Rechtsprechung
| BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel
- openjur.de
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 1 Nr 1
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 1 Nr 1 FGO
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1
Aufhebung der finanzgerichtlichen Entscheidung, da sie nicht auf dem Gesamtergebnis des Verfahrens beruht - datenbank.nwb.de
Verfahrensmangel bei Sachverhaltsunterstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 09.05.2012 - 2 K 1449/10
- BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.11.2008 - IX B 8/08
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens als Verfahrensmangel - …
Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12
Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn Tatsachen nicht berücksichtigt werden, die nach Aktenlage klar feststehen (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 VI B 138/11, BFH/NV 2012, 970), oder wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 IX B 8/08, juris). - BFH, 23.02.2012 - VI B 138/11
Verfahrensmangel wegen Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12
Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn Tatsachen nicht berücksichtigt werden, die nach Aktenlage klar feststehen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 VI B 138/11, BFH/NV 2012, 970), oder wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 IX B 8/08, juris). - BFH, 06.12.1995 - I R 111/94
Finanzgerichtliche Überzeugungsbildung auf Grund eines Indizienbeweises
Auszug aus BFH, 08.02.2013 - VI B 100/12
Ein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO liegt vor, wenn Tatsachen nicht berücksichtigt werden, die nach Aktenlage klar feststehen (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 2012 VI B 138/11, BFH/NV 2012, 970), oder wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1995 I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschluss vom 12. November 2008 IX B 8/08, juris).
- BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen …
Ein Verstoß dagegen liegt z.B. dann vor, wenn das FG von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.12.1995 - I R 111/94, BFH/NV 1996, 554; BFH-Beschlüsse vom 12.11.2008 - IX B 8/08, juris; vom 08.02.2013 - VI B 100/12, BFH/NV 2013, 951). - BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19
Zurückverweisung wegen Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes
Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. März 2017 - 6 B 51.16 - juris Rn. 5 m.w.N.; zur vergleichbaren Vorschrift in § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO auch BFH, Beschluss vom 8. Februar 2013 - VI B 100/12 - BFH/NV 2013, 951 Rn. 2 m.w.N.).
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