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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1959 - VI B 107.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1387
BVerwG, 31.08.1959 - VI B 107.58 (https://dejure.org/1959,1387)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1959 - VI B 107.58 (https://dejure.org/1959,1387)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1959 - VI B 107.58 (https://dejure.org/1959,1387)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 109.57

    Besoldung eines Beamten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1959 - VI B 107.58
    Das Berufungsgericht befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1958 - II C 109.57) bei seiner Auffassung, daß die Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung nach § 7 G 131 erhoben werden kann, ohne daß der Klageberechtigte zuvor erfolglos Einspruch einzulegen braucht.

    Daß sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1958 - II C 109.57 - auf einen "auf den Bereich des hessischen Verwaltungsgerichtsgesetzes beschränkten Fall" bezieht, beruht auf dem Sachverhalt dieses Falles und steht dem Vorstehenden nicht entgegen, da diese Einschränkung andernfalls bei dem gleichlautenden Vorbehalt in den Verwaltungsgerichtsgesetzen der Länder Bayern, Bremen und Württemberg-Baden unverständlich wäre.

  • BVerwG, 20.09.1958 - VI CB 222.57

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1959 - VI B 107.58
    Zwar können landesrechtlich für Entscheidungen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG, die Kommunalbeamte betreffen, Behörden für zuständig erklärt werden, die herkömmlich auch in anderen Fällen über personalrechtliche Fragen der Kommunalbeamten entscheiden oder bei solchen Entscheidungen mitwirken(Beschluß vom 20. September 1958 - BVerwG VI CB 222.57 -).
  • BVerwG, 08.12.1960 - II B 72.59

    Beruhen einer späteren Ernennung eines Beamten zum hauptamtlichen Kommunalbeamten …

    Soweit das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, daß das Verwaltungsvorverfahren und demgemäß auch der angefochtene Beschwerdebescheid des Landrats zulässig gewesen seien, beruht das Berufungsurteil nicht auf dieser - von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 109.57 - [RiA 1958, 366] und Beschluß vom 31. August 1959 - BVerwG VI B 107.58 -) abweichenden - Auffassung, sondern ausschließlich auf der Meinung des Berufungsgerichts, es sei an seine die Zulässigkeit des Verwaltungsververfahrens, bejahenden Ausführungen in seinem zurückverweisenden Urteil vom 14. Februar 1958 gebunden.
  • BVerwG, 23.11.1959 - VI C 248.58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat die Klage mit Recht für zulässig erachtet; die Klagefrist war nicht versäumt (vgl. Urteil des II. Senatsvom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 109.57 -;Beschluß des erkennenden Senats vom 31. August 1959 - BVerwG VI B 107.58 -).
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