Rechtsprechung
BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen - Bürgschaft - Aufnahme von Bankkrediten - Betrieb des Bruders - Außergewöhnliche Belastung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1, 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aufwendungen aufgrund einer vom Steuerpflichtigen zur Aufrechterhaltung des brüderlichen Gewerbebetriebs übernommenen Bürgschaft regelmäßig keine außergewöhnliche Belastung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Die einzelnen Merkmale der Zwangsläufigkeit
Papierfundstellen
- BFHE 124, 39
- NJW 1978, 1400
- DB 1978, 427
- BStBl II 1978, 147
- BStBl II 1978, 17
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.05.1967 - VI R 123/66
Gezahlte Schuldzinsen eines Vorstandsmitglieds als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Für das vorliegende Verfahren seien die Überlegungen des BFH im Urteil vom 12. Mai 1967 VI R 123/66 (BFHE 88, 551, BStBl III 1967, 489) einschlägig.Dies bedeutet, daß hinsichtlich der Zwangsläufigkeit und damit hinsichtlich der Außergewöhnlichkeit bei der Aufnahme von Schulden oder bei der Übernahme einer Bürgschaft immer die Vorgänge als maßgebend anzusehen sind, die ursächlich die spätere Verpflichtung aus den Schulden bzw. aus der Bürgschaft ausgelöst haben (BFH-Urteil VI R 123/66).
Im Falle einer Bürgschaft kann die Zwangsläufigkeit deshalb nur dann bejaht werden, wenn die Übernahme der Bürgschaft nicht aber die spätere Zahlung aufgrund der Bürgschaft zwangsläufig war (vgl. auch BFH-Urteile VI R 123/66 vom 30. September 1954 IV 602/53 U, BFHE 59, 381, BStBl III 1954, 357; vom 19. Juli 1957 VI 80/55 U, BFHE 65, 399 BStBl III 1957, 385).
Es ist nicht zu beanstanden, daß das FG bei seiner Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalles, worauf es insoweit hier ankommt (vgl. BFH-Urteil VI R 123/66), eine Zwangsläufigkeit in diesem Sinne verneint hat.
Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil VI R 123/66 berufen, da dessen Sachverhalt ebenfalls nicht mit dem Streitfall vergleichbar ist.
- BFH, 26.05.1971 - VI R 271/68
Freier Willensentschluß - Maßnahmen tatsächlicher Art - Unterhaltsaufwendungen - …
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
In dem Urteil vom 26. Mai 1971 VI R 271/68 (BFHE 102, 389, BStBl II 1971, 628) habe der BFH die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zur Berufsausbildung eines "Lebensretters" als außergewöhnliche Belastung anerkannt.Allerdings hat der BFH ausnahmsweise auch auf einem freien Willensentschluß beruhende Aufwendungen aus sittlichen oder tatsächlichen Gründen als zwangsläufig anerkannt (BFH-Urteil VI R 271/68) worauf der Kläger zutreffend hinweist.
Wenn der BFH in dem "Lebensretter"-Urteil VI R 271/68 die Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen anerkannte, obwohl sich der Steuerpflichtige zunächst aufgrund eines freien Willensentschlusses zu Aufwendungen verpflichtet hatte, denen er sich dann später tatsächlich nicht mehr entziehen konnte, so lag dies entscheidend daran, daß der Gerettete den noch minderjährigen Lebensretter aus seinem Lebenskreis - der Lebensretter war Italiener - herausgenommen und bei sich aufgenommen hatte.
- BFH, 19.04.1974 - VI R 63/71
Alleiniger Gesellschafter - Geschäftsführer - GmbH - Schuldübernahme - Tilgung - …
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Zwar kann auch die Tilgung von Schulden eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlaßt worden war, die ihrerseits zwangsläufig und außergewöhnlich waren (BFH-Urteil vom 19. April 1974 VI R 63/71, BFHE 112, 274, BStBl II 1974, 516).Nur wegen dieser besonderen Umstände hat der Senat ausnahmsweise eine Zwangsläufigkeit der Schuldaufnahme bejaht, was er im Urteil VI R 63/71 hervorhob.
