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   BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04   

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https://dejure.org/2005,12305
BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04 (https://dejure.org/2005,12305)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2005 - VI B 50/04 (https://dejure.org/2005,12305)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - VI B 50/04 (https://dejure.org/2005,12305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer bei Vorhandensein von Büroräumen - Vorliegen einer richterlichen Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 lit. b § 9 Abs. 5
    Häusliches Arbeitszimmer - zwei Räume

  • datenbank.nwb.de

    Häusliches Arbeitszimmer bei Benutzung von zwei Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Häusliche Betriebsstätte
    Mehrere Räume
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.11.2002 - VI R 28/02

    Häusliches Arbeitszimmer bei Außendienstmitarbeitern

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
    Auch der Vortrag der Kläger, der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt sei demjenigen im Urteilsfall vom 13. November 2002 VI R 28/02 (BFHE 201, 106, BStBl II 2004, 59) ähnlich, genügt nicht, um die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO).
  • BFH, 16.12.2004 - IV R 19/03

    Häusliches Arbeitszimmer: mehrere Erwerbstätigkeiten, Mittelpunkt der

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
    Denn es ist zwischenzeitlich höchstrichterlich geklärt, dass zwei Räume, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Arbeitszimmer nutzt, als ein Objekt im Sinne der Abzugsbeschränkung zu behandeln sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2004 IV R 19/03, BFH/NV 2005, 463).
  • BFH, 06.08.2004 - II B 69/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04
    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
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