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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2712
VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10 (https://dejure.org/2011,2712)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 (https://dejure.org/2011,2712)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2011 - 10 S 2850/10 (https://dejure.org/2011,2712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im Verkehrszentralregister; keine Löschung von Punkten durch Versagung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebühr; Fahrerlaubnisrecht - Verwaltungsgebühr; Verwarnung nach Mehrfachtäter-Punktsystem; Löschung von Punkten; Versagung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG bei Versagung der Fahrerlaubnis; Analoge Anwendung von § 4 Abs. 2 S. 3 StVG auf die Versagung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Nichtvorlage ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 62, 189
  • VBlBW 2012, 307
  • DVBl 2012, 54
  • DÖV 2012, 40
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 1.10

    Fahrerlaubnis; Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisverzicht; Entziehung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    § 4 StVG regelt die Grundlagen des Punktsystems des Straßenverkehrsgesetzes und trifft in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG im Hinblick auf die Punkte eines Fahrerlaubnisinhabers eine generelle Regelung für sämtliche Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis, d. h. nicht nur denjenigen des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG wegen Erreichens von 18 Punkten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - NJW 2011, 1690; Beschluss des Senats vom 06.02.2004 - 10 S 2821/03 - VBlBW 2004, 425).

    Nach Auffassung des Senats beanspruchen die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.03.2011 (3 C 1.10 - a.a.O.) hinsichtlich der Nichtanwendbarkeit von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG in Fällen eines Fahrerlaubnisverzichts angestellten Erwägungen in entsprechender Weise Geltung.

    Im Ergebnis stellt auch die Punktelöschung nach § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG einen positiven Anreiz bei vorausgegangener Entziehung der Fahrerlaubnis dar; sie bildet gleichsam das Korrelat für die mit der Fahrerlaubnisentziehung erfolgte Sanktionierung der bisherigen Zuwiderhandlungen (vgl. hierzu näher BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.).

    Eine vorausgegangene Fahrerlaubnisentziehung ist auch nach §§ 11, 13 und 14 FeV Grund für Eignungszweifel und damit regelmäßig Anlass für Aufklärungsmaßnahmen vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.).

    Im Übrigen wird die unterschiedliche Behandlung von Versagung und Entziehung dadurch relativiert, dass auch bei der von § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG angeordneten Punktelöschung die eingetragenen Entscheidungen solange im Verkehrszentralregister bestehen bleiben, bis sie tilgungsreif sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 3 C 1.10 - a.a.O.;… so auch die Gesetzesbegründung in BRDrs. 821/96, S. 72).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Rn. 32 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 116, 164 ; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 116, 164 ).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Rn. 32 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 116, 164 ; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 88, 87 ).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Rn. 30 Angesichts der oben näher dargestellten verschärften Erteilungsvoraussetzungen im Fall der vorausgegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis und der bei der Verhängung einer isolierten strafgerichtlichen Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB nicht bestehenden Manipulationsmöglichkeit ist es auf der Ebene des einfachen Rechts nicht geboten, den in § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG ausdrücklich aufgeführten Maßnahmen im Wege der Analogie die Versagung der Fahrerlaubnis gleichzustellen (zum Gesichtspunkt der Verhinderung von Manipulationen im Punktsystem vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, BVerwGE 132, 48; Senatsbeschluss vom 07.12.2010 - 10 S 2053/10 - DAR 2011, 166 - Tattagsprinzip).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Daher ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 ; 107, 133 ).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Deshalb sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 92, 53 ).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
    Daher ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 ; 107, 133 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 10 S 2053/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - unwiderlegliche Vermutung der Fahrungeeignetheit - …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10

    Isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als entzugsähnliche …

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2004 - 10 S 2821/03

    Einschlägigkeit von § 4 Abs 2 StVG im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis nur …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier: …

    In Übereinstimmung mit der hier vertretenen Auslegung haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Senat in der Vergangenheit ohne jegliche Problematisierung die Bestimmung der Nummer 400 des Gebührentarifs in Fallgestaltungen angewendet, in denen lediglich ein Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung im Raum stand (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - juris; vom 16.12.2010 - 3 C 43.09 - NVwZ 2011, 493; sowie vom 25.09.2008 - 3 C 3.07 - BVerwGE 132, 48; Senatsurteil vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307).
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der …

    Rn. 50 Die Rechtmäßigkeit der der Gebührenerhebung zugrunde liegenden Amtshandlung stellt eine allgemeine rechtsstaatliche Voraussetzung jeder Verwaltungsgebührenerhebung dar, die insbesondere in § 14 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2011 - 10 S 2850/10 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2016 - 10 S 2406/14

    Verwaltungsgebühr nur bei Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Beibringung eines …

    Rn. 26 Bei der gerichtlichen Überprüfung eines auf die genannten Rechtsgrundlagen gestützten Verwaltungsgebührenbescheids hat über die gebührenrechtliche Kontrolle im engeren Sinn hinaus auch eine Inzidentkontrolle der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Amtshandlung zu erfolgen (vgl. Senatsurteile vom 20.09.2011 - 10 S 2850/10 - VBlBW 2012, 307, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 - 3 C 33.11 - NJW 2013, 552, und vom 09.01.2007 - 10 S 1874/06 - VBlBW 2007, 479).
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