Rechtsprechung
BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Weiternutzung des Kfz nach wirtschaftlichem Totalschaden
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abzug des ermittelten Restwerts vom Schadensersatzbetrag bei Weiterbenutzung des unfallbeschädigten Fahrzeugs nach einer (Teil-)Reparatur durch den Geschädigten; Ersatz des Wiederbeschaffungswerts im Wege der fiktiven Schadensabrechnung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Totalschaden - Weiterbenutzung des Fahrzeugs - Restwertabzug
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
BGB § 249 Hd
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
Bei Weiterbenutzung des (teil)reparierten Kfz ist im Rahmen der fiktiven Schadensabrechung der vom Sachverständigen für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen - kfz-expert.de
Kalkulierte Reparaturkosten über 130% und erfolgte Instandsetzung im Rahmen der 130%-Grenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Schadensberechnung bei Teil-Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs im Totalschadensfall - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Weiterbenutzung eines Fahrzeugs nach Totalschadensfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Internet-Restwertangebote
- IWW (Kurzinformation)
Haftpflicht - Restwert bei Weiternutzung
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Restwertanrechnung
- streifler.de (Kurzinformation)
Unfallschadensregulierung: Restwert bei fiktiver Totalschadensabrechnung und Weiterbenutzung nach Teilreparatur
- captain-huk.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Wieder zum Thema Restwert
- captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Restwertbörsen wertlos
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Restwert bei fiktiver Totalschadensabrechnung und Weiterbenutzung nach Teilreparatur
- captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Restwertbörsen wertlos
Verfahrensgang
- AG Bochum, 17.05.2006 - 70 C 385/05
- AG Bochum, 17.05.2006 - 70 C 386/05
- LG Bochum, 05.09.2006 - 9 S 106/06
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 2918
- MDR 2007, 1368
- NZV 2007, 565
- VersR 2007, 1243
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des …
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).b) Nimmt der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens tatsächlich keine Ersatzbeschaffung vor, sondern nutzt er sein unfallbeschädigtes Fahrzeug - ggf. nach einer Teilreparatur - weiter, ist nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - (zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (Reparaturkosten höher als 130 % des Wiederbeschaffungswerts) bei der Berechnung des fiktiven Wiederbeschaffungsaufwandes in der Regel nur der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen.
Da nach dem gesetzlichen Leitbild des Schadensersatzes der Geschädigte mit der Ersetzungsbefugnis Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt, kann ihn der Haftpflichtversicherer des Schädigers auch nicht durch die Übermittlung eines höheren Restwertangebotes aus einer Internet-Restwertbörse, das möglicherweise nur in einem engen Zeitraum zu erzielen ist, zu einem sofortigen Verkauf des Fahrzeuges zwingen (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - Umdr. S. 7, Rn. 10).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
a) Nimmt der Geschädigte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vor, leistet er im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382).Dabei können besondere Umstände dem Geschädigten Veranlassung geben, eine ihm ohne weiteres zugängliche, günstigere Verwertungsmöglichkeit wahrzunehmen und durch eine entsprechende Verwertung seines Fahrzeuges in Höhe des tatsächlich erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden auszugleichen (vgl. Senatsurteil BGHZ 143, 189, 194).
- BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
a) Nimmt der Geschädigte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vor, leistet er im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382).Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem solchen Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte; er muss sich einen höheren Erlös allerdings anrechnen lassen, wenn er ihn bei tatsächlicher Inanspruchnahme eines solchen Sondermarktes ohne besondere Anstrengungen erzielt (vgl. Senatsurteil vom 7. September 2004 - VI ZR 119/04 - aaO).
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Dies gilt erst recht, wenn sich - wie im Streitfall - die geschätzten Reparaturkosten in einem Bereich bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges bewegen und der Geschädigte nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - VersR 2005, 663, 665) vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur im Rahmen einer konkreten Schadensabrechnung sogar die entsprechenden Kosten verlangen könnte. - BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
a) Nimmt der Geschädigte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vor, leistet er im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382). - BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
a) Nimmt der Geschädigte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vor, leistet er im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382). - BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92
Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten
Auszug aus BGH, 10.07.2007 - VI ZR 217/06
a) Nimmt der Geschädigte tatsächlich eine Ersatzbeschaffung vor, leistet er im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 362, 366; 143, 189, 193; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769, 770 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381, 382).
- BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten einholt, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, und im Vertrauen auf den darin genannten, auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelten Restwert und die sich daraus ergebende Schadensersatzleistung des Unfallgegners wirtschaftliche Dispositionen trifft, seiner Schadensabrechnung grundsätzlich diesen Restwertbetrag zugrunde legen (vgl. Senatsurteile vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06, BGHZ 171, 287, 290 f.; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, VersR 2007, 1243, 1244 und vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08, VersR 2010, 130). - BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht …
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit indessen im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 193; 163, 362, 366; 171, 287, 290 f.;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, S. 458;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO;… vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - VersR 2007, 1243 f. und vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 - VersR 2010, 130, 131). - BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08
Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten …
Das Berufungsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 171, 287, 290 f. und Senatsurteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - VersR 2007, 1243, 1244) ausgegangen, wonach sich der Geschädigte, der im Totalschadensfall sein unfallbeschädigtes Fahrzeug - ggf. nach einer (Teil-)Reparatur - weiter nutzt, bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel den in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelten Restwert in Abzug bringen lassen muss.Im Veräußerungsfall genügt der Geschädigte im Allgemeinen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und seiner Darlegungs- und Beweislast und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 193; 163, 362, 366; 171, 287, 290 f.; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457; vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448 und vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - a.a.O.).
- BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten …
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senat, BGHZ 66, 239, 245, 248 f. ; 143, 189, 193 ff. ; 163, 362, 365 ff. ; 171, 287, 290 ff.; Urteile vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - VersR 1992, 457 ;vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - VersR 1993, 769 und vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - VersR 2007, 1243 f.). - BGH, 15.06.2010 - VI ZR 232/09
Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Anzusetzender Restwert bei unreparierter …
aa) Zwar darf der Geschädigte seiner Schadensabrechnung im Allgemeinen denjenigen Restwert zugrunde legen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, 189, 193; 163, 362, 366; 171, 287, 290 f.;… vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, S. 458;… vom 6. April 1993 - VI ZR 181/92 - aaO, S. 769 f.;… vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - aaO, S. 382; vom 12. Juli 2005 - VI ZR 132/04 - VersR 2005, 1448, 1449; vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 - VersR 2007, 1243 f.;… vom 13. Oktober 2009 - VI ZR 318/08 - aaO und vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09 - z.V.b.). - KG, 30.06.2008 - 22 U 13/08
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze …
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass derartige Ausnahmen, deren Voraussetzungen zur Beweislast des Schädigers stehen, in engen Grenzen gehalten werden müssen, weil andernfalls die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen würde, wonach es Sache des Geschädigten ist, in welcher Weise er mit dem beschädigten Fahrzeug verfährt (so der BGH in seinem Porsche-Urteil für die ausdrücklich als vergleichbare Problematik bezeichnete Situation bei der Bewertung des Restwertes eines Fahrzeugs: BGH, Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, NJW 2000, 800 = BGHZ 143, 189 = VersR 2000, 467; ferner: BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, NJW 2007, 2918 = VersR 2007, 1243). - OLG Koblenz, 12.12.2011 - 12 U 1059/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Obliegenheiten des Geschädigten zur …
Im Allgemeinen genügt der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit dadurch, dass er die Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen, regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 143, 189, 193, 171, 287, 290; BGH VersR 2007, S. 1243;… NJW 2010, S. 605;… NJW 2010, S. 2722;… Grüneberg a.a.O.). - OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23
Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage
Hätte das Landgericht die von ihm selbst zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2007 - Az. VI ZR 217/06 - vollständig zur Kenntnis genommen, hätte es erkannt, dass in Fällen, wie dem vorliegenden, bei dem das Fahrzeug nicht verkauft, sondern weitergenutzt werde, Restwertangebote nicht in Ansatz zu bringen seien.Der erzielte Restwert steht dann bei der Schadensabrechnung fest und es liegt auf der Hand, in welcher Höhe der Schaden durch den erzielten Verkaufspreis ausgeglichen ist (BGH…, Urteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06 -, Rn. 10, juris).
- OLG Saarbrücken, 14.09.2017 - 4 U 82/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Fiktive …
Dieselben Grundsätze gelten, wenn sich - wie im Streitfall - die geschätzten Reparaturkosten in einem Bereich bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges bewegen und der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur im Rahmen einer konkreten Schadensabrechnung sogar die entsprechenden Kosten verlangen könnte (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, VersR 2007, 1243).Da nach dem gesetzlichen Leitbild des Schadensersatzes der Geschädigte mit der Ersetzungsbefugnis Herr des Restitutionsgeschehens ist und grundsätzlich selbst bestimmen darf, wie er mit der beschädigten Sache verfährt, kann ihn der Haftpflichtversicherer des Schädigers auch nicht durch die Übermittlung eines höheren Restwertangebotes aus einer Internet-Restwertbörse, das möglicherweise nur in einem engen Zeitraum zu erzielen ist, zu einem sofortigen Verkauf des Fahrzeuges zwingen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, VersR 2007, 1243; Urteil vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, VersR 2011, 280).
Soweit die Beklagten geltend machen, der Kläger hätte einen höheren Preis erzielen können, wenn er das Fahrzeug an den von ihnen benannten Restwertaufkäufer verkauft hätte, war der Kläger nach dem oben gesagten dazu nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 217/06, VersR 2007, 1243; Urteil vom 23. November 2010 - VI ZR 35/10, VersR 2011, 280).
