Rechtsprechung
| RFH, 26.08.1936 - VI A 652/36 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 24.02.1961 - VI 84/60 U
Einordnung der"gesetzlich unterhaltsberechtigten" Personen im Sinne des …
Für die Zugehörigkeit zum Kreis der gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen im Sinne des § 12 Ziff. 2 EStG und des § 22 Ziff. 1 EStG komme es aber nur auf die familienrechtliche Stellung an (Urteile des Reichsfinanzhofs VI A 779/30 vom 25. Oktober 1930, RStBl 1931 S. 23, Slg. Bd. 27 S. 265; VI A 652/36 vom 26. August 1936, RStBl 1936 S. 1133, Slg. Bd. 40 S. 9; VI 434/42 vom 14. April 1943, RStBl 1943 S. 516; Urteil des Bundesfinanzhofs VI 27/56 U vom 8. Februar 1957, BStBl 1957 111 S. 207, Slg. Bd. 64 S. 550). - BFH, 03.06.1953 - IV 391/52 U
Einkommensteuerrechtliches Abzugsverbot bei Zahlungen an eine …
Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil VI A 652/36 vom 26. August 1936, RStBl. 1936 S. 1133) fallen Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen auch insoweit unter § 12 EStG, als sie über den Rahmen dessen hinausgehen, was der Empfänger nach bürgerlichem Recht (Familienrecht) zu beanspruchen hat. - BFH, 10.04.1953 - IV 384/52 U
Abzugsfähigkeit von für eine Forderung entstehenden Schuldzinsen unter …
Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen im Sinne des § 12 Ziff. 2 EStG 1950 liegen auch insoweit vor, als die Zuwendungen über den Rahmen dessen hinausgehen, was der Empfänger für seine Leistung nach bürgerlichem Recht zu beanspruchen hat (Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 652/36 vom 26. August 1936, RStBl. 1936 S. 1133).
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