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Rechtsprechung
   VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,94892
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06 (https://dejure.org/2006,94892)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 24.05.2006 - VGH 7/06 (https://dejure.org/2006,94892)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - VGH 7/06 (https://dejure.org/2006,94892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kirchenrecht-ekvw.de

    VwGG (UEK) §§ 19, 20, 71
    Rechtsweg (unzulässig), Gemeindezentrum (Verkauf), Einstweilige Anordnung, Gerichte (staatliche), Rechtsschutzgarantie, Justizgewährungsanspruch

  • kirchenrecht-ekd.de PDF, S. 24

    Justizgewährleistungsanspruch, Enumerationsprinzip

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen interne Angelegenheiten von …

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich für die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften, die allein ihren "inneren Bereich" betreffen, aus den staatlichen Gesetzen überhaupt keine Schranken ihres Handelns (BverfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 69/93 - NJW 1999, 350).

    Zu diesem Bereich gehört auch das kirchliche Organisationsrecht, wenn und soweit es allein um die innere Organisation geht, die den bürgerlichen Rechtskreis nicht berührt (BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 69/93 - a.a.O.).

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 12.11.1991 - VGH 15/89

    Kirchlicher Unterricht, Lehrplan

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06
    Die Einschränkung des kirchenverwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch das Enumerationsprinzip mag zwar rechtspolitisch diskussionswürdig sein; sie ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung der kirchlichen Verwaltungsgerichte rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. VGH der EKU, Beschluss vom 12. November 1991 - VGH 15/89 - RsprB ABl.EKD 1995, 28 ; Beschluss vom 29. August 1997 - VGH 6/96 - RsprB ABl.EKD 1999, 3 ).

    Stattdessen wird aber für den innerkirchlichen Rechtsbereich die Geltung eines ungeschriebenen kirchlichen Rechtssatzes angenommen, der seinem Inhalt nach dem staatlichen Rechtsstaatsprinzip entspricht (vgl. z.B. VGH der EKU, Beschluss vom 12. November 1991 - VGH 15/89 - a.a.O).

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.08.1997 - VGH 6/96

    Ältestenwahl, Wahlanfechtung

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06
    Die Einschränkung des kirchenverwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durch das Enumerationsprinzip mag zwar rechtspolitisch diskussionswürdig sein; sie ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung der kirchlichen Verwaltungsgerichte rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. z.B. VGH der EKU, Beschluss vom 12. November 1991 - VGH 15/89 - RsprB ABl.EKD 1995, 28 ; Beschluss vom 29. August 1997 - VGH 6/96 - RsprB ABl.EKD 1999, 3 ).

    Vielmehr sind die Prinzipien des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts einerseits und der Geltung des allgemeinen staatlichen Rechts andererseits unter Zuhilfenahme des Maßstabs der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzugrenzen (VGH der EKU, Beschluss vom 29. August 1997 - VGH 6/96 - a.a.O.).

  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.05.2006 - VGH 7/06
    Und soweit Regelungen der Angelegenheiten von Religionsgesellschaften in den Bereich des Öffentlichen hinüberreichen, innerhalb dessen der Staat ordnen kann, müssen die staatlichen Regelungen jedenfalls keineswegs stets dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften vorgehen (BVerfG, Beschluss vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 - NJW 1999, 349).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 15.01.2024 - VK 4/23
    Danach verstößt die innerkirchliche Vorgabe, wonach Bevollmächtigte und Beistände, die vor kirchlichen Gerichten auftreten, Mitglied einer Kirche sein müssen, nach gefestigter Rechtsprechung weder gegen allgemein-rechtsstaatliche Erfordernisse und grundlegende Verfassungsprinzipien noch erst recht gegen Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. § 3 Abs. 2 BRAO (vgl. Verwaltungsgerichtshof der UEK, Beschluss vom 24. Mai 2006 - VGH 7/06 - Arning, Grundrechtsbindung der kirchlichen Gerichtsbarkeit, 2017, S. 77 ff. und 194, m. w. N.;… Germann, in: Anke/de Wall/Heinig (Hg.), Handbuch des evangelischen Kirchenrechts, 2016, § 31 Rn. 47 f.; Verwaltungsgerichtshof der EKU, Beschluss vom 6. Juni 1977 - VGH 14/76 -, RsprB ABl.
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