkehr, Medizinische Versorgung, Zielstaatsbezogene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, Beilage Nr. 1, 6
  • VBlBW 2000, 447
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Insoweit erschiene es dem Senat jedenfalls nicht als ausreichend, wenn sich die Gefahr eines Suizids des Antragstellers zu 1 lediglich nicht sicher ausschließen ließe; denn es ist nicht ersichtlich, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) für das Vorliegen einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 55 Abs. 2 insoweit ein anderer Wahrscheinlichkeitsmaßstab gelten sollte als etwa für die Annahme eines zwingenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 AuslG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204, unter Hinweis auf Urt. v. 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 (257), und Urt. v. 15.10.1999 - 9 C 7.99; vgl. auch Senatsbeschl. v. 29.9.1999 - 11 S 2288/99 - zur Reiseunfähigkeit infolge eines Hungerstreiks).

    Vielmehr steht insofern ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis in Frage, welches ein erfolglos gebliebener Asylbewerber ausschließlich gegenüber dem Bundesamt geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204, Urt. v. 21.9.1999, NVwZ 2000, 206, und Urt. v. 15.10.1999 - 9 C 7.99).

  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 C 7.99

    Zurückverweisung des Verfahrens an das Berufungsgericht - Voraussetzungen an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Insoweit erschiene es dem Senat jedenfalls nicht als ausreichend, wenn sich die Gefahr eines Suizids des Antragstellers zu 1 lediglich nicht sicher ausschließen ließe; denn es ist nicht ersichtlich, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) für das Vorliegen einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 55 Abs. 2 insoweit ein anderer Wahrscheinlichkeitsmaßstab gelten sollte als etwa für die Annahme eines zwingenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 AuslG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204, unter Hinweis auf Urt. v. 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 (257), und Urt. v. 15.10.1999 - 9 C 7.99; vgl. auch Senatsbeschl. v. 29.9.1999 - 11 S 2288/99 - zur Reiseunfähigkeit infolge eines Hungerstreiks).

    Vielmehr steht insofern ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis in Frage, welches ein erfolglos gebliebener Asylbewerber ausschließlich gegenüber dem Bundesamt geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204, Urt. v. 21.9.1999, NVwZ 2000, 206, und Urt. v. 15.10.1999 - 9 C 7.99).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Vielmehr steht insofern ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis in Frage, welches ein erfolglos gebliebener Asylbewerber ausschließlich gegenüber dem Bundesamt geltend machen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204, Urt. v. 21.9.1999, NVwZ 2000, 206, und Urt. v. 15.10.1999 - 9 C 7.99).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Allerdings ist davon auszugehen, dass die mit dem Vollzug der Ausreisepflicht betraute Stelle von Amts wegen verpflichtet ist, in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung das Bestehen eines Abschiebungshindernisses zu beachten und gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 26.2.1998, InfAuslR 1998, 241 (242); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1996, VBlBW 1997, 187, (189)).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Insoweit erschiene es dem Senat jedenfalls nicht als ausreichend, wenn sich die Gefahr eines Suizids des Antragstellers zu 1 lediglich nicht sicher ausschließen ließe; denn es ist nicht ersichtlich, aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) für das Vorliegen einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 55 Abs. 2 insoweit ein anderer Wahrscheinlichkeitsmaßstab gelten sollte als etwa für die Annahme eines zwingenden Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 AuslG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.9.1999, NVwZ 2000, 204, unter Hinweis auf Urt. v. 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 (257), und Urt. v. 15.10.1999 - 9 C 7.99; vgl. auch Senatsbeschl. v. 29.9.1999 - 11 S 2288/99 - zur Reiseunfähigkeit infolge eines Hungerstreiks).
  • BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95

    Asylfolgeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Sofern sich diese im Asylverfahren als nicht als zutreffend erwiesen haben, kann die Möglichkeit eines Suizids in einem anderem Licht erscheinen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.1995, InfAuslR 1995, 246 (251)).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96

    Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Allerdings ist davon auszugehen, dass die mit dem Vollzug der Ausreisepflicht betraute Stelle von Amts wegen verpflichtet ist, in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung das Bestehen eines Abschiebungshindernisses zu beachten und gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 26.2.1998, InfAuslR 1998, 241 (242); VGH Bad.-Württ., Urt. v. 2.12.1996, VBlBW 1997, 187, (189)).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97

    Ausländerrecht - Nachzug von Enkeln zu sorgeberechtigten Großeltern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Je Antragsteller ist danach von einem Streitwert von 4.000,-- DM auszugehen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 27.4.1993 - 11 S 744/93 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.1993 - A 16 S 1806/93 -, AuAS 1994, 4; ebenso BVerwG, Beschl. v. 23.4.1997, NVwZ-RR 1997, 739).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.1998 - 3 M 111/97

    Abschiebung; Ausländer; Suizidgefahr; Selbstmord; Amtsaufklärung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Ob eine beachtliche Suizidgefahr gegeben ist, bedarf vielmehr auch unter solchen Umständen nur gegebenenfalls weitergehender Aufklärung, etwa im Wege einer fachärztlichen Begutachtung, und sodann einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 26.1.1998, InfAuslR 1998, 343 (345)).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 11 S 215/99

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß - Rechtsstreitigkeit nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in Verfahren der vorliegenden Art, die die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung zum Ziel haben, welche ihre rechtliche Grundlage allein in Vorschriften des Ausländergesetzes hat, kein Raum für eine entsprechende Anwendung des § 83b AsylVfG (Senatsbeschl. v. 2.3.2000 - 11 S 472/00 - sowie v. 4.3.1999, VBlBW 1999, 273).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - A 16 S 1806/93

    Keine degressive Steigerung der Streitwerte in rein ausländerrechtlichen

  • VG Freiburg, 12.10.1999 - 5 K 2120/99
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2003 - 11 S 2622/02

    Abschiebungshindernis - Reiseunfähigkeit - Suizidgefahr

    Diese Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entfaltet gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG strikte Bindungswirkung für die (Landes-) Ausländerbehörden (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, 204 = InfAuslR 2000, 16 = AuAS 2000, 38, vom 21.9.1999 - 9 C 8.99 -, NVwZ 2000, 206 = AuAS 2000, 14, vom 15.10.1999 - 9 C 7.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 24, und vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 -, BVerwGE 111, 77 = NVwZ 2000, 940 = AuAS 2000, 154; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.5.2000 - 11 S 1963/99 -, VBlBW 2000, 447 = InfAuslR 2000, 435 = NVwZ-Beil.

    I 2001, 6 = Die Justiz 2000, 407 = EZAR 043 Nr. 44).

    Wegen einer solchen Äußerung, deren Ernstlichkeit nicht durch weitere Umstände belegt wird, muss[!Duden1] die Ausländerbehörde auch nicht etwa vor einer Abschiebung eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen (vgl. dazu sowie zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.5.2000 - 11 S 1963/99 -, VBlBW 2000, 447 = InfAuslR 2000, 435 = EZAR 043 Nr. 44).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2001 - 11 S 389/01

    Duldungsgrund, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, posttraumatische

    Zwar muss einerseits die Ausreisepflicht des Ausländers durchgesetzt werden, doch ist andererseits gesundheitlicher Schaden von dem Ausländer abzuwenden (vgl. zu der Schutzpflicht in Bezug auf eine Abschiebung: BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.2.1998, InfAuslR 1998, 241; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 26.1.1998, InfAuslR 1998, 343; VG Freiburg, Beschl. v. 12.10.1999, VBlBW 2000, 123; Beschl. des beschließenden Senats vom 2.5.2000, InfAuslR 2000, 435).

    Zudem widerspricht diese Erwägung nicht, wie der Antragsgegner meint, dem vom Verwaltungsgericht an anderer Stelle erwähnten Gedanken, dass die Pflicht der mit dem Vollzug der Abschiebung betrauten Behörde, einen krankheitsbedingten Duldungsgrund in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, zeitlich nicht weiter reicht als bis zum Übergang in eine Versorgung und Betreuung im Zielstaat (vgl. zu diesem Gedanken in Anbetracht einer bei dem Ausländer vorhandenen Suizidgefahr den Senatsbeschluss vom 2.5.2000, InfAuslR 2000, 435).