- OLG Hamm, 15.01.2019 - 7 U 38/18
Dunkelheitsunfall mit abgestelltem unbeleuchtetem Expeditionsfahrzeug
Der Restwert bestimmt sich nach dem Preis, den der Geschädigte bei Inzahlunggabe des Unfallfahrzeugs bei einem Gebrauchtwagenhändler erzielen kann (…Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 249 BGB, Rn. 90/91; BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 217/06, Rn. 10 -, juris). - OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 267/06
Wirtschaftlicher Totalschaden: Keine generelle Unbeachtlichkeit von …
- OLG Frankfurt, 19.01.2010 - 22 U 49/08
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Annahme des Restwertangebots
- KG, 06.08.2015 - 22 U 6/15
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Abwarten des Restwertangebots der gegnerischen …
- LG Duisburg, 30.01.2015 - 2 O 142/14
Abrechnung und Restwertermittlung des total beschädigten und in Eigenleistung …
- OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 45/07
Zur Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf den Ersatz der fiktiven …
- LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
- OLG Hamm, 28.09.2018 - 9 U 137/16
Restwert, regionaler Markt, Schadensminderungspflicht
- AG Berlin-Mitte, 25.09.2014 - 108 C 3118/14
- OLG Hamm, 31.10.2008 - 9 U 48/08
Bemessung des anzurechnenden Restwerts eines unfallgeschädigten PKW
- LG Saarbrücken, 14.05.2010 - 13 S 178/09
Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Integritätsinteresse bei Nichtdurchführung einer …
- AG Neu-Ulm, 20.01.2014 - 3 C 1358/13
- LG Saarbrücken, 21.09.2012 - 13 S 102/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Möglichkeit der Verweisung auf eine günstigere …
- OLG Celle, 06.09.2012 - 13 U 188/11
Wettbewerbswidrigkeit der Androhung der Zurückweisung von Gutachten eines …
- VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09
Gesetzlicher Richter; Gehörsrüge; Zulassung der Berufung; Grundsätzliche …
- AG Leipzig, 20.06.2008 - 118 C 3256/08
- LG Stade, 30.11.2012 - 1 S 41/12
Über geschätzten Restwert vor Veräußerung muss der Schädiger nicht informiert …
- LG Berlin, 15.12.2008 - 58 S 169/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Anforderungen an einen Verweis auf eine …
- LG Berlin, 25.02.2015 - 42 S 183/14
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht …
- AG Kaufbeuren, 23.03.2020 - 4 C 42/20
- LG Aachen, 07.03.2012 - 8 O 385/11
Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit des Geschädigten bei Verkauf des …
- AG Ravensburg, 27.03.2014 - 9 C 1213/13
Verkehrsunfall : Wartepflicht auf Restwertangebot der gegnerischen Versicherung?
- LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2021 - 2 O 3834/21
Prozessuale Folgen einer Verweisung auf eine günstigere Fachwerkstatt
- LG Hannover, 25.06.2008 - 6 S 13/08
Nachweis der Erforderlichkeit von Reparaturarbeiten i.S.d. Schadensrechts; …
- AG Aachen, 20.12.2012 - 106 C 64/12
- LG Kleve, 04.09.2008 - 6 S 39/08
Pflichtverletzung des außergerichtlichen beauftragten Sachverständigen
- LG Osnabrück, 08.05.2019 - 2 S 295/18
Verkehrsunfall - Unfallfahrzeug zum Zweck der Ersatzteilgewinnung
- AG Aschaffenburg, 17.03.2014 - 116 C 2190/13
- AG Ingolstadt, 28.08.2015 - 12 C 910/15
Kaufvertrag, Restwert, Schadensminderungspflicht, Fahrzeug, Totalschaden, …
- AG Lingen, 11.12.2007 - 4 C 1017/07
- AG Hamburg-Blankenese, 26.01.2011 - 531 C 338/10
Verkehrsunfall - Kosten einer markengebundener Fachwerkstatt
- AG Eschweiler, 11.03.2009 - 27 C 458/08
- AG Bremen, 25.11.2008 - 10 C 87/08
- AG Bremen, 30.09.2008 - 10 C 87/08
- AG Nürnberg, 14.12.2009 - 22 C 5907/09
- AG Ibbenbüren, 31.08.2009 - 30 C 154/09
Restwert bei Teilreparatur durch den Geschädigten
- AG Eschweiler, 11.03.2009 - 27 C 183/08
- AG Bad Schwalbach, 11.03.2008 - 3 C 595/07
- AG Nürnberg, 06.04.2009 - 20 C 646/09
- LG Waldshut-Tiengen, 05.06.2008 - 1 S 3/08
Umsatzsteuererstattung bei 130 %-Fällen
- AG Passau, 10.01.2008 - 11 C 1717/07