Rechtsprechung
BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bemessung des Arbeitslohns bei mehrfachen Leistungen aus Gruppenunfallversicherung
- IWW
- Judicialis
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 12 Nr. 1 S. 2; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung ausgezahlterVersicherungsleistungen als Arbeitslohn; Behandlung von Beiträgen des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung
- datenbank.nwb.de
Arbeitslohn bei Leistungen aus einer durch Beiträge vom Arbeitgeber finanzierten Gruppenunfallversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Behandlung ausgezahlter Versicherungsleistungen als Arbeitslohn; Behandlung von Beiträgen des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 25.08.2005 - 2 K 2081/05
- BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.12.2008 - VI R 9/05
Arbeitslohn bei Leistungen aus einer vom Arbeitgeber finanzierten …
Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache VI R 9/05 entschieden, dass die aufgrund einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung an den Arbeitnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung nicht zu Arbeitslohn führt.Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe seines zur Veröffentlichung bestimmten Urteils vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05.
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06
Sollten sich insoweit keine hinreichenden tatsächlichen Feststellungen treffen lassen, kann auch dieser Anteil im Schätzungswege bestimmt werden, denn § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet auf der Einnahmenseite keine Anwendung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, m.w.N.). - FG München, 25.08.2005 - 2 K 2081/05
Aufgrund Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer gezahlte …
Auszug aus BFH, 11.12.2008 - VI R 24/06
Auf die nach erfolglosem Vorverfahren erhobene Klage folgte das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 1757 veröffentlichten Gründen der Auffassung des Klägers, dass es sich bei den streitbefangenen Invaliditätsentschädigungen um nicht steuerbaren Schadensersatz für den erlittenen Gesundheitsschaden gehandelt habe.