  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den

    Da die fachärztlichen Gutachten auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 - InfAuslR 2000, 435; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - juris - OVG Magdeburg, Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 - juris -).
  • VG Sigmaringen, 09.10.2003 - 2 K 855/03

    Suizidgefahr als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

    Voraussetzung ist hierfür aber - wie auch für § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG -, dass die konkrete Gefahr besteht, der Gesundheitszustand werde sich in Folge der Abschiebung in einem nicht unwesentlichen Maße verschlechtern; es gilt hier der gleiche Prognosemaßstab wie bei § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (vgl. Funke/Kaiser, in: GK-AuslR,  § 55 Rdnr. 22 und 23, April 2001; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.05.2000 und 07.05.2001, InfAuslR 2000, 435 und 2001, 384 m.w.N.).

    Krankheitsbedingte Gefahren, die sich allein durch die Abschiebung und nicht durch die spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung ergeben können, sind demnach inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse (BVerwG, Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206, und Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383 zur Unterscheidung zwischen zielstaatsbezogenen und inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001, a.a.O. zur posttraumatischen Belastungsstörung und vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - zur Suizidalität und zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung von inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wie der Reiseunfähigkeit).

  • VG Braunschweig, 16.01.2007 - 6 B 11/07

    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Ausländer; Ausländerbehörde; Aussetzung;

    Von einer im Rahmen des § 60 a Abs. 2 AufenthG zu berücksichtigenden ernsthaften Suizidgefahr ist dagegen auszugehen, wenn sich aus nachvollziehbaren und auch im Übrigen nicht zu beanstandenden ärztlichen Stellungnahmen ergibt, dass die Suiziddrohungen des Ausländers auf eine medizinisch feststellbare psychische Erkrankung zurückzuführen sind, die es unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalles erwarten lässt, dass der Ausländer die Drohungen während der Abschiebung verwirklichen wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 20.06.2006 - 1 B 171/06 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 11.02.1999 - 3 B 3033/99 - VG Freiburg, Beschl. vom 12.10.1999, VBlBW 2000, 123, 124; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: November 2006, § 60 a Rn. 85; zu den Anforderungen an die ärztlichen Stellungnahmen im Einzelnen s. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 02.05.2000, InfAuslR 2000, 435, 436 f.; Beschl. vom 17.07.2003, InfAuslR 2003, 423, 425 f.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, aaO., S. 345 f.; OVG Bremen, aaO. und VG Koblenz, Beschl. vom 22.02.2005 - 3 L 72/05.KO -, juris).

    Vorkehrungen, die auf eine dauerhafte medizinische Versorgung im Zielstaat gerichtet sind, sind in diesem Zusammenhang dagegen nicht erforderlich: Solche Vorkehrungen können lediglich einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot entgegengehalten werden, das ein erfolglos gebliebener Asylbewerber ausschließlich gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geltend machen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 02.05.2000, aaO., S. 437; VG Chemnitz, aaO., S. 199 f.; VG Düsseldorf, Beschl. vom 14.10.2003, AuAS 2004, 66, 67 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2006, § 60 a Rn. 48).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

    Da die einschlägigen fachärztlichen bzw. psychologischen Gutachten wesentlich auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (VGH BW, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 -, Juris RdNr. 7; SächsOVG, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 -, Juris RdNr. 5; Middeke, Posttraumatisierte Flüchtlinge im Asyl- und Abschiebungsprozess, DVBl. 2005, 150 ).
  • VG Stuttgart, 27.10.2022 - A 4 K 1894/22

    Erforderlichkeit eines traumatischen Ereignisses bei posttraumatischer

    Da die einschlägigen fachärztlichen bzw. psychologischen Gutachten wesentlich auf den Angaben des Betroffenen beruhen, bedarf es insoweit der Prüfung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Betroffenen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 - juris Rn. 7; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 476/13 - juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 10.08.2001 - 17 K 3934/01

