Rechtsprechung
BGH, 04.05.1976 - VI ZR 193/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kfz - Unfall - Unabwendbares Ereignis
Papierfundstellen
- MDR 1977, 43
- VersR 1976, 927
- DB 1976, 2153
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; …
Allerdings reicht nicht die bloße Anwesenheit des Kraftfahrzeugs an der Unfallstelle aus, vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch die Fahrweise oder eine sonstige mit dem Betrieb zusammenhängende Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 72, 1074 f.; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927; vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641 und vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04, VersR 2005, 992, 993). - BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen …
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074, 1075; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927 und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641). - OLG Hamm, 02.09.2016 - 9 U 14/16
Nichtberührungsunfall im Begegnungsverkehr: Geschädigter muss unfallursächliche …
Die bloße Anwesenheit eines in Betrieb befindlichen Kraftfahrzeuges an der Unfallstelle reiche hierzu nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 04.05.1976, Az.: VI ZR 193/74, zitiert nach juris).
- BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
- AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12
Beweislast bei einem Steinschlag
Vielmehr muss der Betrieb des Lkws der Beklagtenseite auch (unstreitig bzw. erwiesener maßen) zu der Entstehung des Schadens am klägerischen Fahrzeug tatsächlich beigetragen haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH, VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u. a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ). - BGH, 21.09.2010 - VI ZR 265/09
Verkehrsunfallhaftung: Unfall "beim Betrieb" eines Kraftfahrzeuges bei …
Vielmehr muss das Kraftfahrzeug durch seine Fahrweise (oder sonstige Verkehrsbeeinflussung) zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (Senatsurteile vom 11. Juli 1972 - VI ZR 86/71, VersR 1972, 1074, 1075; vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74, VersR 1976, 927 und vom 19. April 1988 - VI ZR 96/87, VersR 1988, 641). - AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18
Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?
Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Handelns der Mitarbeiter der Beklagten für den ihr hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden auch erbracht hat ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f. ). - BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit
Hat der Kraftfahrer nur gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer, nicht aber gegenüber demjenigen, bei dem sich die Gefahr verwirklicht hat, die Pflichten eines "Idealfahrers" i.S. von § 7 Abs. 2 StVG verletzt, so kann sich der Geschädigte hierauf nicht berufen (Senatsurteil vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74 - VersR 1976, 927). - BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen …
Daher kann ein Unfallereignis im Rechtssinn auch dann unabwendbar sein, wenn zwar der "Idealkraftfahrer" nicht in der für den Unfall ursächlich gewordenen Weise gefahren wäre, dies aber im Hinblick auf eine andere Gefahr als die, die sich verwirklicht hat, getan hätte (BGH Urteil vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74 - VersR 1976, 927 f.). - BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf …
aa) Der Umstand, daß sich der Reisebus und der am rechten Straßenrand abgestellte Pkw des Erstbeklagten nicht berührt haben, steht, wovon auch die Revision ausgeht, der Haftung aus § 7 StVG nicht entgegen, wenn festgestellt werden kann, daß das Fahrzeug zur Entstehung des Unfalles beigetragen hat (Senatsurteil vom 4. Mai 1976 - VI ZR 193/74 - VersR 1976, 927 m.w.N.). - OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13
Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines …
- KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
- OLG Saarbrücken, 05.04.2005 - 4 U 167/04
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Reifenpanne eines Lkw auf dem rechten …
- KG, 11.10.1999 - 12 U 2814/98
Verkehrsunfall; Schadensersatz; Fahrbahnwechsel; Verkehrswidriges Verhalten; …
- LG Münster, 18.12.2015 - 15 O 90/15
Anspruche einer gesetzlichen Krankenkasse auf den Ersatz von Aufwendungen für ihr …
- BGH, 16.09.1986 - VI ZR 159/85
Haftung bei Begegnungskollision; Beweislast bei Direktklage gegen den Versicherer
- OLG Dresden, 02.06.2021 - 1 U 1381/20
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Begriff des unabwendbaren …
- LG Koblenz, 24.05.2004 - 5 O 611/03
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Beweislastverteilung …
- LG Mainz, 14.12.2011 - 3 S 150/10
Kollision auf der Autobahn ohne Fahrzeugberührung
- LG Bielefeld, 14.02.2000 - 6 O 439/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn von der mittleren auf die …
- KG, 27.11.1986 - 12 U 990/86
Ersatzansprüche in Form von Nutzungsausfall und Schmerzensgeld nach einem …