- BFH, 04.06.1975 - VI R 192/73
Eltern - Realschulabschluß - Heirat der Tochter - Eheschließung - Aussteuer - …
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Der Hinweis des Klägers auf den, wie er es bezeichnet, "Ausstattungsgedanken", der insbesondere im BFH-Urteil vom 4. Juni 1975 VI R 192/73 (BFHE 116, 155, BStBl II 1975, 767) zum Ausdruck gekommen sei, kann das vorstehende Ergebnis nicht erschüttern. - BFH, 19.07.1957 - VI 80/55 U
Rechtmäßigkeit der Behandlung der Schuldrückzahlung bei Vermögensverfall nach …
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Im Falle einer Bürgschaft kann die Zwangsläufigkeit deshalb nur dann bejaht werden, wenn die Übernahme der Bürgschaft nicht aber die spätere Zahlung aufgrund der Bürgschaft zwangsläufig war (vgl. auch BFH-Urteile VI R 123/66 vom 30. September 1954 IV 602/53 U, BFHE 59, 381, BStBl III 1954, 357; vom 19. Juli 1957 VI 80/55 U, BFHE 65, 399 BStBl III 1957, 385). - BFH, 12.12.1963 - IV 287/60 U
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Gleichwohl war der Kläger zu dieser Übernahme nicht durch Umstände gezwungen, die von seinem Willen unabhängig waren (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1963 IV 287/60 U, BFHE 79, 184, BStBl III 1964, 299). - BFH, 30.09.1954 - IV 602/53 U
Außergewöhnliche Belastung durch Tilgung von Schulden
Auszug aus BFH, 18.11.1977 - VI R 142/75
Im Falle einer Bürgschaft kann die Zwangsläufigkeit deshalb nur dann bejaht werden, wenn die Übernahme der Bürgschaft nicht aber die spätere Zahlung aufgrund der Bürgschaft zwangsläufig war (vgl. auch BFH-Urteile VI R 123/66 vom 30. September 1954 IV 602/53 U, BFHE 59, 381, BStBl III 1954, 357; vom 19. Juli 1957 VI 80/55 U, BFHE 65, 399 BStBl III 1957, 385).
- BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
So kommen z.B. Aufwendungen zur Tilgung von Schulden nur dann als außergewöhnliche Belastung in Betracht, wenn die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst war, die ihrerseits den Tatbestand des § 33 EStG erfüllen (vgl. Senatsurteile vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147; vom 2. Oktober 1981 VI R 38/78, BFHE 134, 286, BStBl II 1982, 116). - BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09
Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen …
Vorausgesetzt wird vielmehr, dass der Steuerpflichtige keine Möglichkeit hatte, den Aufwendungen auszuweichen, sich ihnen zu entziehen (BFH-Urteil vom 24. Juli 1987 III R 208/82, BFHE 150, 351, BStBl II 1987, 715, mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147). - BFH, 19.05.1995 - III R 12/92
Vergebliche Zahlungen für Grundstückserwerb und Bau eines selbst zu nutzenden …
Dabei ist nicht darauf abzustellen, ob sich der Steuerpflichtige subjektiv verpflichtet fühlte (BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147).
- BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
Aufwendungen für die Unterbringung und Pflege eines bedürftigen Angehörigen als …
Nach allgemeinen Grundsätzen ist eine Zwangsläufigkeit i. S. von §§ 33 Abs. 2, 33a Abs. 1 EStG nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit hatte, den Aufwendungen auszuweichen (BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147). - BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80
Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem …
Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, im privaten Lebensbereich entstandene Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung teilweise der Allgemeinheit aufzubürden (BFH- Urteil vom 8. November 1977 VI R 42/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147).Die Formulierung "nicht entziehen kann" in § 33 Abs. 2 EStG bringt zum Ausdruck, daß eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben ist, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit hatte, den Aufwendungen auszuweichen (BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147).
- BFH, 14.08.1997 - III R 67/96
Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Nach der Rechtsprechung des Senats fehlt es nämlich an Gründen der Zwangsläufigkeit auch dann, wenn der Steuerpflichtige eine auf ihn zukommende Belastung nicht vermeidet, es sei denn, jede Möglichkeit dafür ist ausgeschlossen (BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 60/96, nicht amtlich veröffentlicht; vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147; vom 27. Februar 1987 III R 209/81, BFHE 149, 240, BStBl II 1987, 432, …und vom 15. November 1991 III R 1/91, BFH/NV 1992, 302) oder von ihr Gebrauch zu machen, ist nicht zumutbar (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104 zur Pflicht, eine Belastung durch Abschluß einer Versicherung abzuwenden). - BFH, 24.07.1987 - III R 208/82
Zwangsläufigkeit i. S. von § 33 Abs. 2 EStG bei Aufwendungen des Erben zur …
Vorausgesetzt wird vielmehr, daß der Steuerpflichtige keine Möglichkeit hatte, den Aufwendungen auszuweichen, sich ihnen zu entziehen (BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147). - BFH, 26.02.1998 - III R 59/97
Kapitalabfindung zur Abgeltung von Unterhaltsansprüchen
Entsprechendes gilt, wenn die Übernahme der Rechtspflicht ihrerseits auf rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung bzw. einer tatsächlichen Zwangsläufigkeit beruht (vgl. BFH-Urteile vom 18. Juli 1986 III R 178/80, BFHE 147, 171, BStBl II 1986, 745, 746; in BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774, 776; vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147, 149, m.w.N. zur ausnahmsweisen Anerkennung von auf einem freien Willensentschluß beruhenden Aufwendungen, die jedoch aus sittlichen oder tatsächlichen Gründen als zwangsläufig anzuerkennen waren). - FG Düsseldorf, 22.07.1999 - 10 K 3923/96
Außergewöhnliche Belastung: Ersatz von asbesthaltigem Dach
- FG Köln, 06.08.2002 - 2 K 4523/01
Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer …
Die Leistung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung ist vielmehr nur dann zwangsläufig, wenn die Verpflichtung selbst den Leistenden ohne seinen Willen getroffen hat, er sich ihr also nicht entziehen konnte (BFH-Urteile vom 18.11.1977 VI R 142/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147; vom 19.5.1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; FG Köln, Urteile vom 2.3.1995 2 K 3852/94, EFG 1995, 719 und vom 13.3.1997, 2 K 1517/96, EFG 1997 S. 884).Denn diese gehen in bezug auf die außergewöhnliche Belastung im Kern dahin, dass bestimmte (zwangsläufige) Aufwendungen "sozialisiert", also von der an sich betroffenen Privatperson auf die Allgemeinheit abgewälzt werden können (BFH, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147).