    Rechtliche Ausgestaltung eines Asylfolgeantrages einer türkischen

    Ebenso wie die Frage der Reisefähigkeit ist eine eventuelle Suizidgefahr deshalb allein von der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde in eigener Verantwortung zu prüfen; für die Entscheidung des Bundesamtes im Rahmen seiner Zuständigkeit hat dieser Gesichtspunkt keine Rolle zu spielen."; vgl. zum Ganzen auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Mai 2000 - 11 S 1963/99 -, InfAuslR 2000, 435-438; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343-347.
  • VG Düsseldorf, 17.02.2003 - 17 K 1962/02

    Rechtliche Ausgestaltung eines Asylfolgeantrages von türkischen Staatsangehörigen

    Ebenso wie die Frage der Reisefähigkeit ist eine eventuelle Suizidgefahr deshalb allein von der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde in eigener Verantwortung zu prüfen; für die Entscheidung des Bundesamtes im Rahmen seiner Zuständigkeit hat dieser Gesichtspunkt keine Rolle zu spielen."; vgl. zum Ganzen auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Mai 2000 - 11 S 1963/99 -, InfAuslR 2000, 435-438; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343-347; Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschl. v. 26. Februar 2002 - 4 K 151/02 -, EZAR 043 Nr. 54.
  • VG Düsseldorf, 12.02.2002 - 17 K 7611/99

    Ausgestaltung des Asylanspruchs einer türkischen Staatsangehörigen kurdischen

    Ebenso wie die Frage der Reisefähigkeit ist eine eventuelle Suizidgefahr deshalb allein von der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde in eigener Verantwortung zu prüfen; für die Entscheidung des Bundesamtes im Rahmen seiner Zuständigkeit hat dieser Gesichtspunkt keine Rolle zu spielen."; vgl. zum Ganzen auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Mai 2000 - 11 S 1963/99 -, InfAuslR 2000, 435-438; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343- 347.
  • VG Düsseldorf, 13.05.2003 - 17 K 6423/98

    Türkei, Kurden, Aleviten, Traumatisierte Flüchtlinge, Posttraumatische

  • VG Stuttgart, 19.06.2018 - A 11 K 13255/17

    Anforderungen an die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung;

  • VG Wiesbaden, 26.11.2021 - 5 K 4962/17

    Gambia: Klage abgewiesen. Zur Lage in Gambia.

  • VG Augsburg, 19.10.2018 - Au 8 K 17.34930

    Berücksichtigung posttraumatischer Belastungsstörungen im Asylverfahren

  • VG Düsseldorf, 07.05.2004 - 26 K 4376/03

    Anerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

  • VG Stuttgart, 12.11.2018 - A 11 K 2527/17

    Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung

  • VG Köln, 29.12.2015 - 24 L 2932/15

    Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Abschiebung

  • OVG Sachsen, 21.01.2014 - 3 B 476/13

    Zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung als Abschiebungshindernis

  • VG Meiningen, 14.06.2011 - 2 E 224/11

    Unmöglichkeit der Abschiebung wegen Suizidgefahr sowie der dadurch erfolgenden

  • OVG Sachsen, 19.06.2001 - 3 BS 336/00

    Erteilung einer Duldung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • VG Köln, 18.03.2014 - 2 K 147/13

    Abschiebung eines über einen sicheren Drittstaat eingereisten und nicht

  • VG Augsburg, 16.06.2021 - Au 9 K 21.30392

    Unbegründete Asylklage - Einzelfall - Yoruba in Nigeria

  • VG Karlsruhe, 28.02.2001 - A 10 K 13155/98

    Einreise aus sicherem Drittstaat - Tschechische Republik; Anfechtungsklage

  • VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04

    Voraussetzungen für eine auflösende Bedingung bei ausländerrechtlicher Duldung.

  • VG Düsseldorf, 14.10.2003 - 7 L 779/03

    Anspruch auf weitere Aussetzung einer Abschiebung; Begriff der Glaubhaftmachung;

  • VG Freiburg, 21.08.2001 - 1 K 1216/01
  • VG Dresden, 12.03.2009 - 3 L 55/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Ausreisehindernis, vorläufiger

  • VG Freiburg, 10.09.2001 - 1 K 1368/01
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