Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,761
BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08 (https://dejure.org/2009,761)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - VI ZR 232/08 (https://dejure.org/2009,761)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 (https://dejure.org/2009,761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • Telemedicus

    Smart und elegant in Monaco

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bundesgerichtshof urteilt: Kein abstrakter Bildnisschutz im Tenor einer Entscheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung; Notwendigkeit einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechte bei Anwendung der §§ 22, ...

  • rechtambild.de

    Persönlichkeitsschutz

  • info-it-recht.de

    Reichweite Unterlassungsverpflichtungserklärung (hier: Persönlichkeitsschutz; rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos; Zeitschrift "Freizeit Revue")

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Reichweite der Unterlassungsverpflichtung eines Presseorgans im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung des Fotos eines Prominenten bei der Berichterstattung über ihn

  • kanzlei.biz

    Die Verbreitung eines Prominentenfotos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung; Notwendigkeit einer Abwägung der widerstreitenden Grundrechte bei Anwendung der §§ 22 , 23 KUG

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Andrea Casiraghi mit Fliege"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Deliktsrecht - Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1 BGB; §§ 22, 23 KUG
    Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildveröffentlichung - Kein Anspruch auf Unterlassung "kerngleicher Verstöße”

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    §§ 22, 23 KUG; § 823 Abs. 1 BGB
    Kein abstrakter Bildnisschutz im Tenor einer Entscheidung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot Prominenten-Foto erneut zu veröffentlichen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum Umfang eines Unterlassungsanspruchs bei Prominenten-Bildern

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Keine vorbeugende Unterlassungserklärung für "kerngleiche" oder ähnliche Bildberichterstattung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2823
  • GRUR 2009, 1091
  • VersR 2009, 1272
  • afp 2009, 406
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)

  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2022 - 3 O 188/21

    Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

    Das von der Beklagten zur Begründung dieser Auffassung zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.06.2009 (VI ZR 232/08) betrifft keinen " absolut vergleichbaren Fall ".
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f.; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - VersR 2009, 841; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 - NJW 2009, 2823).
  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    (b) Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, grundsätzlich zu klären, ob und in welchem Umfang die "Kerntheorie" auf das Recht der Wortberichterstattung übertragbar ist (ablehnend zur Übertragung der "Kerntheorie" auf die Bildberichterstattung: Senatsurteile vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 314/08, AfP 2010, 60 Rn. 7; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, AfP 2009, 406 Rn. 7; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06, AfP 2008, 507 Rn. 7; vom 13. November 2007 - VI ZR 265/06, BGHZ 174, 262 Rn. 11 ff.; vgl. zur Wortberichterstattung: Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, Rn. 44, noch nicht veröffentlicht; BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10; Wenzel/ Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 158; Meyer in Paschke/Berlit/Meyer, Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl., Kap. 40 Rn. 36; Neben, Triviale Personenberichterstattung als Rechtsproblem, 2001, S. 292 f.; Engels/Stulz-Herrnstadt/Sievers, AfP 2009, 313, 317, 319 f.).
  • BGH, 24.07.2018 - VI ZR 330/17

    Zur Prüfpflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine bei

    Zwar greift ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot nicht nur dann, wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Äußerung sind (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08, NJW 2009, 2823 Rn. 11; BVerfG [K], Beschlüsse vom 9. Juli 1997 - 1 BvR 730/97, juris Rn. 10; vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04, NJW-RR 2007, 860 Rn. 20 zum Wettbewerbsrecht).
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    c) Da das Berufungsurteil bereits mangels Bestehens eines Anspruchs auf Unterlassung erneuter Verbreitung der Fotos keinen Bestand hat, kommt es im Ergebnis nicht mehr darauf an, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts zur vorbeugenden Unterlassungsklage gegen "kerngleiche" Verletzungshandlungen nicht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 174, 262, 266 und vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 - VersR 2009, 1272) entsprechen dürfte.
  • LG Hamburg, 24.01.2014 - 324 O 264/11

    Störerhaftung bei rechtsverletzenden Fotos - Max Mosley

    Eine Ausnahme besteht jedoch dann, sofern die Verbreitung an sich unzulässig ist, etwa, weil die Intimsphäre betroffen ist (BGH Urteil v. 23.06.2009, VI ZR 232/08, Juris Abs. 7, 14).
  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2018 - 3 O 270/17

    Kerngleicher Verstoß gegen Untersagung der Veröffentlichung eines Bildnisses

    Ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes Unterlassungsgebot greift nämlich nicht nur dann, wenn der Presseartikel wortgleich wiederholt wird, sondern auch dann, wenn die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung unter Beifügung des zu beanstandenden Fotos sind (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11).

    Bei unterschiedlichen Berichterstattungen hat er dabei grundsätzlich der Anwendung der Kerntheorie eine Absage erteilt (vgl. BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 7 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi; BGH NJOZ 2008, 4785; BGH GRUR 2010, 173 [BGH 06.10.2009 - VI ZR 314/08] - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis).

    Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazu gehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 7 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi; vgl. auch BGH NJOZ 2008, 4785; BGH GRUR 2010, 173 [BGH 06.10.2009 - VI ZR 314/08] - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis; jew. m.w.N.).

    Die Reichweite des Verbots hat das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan auf Grund des Tenors und der Gründe des Vollstreckungstitels zu ermitteln (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi).

    Nach Auffassung der Kammer sind die im nunmehr streitgegenständlichen Beitrag enthaltenen Mitteilungen "sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand" (vgl. BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi) der erneuten Berichterstattung.

    Die Schuldnerin selbst stellt damit aus Sicht des Durchschnittslesers einen Zusammenhang her, bei dem davon auszugehen ist, dass die darin enthaltenen Mitteilungen sinngemäß ganz oder teilweise Gegenstand einer erneuten Berichterstattung (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi) sind.

    Die Berichterstattung erfolgte unter Zugrundelegung der oben dargestellten Grundsätze auch "unter Beifügung des zu beanstandenden Fotos" (vgl. BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi).

    Problematisch an der Rechtsprechung des OLG Hamburg ist aber insbesondere, dass der BGH der Argumentation, dass die Wiederholungsgefahr auf weitere, bisher unbekannte Bilder erstreckt wird, eine Absage erteilt hat (BGH GRUR 2009, 1091 Rn. 7 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi; BGH GRUR 2010, 173 [BGH 06.10.2009 - VI ZR 314/08] - Kinder eines ehemaligen Fußballprofis).

    Nichtsdestotrotz geht der BGH davon aus, dass ein Verstoß, der über § 890 ZPO zur Verhängung eines Ordnungsmittels führt, dennoch möglich ist (BGH GRUR 2009, 1091 [BGH 23.06.2009 - VI ZR 232/08] Rn. 11 - Wilde Frisur des Andrea Casiraghi).

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22

    Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch

    Der vom Bundesgerichtshof unter Aktenzeichen VI ZR 232/08 am 23.06.2008 entschiedene Fall betraf eine vorbeugende Unterlassungsklage einer Bildnisveröffentlichung über die konkrete Verletzungsform hinaus.
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann im Bereich der Bildberichterstattung weder mit einer "vorbeugenden" Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder "kerngleiche" Bildberichterstattung für die Zukunft noch die erneute Verbreitung eines Bildnisses - sofern die Verbreitung nicht schon an sich unzulässig ist, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird - generell verboten werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 158, 218, 225 f.; 174, 262, 266; 177, 119, 131; vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06 - NJW 2008, 1593, 1594; vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 - VersR 2008, 1506; vom 17. Februar 2009 - VI ZR 75/08 - VersR 2009, 841; vom 23. Juni 2009 - VI ZR 232/08 - NJW 2009, 2823).
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17

    Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der

    Ein anderes kann nur dort gelten, wo die Verbreitung der Fotos schon an sich unzulässig wäre, etwa weil die Intimsphäre tangiert wird (BGH v. 23.06.2009 - VI ZR 232/08, GRUR 2009, 1091 Tz. 7; v. 06.10.2009 - VI ZR 314/08, NJW 2010, 1454 Tz. 7).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 6 U 145/13

    Fußmodel - Recht am eigenen Bild: Zuordnung der Abbildung eines Unbekannten zum

  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

  • OLG Köln, 26.04.2018 - 15 U 120/17

    Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Auseinandersetzung eines

  • OLG Frankfurt, 29.01.2019 - 16 W 4/19

    Verletzung des Unterlassungsgebots durch Veröffentlichung des Gesamtbildes statt

  • LG Siegen, 28.03.2014 - 5 O 169/13

    Rechtsdienstleistung, Patenterteilungsverfahren, Patentanwalt

  • OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20

    Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof

  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2019 - 3 O 152/19

    Zum kerngleichen Verstoß bei einer Textberichterstattung.

  • KG, 19.03.2010 - 9 U 163/09

    Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung von Bildaufnahmen einer gewalttätigen

  • LG Berlin, 28.01.2010 - 27 O 1000/09

    Zum Recht, nicht mit einer anderen Person abgebildet zu werden

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18

    Ordnungsgeld für Veröffentlichung eines Bildnisses trotz Unterlassungsgebot

  • OLG Rostock, 21.02.2018 - 2 U 16/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Internet-Presseberichterstattung:

  • LG Hamburg, 03.05.2013 - 324 O 1193/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattungen über das Privatleben

  • LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 832/09

    "Sind die Aliens schon unter uns?"

  • LG München I, 25.11.2021 - 26 O 2934/21

    Keine Rechtsverletzung durch Abbildung von Personen als Beiwerk

  • KG, 20.04.2010 - 9 W 253/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht