Rechtsprechung
| BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wohnung - Arbeitsstätte - Aufwendungen für Fahrten - Außergewöhnliche Kosten - Pauschsätze - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 100, 461
- DB 1971, 270
- BStBl II 1971, 101
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66
Steuerliche Anrechnungsfähigkeit von Prämien für eine Vollkaskoversicherung
Auszug aus BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70
Spätestens nach Ablauf der üblichen Nutzungszeit hingen die Kosten eines Austauschmotors mit der laufenden Weiterbenutzung des Kraftwagens in jener normalen Weise zusammen, wie sie der BFH z. B. in seinem Urteil VI R 118/66 vom 30. Mai 1967 (BFH 89, 185, BStBl III 1967, 576) als Voraussetzung für die Abgeltung durch den Pauschbetrag fordere.Es treffe zu, daß der BFH in seinem Urteil VI R 118/66 (…a. a. O.) die Kosten eines Unfalls nur als Beispiel für außergewöhnliche Kosten, die nicht durch den Pauschbetrag abgegolten sind, angesehen habe.
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde beruft sich der Beschwerdeführer auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von dem rechtskräftigen Urteil des FG Düsseldorf VII 46/68 E (…a. a. O.) und dem BFH-Urteil VI R 118/66 (…a. a. O.).
Die Abweichung von dem BFH-Urteil VI R 118/66 (…a. a. O.) sieht der Beschwerdeführer darin, daß das FG dieses Urteil nur auf ein direktes Unfallgeschehen anwenden wolle.
Er hat diese Rechtsprechung auch in den Urteilen VI 153/64 U (…a. a. O.) und VI R 118/66 (…a. a. O.) aufrechterhalten und dabei klargestellt, daß nicht nur außergewöhnliche Unfallkosten, sondern auch andere außergewöhnliche Kosten ggf. neben den Pauschsätzen geltend gemacht werden können.
Die Entscheidung der Vorinstanz weicht auch nicht von der bereits erwähnten Entscheidung des Senats VI R 118/66 (…a. a. O.) ab.
- BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvL 12/68
Herabsetzung der Kilometer
Auszug aus BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70
(Die in § 20 Abs. 2 Nr. 2 LStDV 1968 -- mit Wirkung ab 1967 -- enthaltene Regelung hat nur noch nachrichtliche Bedeutung.) Zu der Herabsetzung der Pauschsätze hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen in seinem Beschluß 1 BvL 12/68 vom 2. Oktober 1969 (BStBl II 1970, 140) festgestellt, daß sie mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. - BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S
Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Auszug aus BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70
Das FG führte aus, durch die Pauschsätze seien die gewöhnlichen Kosten einschließlich der normalen AfA abgegolten (so Urteil des BFH VI 79/60 S vom 2. März 1962, BFH 74, 513, BStBl III 1962, 192). - BFH, 09.07.1965 - VI 153/64 U
Abgeltung der Parkgebühren während der Arbeitszeit durch Pauschbeträge
Auszug aus BFH, 13.11.1970 - VI B 112/70
Entsprechend dem Sinn der Pauschalregelung (vgl. BFH-Urteil VI 153/64 U vom 9. Juli 1965, BFH 83, 21, BStBl III 1965, 509) -- Vereinfachungszweck -- seien das die mit der laufenden Benutzung des Kraftwagens normalerweise zusammenhängenden Aufwendungen.
- FG Münster, 13.01.2003 - 5 K 727/00
Instandsetzungskosten eines Pkw-Motors neben der Entfernungspauschale
Mit diesem Pauschsatz sind alle gewöhnlichen Kosten abgegolten; nur außergewöhnliche Kosten können neben ihnen abgezogen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. BFH-Beschluss vom 13.11.1970 VI B 112/70, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 1971, 101; BFH-Urteile vom 17.10.1973 VI R 214/72, BStBl. II 1974, 188; 24.2.1978 VI R 177/73, BStBl. II 1978, 380; 30.11.1979 VI R 83/77, BStBl. II 1980, 138; 29.1.1982 VI R 133/79, BStBl. II 1982, 325;… 25.1.1985 VI R 35/82, BFH/NV 1985, 28; 7.4.1989 VI R 176/85, BStBl. II 1989, 925;… 16.3.1990 VI R 57/87, BFH/NV 1990, 572).Die Frage, ob und inwieweit Reparaturaufwendungen zu den gewöhnlichen oder zu den außergewöhnlichen Kosten gehören, ist eine Frage der Sachverhaltswürdigung im Einzelfall (BFH VI B 112/70; VI R 133/79; VI R 35/82).
Vgl die Fälle in BFH VI B 112/70; VI R 133/79; VI R 35/82; VI R 57/87; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.2.1984 I 148/81, EFG 1984, 543; Hessisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 6.4.1981 - I 323/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 17; FG Saarland, Urteil vom 21.1.1993 2 K 32/90, EFG 1993, 375; FG Münster, Urteil vom 30.8.1994 - 1 K 5737/93 E, EFG 1995, 565; FG München, Urteil vom 29.4.2002 - 13 K 2148/98, nicht veröffentlicht, Juristisches Informationssystem - JURIS -).
