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   BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10   

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https://dejure.org/2010,6608
BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10 (https://dejure.org/2010,6608)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2010 - VI R 28/10 (https://dejure.org/2010,6608)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2010 - VI R 28/10 (https://dejure.org/2010,6608)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • openjur.de

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33a Abs 1 S 1, EStG § 33a Abs 1 S 5
    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • Bundesfinanzhof

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33a Abs 1 S 1 EStG 2002, § 33a Abs 1 S 5 EStG 2002
    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • IWW
  • rewis.io

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 1 S. 5
    Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens; Übersteigen der tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Unterhaltsempfängers das Pro-Kopf-Einkommen seines Wohnsitzstaates; ...

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltszahlungen ins Ausland und die Ländergruppeneinteilung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kürzung des Höchstbetrages für Unterhaltsaufwendungen aufgrund der Ländergruppeneinteilung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens; Übersteigen der tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Unterhaltsempfängers das Pro-Kopf-Einkommen seines Wohnsitzstaates; ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ländergruppeneinteilung nicht zu beanstanden

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 562
  • DB 2011, 279
  • BStBl II 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10
    Selbst der durchschnittliche Stundenlohn von Industriearbeitern als Vergleichsmaßstab ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn vergleichbare Zahlen für sämtliche Staaten vorliegen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BverfG-- vom 31. Mai 1988  1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214).

    Damit ist eine typisierende Betrachtung ohne Prüfung des konkreten Einzelfalls zur Festlegung einheitlicher Höchstbeträge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 78, 214).

  • BFH, 05.05.2010 - VI R 5/09

    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10
    Damit bildet sich letztlich auch im Streitfall in der Ländergruppeneinteilung zutreffend die Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG realitätsgerecht ab (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9; vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10
    Damit bildet sich letztlich auch im Streitfall in der Ländergruppeneinteilung zutreffend die Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG realitätsgerecht ab (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 2010 VI R 5/09, BFHE 230, 9; vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).
  • FG Niedersachsen, 16.03.2010 - 15 K 14346/09

    Beachtung der Ländergruppeneinteilung gem. den Schreiben vom 11. November 2003

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10
    das am 16. März 2010 verkündete Urteil des Niedersächsischen FG 15 K 14346/09 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 5. Oktober 2009 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 21. September 2009 i.d.F. des Einspruchsbescheids vom 5. Oktober 2009 zu ändern und die festgesetzte Einkommensteuer unter Berücksichtigung weiterer außergewöhnlicher Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG in Höhe von 1.521 EUR herabzusetzen.
  • BFH, 22.02.2006 - I R 60/05

    Keine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1997 für im

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - VI R 28/10
    Denn auf die konkreten Lebenshaltungskosten am Wohnort kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 22. Februar 2006 I R 60/05, BFHE 212, 468, BStBl II 2007, 106).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten

    Die Ermittlung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Unterhaltsleistungen an Unterhaltsempfänger im Ausland anhand des Pro-Kopf-Einkommens anhand der sog. Ländergruppeneinteilung wird hierbei vom BFH als sachgerecht eingestuft, weil hiernach die Lebensverhältnisse in einem Staat realitätsgerecht abgebildet werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2010 VI R 28/10, BStBl II 2011, 283).
  • BFH, 25.11.2010 - VI R 29/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25. 11. 2010 VI R 28/10 - Kürzung des

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe seines zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom 25.11.2010 VI R 28/10 (BFHE 231, 571).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2019 - 1 K 282/17

    Berücksichtigung des Werbungskostenpauschbetrags nach § 9a EStG bei der

    Der BFH hat die dieser Kürzung zugrundeliegende Ländergruppeneinteilung mehrfach für rechtmäßig erklärt (z.B. BFH-Urteil vom 25.11.2010 VI R 28/10, BStBl II 2011, 283).
  • FG Nürnberg, 12.02.2014 - 5 K 487/11

    Unterhaltsleistung: Abzugsfähigkeit einer jährlichen Barzahlung an die Eltern in

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 25.11.2010 VI R 28/10, BStBl. II 2011, 283 und vom 05.05.2010 VI R 5/09, BStBl. II 2011, 115), bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 31.05.1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, NJW 1989, 666), ist die Ländergruppeneinteilung nicht zu beanstanden.
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