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Rechtsprechung
   RFH, 06.10.1937 - VI A 576/37   

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https://dejure.org/1937,110
RFH, 06.10.1937 - VI A 576/37 (https://dejure.org/1937,110)
RFH, Entscheidung vom 06.10.1937 - VI A 576/37 (https://dejure.org/1937,110)
RFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1937 - VI A 576/37 (https://dejure.org/1937,110)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 28.11.1984 - I R 290/81

    Das beim Wertpapieroptionsgeschäft gezahlte Bindungsentgelt als Leistung i. S. …

    Zweck dieses Entgelts ist die Vergütung oder Entschädigung des Optionsgebers für die Bindung und die Risiken, die er durch die Begründung des Optionsrechts eingeht (…Georgiades, a. a. O., S. 432; RFH-Urteil vom 6. Oktober 1937 VI A 576/37, RFHE 42, 214, 223, RStBl 1938, 103, 106).
  • BFH, 22.03.1957 - VI 102/55 U

    Bewertung der Prozesskosten bei einem Rechtsstreit um Sonderausgaben als …

    Er beantragte unter Bezugnahme auf das Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 576/37 vom 6. Oktober 1937 (Slg. Bd. 42 S. 214, Reichssteuerblatt - RStBl - 1938 S. 103), diesen Betrag bei der Einkommensteuerberechnung 1953 als Sonderausgabe abzusetzen, weil es sich um Kosten der versuchten Abwehr weiterer Sonderausgaben handele.

    Wenn auch der Reichsfinanzhof in dem vom Bf. angeführten Urteil VI A 576/37 vom 6. Oktober 1937 ausgesprochen hat, daß im Hinblick auf den Grundgedanken des § 7 Abs. 3 EStG 1925 bei der Berechnung des Einkommens Ausgaben, die als Abwehrkosten dazu dienten, eine weitere Verminderung des Einkommens durch Erhöhung abzugsfähiger Ausgaben wie Rentenlasten zu verhüten, zu berücksichtigen und zwar als eine Art Werbungskosten anzusehen seien, so darf bei diesem Urteil nicht übersehen werden, daß es das EStG 1925 betrifft.

  • BFH, 22.02.1962 - IV 58/59 U
    Allerdings hat die Rechtsprechung Kosten zur Abwehr von Maßnahmen, die zu einer Minderung des Einkommens durch Schmälerung der Einnahmen oder Erhöhung der Ausgaben führen würden, z.B. Kosten zur Abwehr der Erhöhung von Rentenlasten, als Betriebsausgaben anerkannt (vgl. z.B. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 576/37 vom 6. Oktober 1937, RStBl 1938 S. 103, Slg. Bd. 42 S. 214).
  • BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81

    Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter …

    Als bloße Chance zu einem preisgünstigen Vermögenserwerb hat die Rechtsprechung deshalb die Gewährung eines Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien zum Börsenkurs im Zeitpunkt der Optionsbestellung bewertet (BFH-Urteil vom 10. März 1972 VI R 278/68, BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596; vgl. auch Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 6. Oktober 1937 VI A 576/37, RFHE 42, 214, RStBl 1938, 103).
  • BFH, 11.09.1968 - I 137/65

    Einordnug der Zahlung einer Entschädigung der Stadt als Betriebsausgabe eines …

    Denn es handle sich um eine Betriebsausgabe, die dazu dienen sollte, andere abzugsfähige Aufwendungen (Entwertung der Wassergewinnungsanlagen) zu verhindern (Hinweis auf das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - VI A 576/37 vom 6. Oktober 1937, RStBl 1938, 103).
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