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   BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80   

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https://dejure.org/1982,2229
BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80 (https://dejure.org/1982,2229)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1982 - VI ZR 295/80 (https://dejure.org/1982,2229)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1982 - VI ZR 295/80 (https://dejure.org/1982,2229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitverschulden - Verkehrsunfall - Sicherheitsgurt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254; PflVG § 3 Nr. 1
    Mitverschulden der im Pkw des Ehemannes mitfahrenden, bei einem von diesem verschuldeten Verkehrsunfall verletzten Ehefrau

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 150
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, dass sich der Beifahrer auf dem Vordersitz eines Pkw's, der vorhandene Sicherheitsgurte während der Fahrt nicht benutzt, unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Mitverschuldens nach § 254 BGB eine Kürzung seiner Ersatzansprüche wegen einer bei einem Verkehrsunfall erlittenen Körperverletzung entgegenhalten lassen muss, wenn und soweit diese durch das Anschnallen hätten verhindert werden können (BGHZ 74, 25 ff und ständig).

    b) Es geht auch zu weit, Beifahrern anzusinnen, von der Fahrt Abstand zu nehmen, wenn keine Sicherheitsgurte im Pkw eingebaut sind (so schon beiläufig BGHZ 74, 25, 37).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Wie das Berufungsgericht richtig erkennt, könnte bei dieser Sachlage ohne Bestehen einer gesetzlichen Vorschrift der Vorwurf gegen die Klägerin, diejenige Sorgfalt außer acht gelassen zu haben, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGHZ 9, 316, 318 und ständig), deshalb nur daraus hergeleitet werden, dass sie ihren Ehemann, der als Halter des Pkw's für dessen Nachrüstung mit Gurten verantwortlich war, hierzu nicht angehalten hat, oder aus dem Umstand, dass sie in einem vorschriftswidrig nicht mit Gurten ausgerüsteten Pkw mitgefahren ist.
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Als solche durfte sie, wie überwiegend angenommen wird, auf den Kostenpunkt beschränkt werden (BGHZ 17, 392, 397), wenn insoweit auch eine ausdrückliche Anschließung nicht erforderlich war, weil die Kostenentscheidung immerhin von Amts wegen zu überprüfen war (BGH, Urteil vom 24. November 1980 - VIII ZR 208/79 = WM 1981, 46, 48).
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Ein auch nur teilweiser Rechtsübergang ist nämlich im Streitfall aus Rechtsgründen deswegen auszuschließen, weil etwaigen eingetretenen Sozialversicherungsträgern der Rückgriff gegen den Ehemann der Klägerin, der mit dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, verwehrt ist; denn er wird, da er nur fahrlässig gehandelt hat, durch das sog. Familienprivileg gegen Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger geschützt (BGHZ 41, 79; 54, 256 und ständig).
  • BGH, 14.07.1970 - VI ZR 179/68

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen einen Zweitschädiger

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Ein auch nur teilweiser Rechtsübergang ist nämlich im Streitfall aus Rechtsgründen deswegen auszuschließen, weil etwaigen eingetretenen Sozialversicherungsträgern der Rückgriff gegen den Ehemann der Klägerin, der mit dieser in häuslicher Gemeinschaft lebt, verwehrt ist; denn er wird, da er nur fahrlässig gehandelt hat, durch das sog. Familienprivileg gegen Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger geschützt (BGHZ 41, 79; 54, 256 und ständig).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 208/79

    Änderung einer falschen Parteibezeichnung - Klageänderung durch Parteiwechsel -

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Als solche durfte sie, wie überwiegend angenommen wird, auf den Kostenpunkt beschränkt werden (BGHZ 17, 392, 397), wenn insoweit auch eine ausdrückliche Anschließung nicht erforderlich war, weil die Kostenentscheidung immerhin von Amts wegen zu überprüfen war (BGH, Urteil vom 24. November 1980 - VIII ZR 208/79 = WM 1981, 46, 48).
  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 170/80

    Beschwer durch fehlenden Ausspruch der Beschränkung der Haftung auf die

    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Bei dieser Sachlage bedurfte es eines Übergangsvorbehaltes beim Feststellungsanspruch nicht (vgl. Senatsurteil vom 22.September 1981 - VI ZR 170/80 - NJW 1982, 447 = VersR 1981, 1180).
  • LG Hanau, 11.11.1977 - 7 O 272/77
    Auszug aus BGH, 02.11.1982 - VI ZR 295/80
    Überdies ist eine Ehefrau unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, ihrem Ehemann die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, die nur Ordnungsvorschriften sind, nahezulegen; es muss Eheleuten überlassen bleiben, wie sie derartiges untereinander handhaben wollen (a.A. zu Unrecht LG Hanau NJW 1978, 378).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1999 - 9 U 13/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer älteren die Straße

    Der Übergangsvorbehalt bei dem Feststellungsausspruch dient ebenfalls der Klarstellung (vgl. BGH, VersR 1983, 150, 151).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1993 - 22 U 212/91

    Pflanzenschaden wegen Unkrautbekämpfungsmittel mit einer höheren

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