- BFH, 24.02.1978 - VI R 177/73
Herabsetzung der Pauschbeträge - Kilometergeld - Außergewöhnliche Kosten - …
Der Senat bleibt bei seiner Auffassung (Beschluß vom 13. November 1970 VI B 112/70, BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101), daß auch nach der Herabsetzung der Pauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenem Kraftwagen auf 0, 36 DM je Entfernungskilometer in § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG 1967 und 1969 außergewöhnliche Kosten, insbesondere Unfallkosten, neben den Pauschbeträgen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 13. November 1970 VI B 112/70 (BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101) ausgesprochen, daß außergewöhnliche Kosten, insbesondere Unfallkosten, auch nach der Herabsetzung der Pauschbeträge von bis dahin 0, 50 DM auf 0, 36 DM je Entfernungskilometer in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1967 und 1969 weiterhin neben den Pauschsätzen abgezogen werden können.
Für diese Auffassung spricht insbesondere auch die Entwicklung der Gesetzgebung nach Veröffentlichung des Beschlusses des Senats VI B 112/70.
- BFH, 06.03.1979 - VIII R 48/78
Anwendungsdauer der EinfHaus-VO - Außergewöhnliche Abnutzung - Einfamilienhaus
Die Pauschbeträge erfaßten auch nur den gewöhnlichen Aufwand, während der außerordentliche besonders geltend gemacht werden könne (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 13. November 1970 VI B 112/70, BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101).Zu Unrecht habe sich das FG auf den BFH-Beschluß VI B 112/70 gestützt.
Diese Ausführungen zeigen, daß entgegen der Ansicht des FG der BFH-Beschluß VI B 112/70 nicht vergleichsweise herangezogen werden kann.
- BFH, 29.01.1982 - VI R 133/79
Eine typisierende Beurteilung, ob Aufwendungen für einen Austauschmotor bei einem …
In den Pauschbeträgen sind indessen nicht berücksichtigt Unfallkosten und sonstige Kosten, die ihrer Natur nach außergewöhnlich sind und sich einer Pauschalierung entziehen (Beschluß vom 13. November 1970 VI B 112/70, BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101; Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 214/72, BFHE 111, 67, BStBl II 1974, 188; vgl. auch Urteile vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380, und vom 30. November 1979 VI R 83/77, BFHE 129, 346, BStBl II 1980, 138).Davon gehen die Entscheidungen in BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101, und in BFHE 111, 67, BStBl II 1974, 188 aus.
- BFH, 17.10.1973 - VI R 26/73
Aufwendungen für einen Austauschmotor
Das FG verwies auf den Beschluß des Senats vom 13. November 1970 VI B 112/70 (BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101), nach dem neben den Pauschsätzen als außergewöhnliche Kosten neben Unfallkosten auch sontige Kosten berücksichtigt werden können, die bei normalem Betriebsablauf nicht aufgetreten wären.Der Senat hat bereits in dem Beschluß VI B 112/70 darauf hingewiesen, daß es sich bei der Frage, ob im Einzelfall außergewöhnliche Kosten in Betracht kommen, um eine dem FG als Tatsacheninstanz zustehende Sachwürdigung handelt, an die der BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, soweit nicht gegen diese Feststellungen zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht werden.
- BFH, 02.02.1979 - VI R 77/77
Parkhausgebühren in Verbindung mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte …
Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß mit dem Pauschsatz nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur die normalen Kosten, die durch Fahrten mit einem eigenen Kraftfahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, abgegolten werden (BFH-Beschluß vom 13. November 1970 VI B 112/70, BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101, und BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VI R 395/70, BFHE 111, 59, BStBl II 1974, 185). - BFH, 11.07.1986 - VI R 39/83
Erhöhungsbetrag der Kraftfahrzeugversicherung nach Unfall nicht neben …
Die Rechtsauffassung des Senats wird, zumindest im Ergebnis, geteilt vom FG Berlin, Urteil vom 26. November 1984 VIII 346/83 (Leitsatz veröffentlicht in EFG 1985, 392); Gericke in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 9 Rz. 20 c Abs. 3; Boeker/Offerhaus in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 9 Anm. 68; Wolff-Diepenbrock in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., § 9 Rdnr. 532; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 9 Anm. 8 b; a.A. insbesondere Seitrich, a.a.O. Sie widerspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß Unfallkosten neben den Pauschsätzen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend gemacht werden können (vgl. z.B. Beschluß vom 13. November 1970 VI B 112/70, BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101; Urteile vom 24. Februar 1978 VI R 177/73, BFHE 124, 524, BStBl II 1978, 380, und vom 6. April 1984 VI R 103/79, BFHE 141, 35, BStBl II 1984, 434). - BFH, 17.10.1973 - VI R 214/72
Einbau eines Austauschmotors - Kosten - Außergewöhnliche Aufwendungen - Abgeltung …
Der Senat hat bereits im Beschluß vom 13. November 1970 V I B 112/70 (BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101) darauf verwiesen, daß durch die Pauschalierungsregelung für die Aufwendungen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenem Kraftfahrzeug nur die gewöhnlichen Kosten abgegolten sind.
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