Rechtsprechung
| RG, 07.10.1907 - Rep. VI. 12/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Abtretbarkeit einer Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 359
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 7 U 167/07
Forderungspfändung: Pfändung der Rechte aus einem Vorvertrag auf Abschluss eines …
Für Darlehensvorverträge hat, jedenfalls im Grundsatz, bereits das Reichsgericht im gleichen Sinne entschieden (RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.).b) Die Vertragspartner eines Vorvertrages können - ebenfalls als Ausfluss der Privatautonomie - die Zulässigkeit einer Abtretung des Anspruches auf Vertragsschluss vereinbaren, dies auch stillschweigend (vgl. RGZ 66, 359 ff.).
Beim Darlehensvorvertrag etwa ist der zukünftige Anspruch auf Auszahlung des Darlehensbetrages in der Weise abtretbar und damit pfändbar, dass der Zedent durch die Auszahlung Darlehensschuldner wird (vgl. RGZ 66, 359 ff.; RGZ 68, 355 ff.;… Weber in: RGRK, § 399 BGB, Rdnr. 26).
- BGH, 14.11.1967 - 1 StR 489/67
Beiseiteschaffen eines Vermögensstücks - Begriff der Tatmehrheit - Verurteilung …
Der - betrügerisch erlangte - Anspruch aus dem Darlehensvorvertrag mit dem Bankhaus S. war nicht abtretbar (RGZ 66, 359, 361; 68, 356) und deshalb konkursfrei; er fiel mithin nicht unter das von § 239 KO geschützte Vermögen.
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