- BFH, 29.03.2000 - X R 99/95
BA; veruntreute Gesellschaftereinlagen
- BFH, 08.12.1988 - IX R 157/83
Die von einem Vater für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind …
- BFH, 03.03.2005 - III R 54/03
Außergewöhnliche Belastung: Darlehensumschuldung zwecks Erwerb eines EFH keine …
- FG Düsseldorf, 29.09.2011 - 11 K 2506/09
Berücksichtigung von Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung …
- BFH, 27.02.1987 - III R 209/81
Aufwendungen für die Anschaffung eines PKW für den körperbehinderten Sohn keine …
- BFH, 03.06.1982 - VI R 41/79
Zwangsläufigkeit von Schadensersatzzahlungen, wenn Steuerpflichtiger nicht …
- BFH, 25.03.1983 - VI R 275/80
Unterhaltsleistung - DDR - Bedürftigkeit des Empfänger - Verpflichtungsgrund
- BFH, 02.10.1981 - VI R 38/78
Verfahrenskosten, die im Anschluß an die Ehescheidung im Zusammenhang mit einem …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.11.2009 - 6 K 1358/08
Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen für die …
- FG Köln, 19.02.2003 - 5 K 4083/02
Aufwendungen zur Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags keine …
- FG Köln, 13.12.2002 - 5 K 1582/02
Außergewöhnliche Belastung durch Vorfälligkeitsentschädigung und andere …
- BFH, 08.10.1998 - III B 21/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Bankbürgschaft für betriebliches …
- FG Nürnberg, 01.08.2019 - 4 K 156/18
Auseinandersetzung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft als außergewöhnliche …
- FG München, 10.03.2008 - 13 K 459/06
Bürgschaftsübernahme für betriebliche Schulden des Ehegatten führt nicht zu …
- BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75
Zuwendung einer Waschmaschine an Schwägerin in der DDR keine außergewöhnliche …
- BFH, 22.06.1979 - VI R 43/76
Aufenthalt in einem Heim - Aufenthalt in einem Sanatorium - Außergewöhnliche …
- FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 3505/02
Bei Berücksichtigung im Einspruchsverfahren zulässigerweise ausgeschlossener …
- BFH, 14.08.1981 - VI R 34/78
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1479/99
Anspruch auf Sonderabschreibungen nach §§ 3 , 4 FördG für ein auf fremden Grund …
- FG Saarland, 14.11.2001 - 1 K 124/00
Sanierung einer asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizung keine außergewöhnliche …
- BFH, 12.11.1996 - III S 4/96
Aufwendungen für die Pflege eines Elternteils im Sinne einer außergewöhnlichen …
- FG Hamburg, 09.03.2001 - II 337/00
Aufwendungen aus einer Bürgschaftsverbindlichkeit als außergewöhnliche …
- FG Hamburg, 12.09.2001 - II 296/00
Besuchsfahrten zu einem erkrankten Angehörigen
- FG Thüringen, 03.05.2000 - IV 461/99
Anerkennung von Aufwendungen für Reisekosten zu Seminaren und Treffen der …
- FG München, 09.04.1997 - 1 K 2469/94
Abzugsfähigkeit der finanziellen Unterstützung einer in Ungarn lebende Rentnerin …
- FG Niedersachsen, 19.03.1996 - III 426/94
Ermäßigung der Einkommensteuer durch Aufwendungen für den Unterhalt und eine …
- BFH, 08.08.1984 - I R 32/82