Rechtsprechung
BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer bei Vorhandensein von Büroräumen - Vorliegen einer richterlichen Überraschungsentscheidung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 lit. b § 9 Abs. 5
Häusliches Arbeitszimmer - zwei Räume - datenbank.nwb.de
Häusliches Arbeitszimmer bei Benutzung von zwei Räumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
- Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
- Häusliche Betriebsstätte
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 2 K 2339/03
- BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02
Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern
Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
Auch der Vortrag der Kläger, der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt sei demjenigen im Urteilsfall vom 13. November 2002 VI R 28/02 (BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59) ähnlich, genügt nicht, um die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO). - BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03
Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der …
Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
Denn es ist zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt, dass zwei Räume, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Arbeitszimmer nutzt, als ein Objekt im Sinne der Abzugsbeschränkung zu behandeln sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFH/NV 2005, 463). - BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 15/15
Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG …
Er kann seine Aufwendungen daher nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag abziehen, auch wenn er in einem Veranlagungszeitraum zwei Arbeitszimmer im gleichen Haushalt oder (z.B. durch einen Umzug veranlasst) zeitlich gestaffelt zwei Arbeitszimmer in zwei verschiedenen Haushalten nutzt (…so i.E. schon BFH-Urteil vom 9. November 2006 IV R 2/06, BFH/NV 2007, 677; BFH-Urteile vom 20. November 2003 IV R 30/03, BFHE 204, 176, BStBl II 2004, 775; vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFHE 208, 263, BStBl II 2005, 212; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 50/04, BFH/NV 2005, 1550; BFH-Urteile vom 23. September 2009 IV R 21/08, BFHE 227, 31, BStBl II 2010, 337; vom 9. November 2005 VI R 19/04, BFHE 211, 505, BStBl II 2006, 328 - allerdings ausgehend von objektbezogenem Höchstbetrag).