Rechtsprechung
| RFH, 20.01.1937 - VI A 1/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RFH, 20.01.1937 - VI A 1/37
- RFH, 27.11.1937 - VI A 1/37
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.06.1962 - VI 82/61 U
Definition des Betriebsvermögen eines Landwirts und Forstwirts
Es sei zwar eine Veräußerung unter Zwang ausnahmsweise dann kein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 23 EStG, wenn wegen der alsbaldigen Anschaffung eines Ersatzwirtschaftsguts keine Gewinnverwirklichung eingetreten sei (Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 1/37 vom 20. Januar 1937, RStBl 1937 S. 794, und das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 107/60 U vom 5. Mai 1961, BStBl 1961 III S. 385, Slg. Bd. 73 S. 326). - BFH, 05.05.1961 - VI 107/60 U
Gesetzlich begründeter Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzgrundstücks für ein …
Wie bereits der Reichsfinanzhof im Urteil VI A 1/37 vom 20. Januar 1937 (RStBl 1937 S. 794) ausgesprochen habe, dürfe bei der Auslegung des § 23 EStG nicht übersehen werden, daß es nicht dem Gesetz entspreche, auch solche Vorgänge als Spekulationsgeschäfte zu besteuern, die wirtschaftlich keine Akte der Gewinnverwirklichung seien und daher mit einer Spekulation offensichtlich in keinem Zusammenhang ständen.
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| RFH, 27.11.1937 - VI a 1/37, VI a2/37 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RFH, 20.01.1937 - VI A 1/37
- RFH, 27.11.1937 - VI a 1/37, VI a2/37
Wird zitiert von ...
- BFH, 15.12.1993 - X R 115/91
Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein …
Bereits der RFH hat es als Gebot der steuerlichen Gerechtigkeit herausgestellt, daß Steuersubjekte, die miteinander in Wettbewerb stehen, möglichst gleich besteuert werden sollen (RFH-Urteil vom 6. Juni 1928 I A 192/27, RFHE 23, 309); der Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität der Besteuerung sei "streng zu handhaben" (RFH-Urteile vom 23. Oktober 1937 VI a 70/37, RStBl 1937, 1160; vom 27. November 1937 VI a 1/37, 2/37, RFHE 42, 303, RStBl 1938, 35; ebenso BFH-Urteil vom 10. Mai 1955 I 173/53 U, BFHE 60, 464, BStBl III 1955, 177).
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