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Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8688
BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11 (https://dejure.org/2012,8688)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2012 - VI B 114/11 (https://dejure.org/2012,8688)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - VI B 114/11 (https://dejure.org/2012,8688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • openjur.de

    Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 155, ZPO § 227
    Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 155 FGO, § 227 ZPO
    Verfahrensfehler wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 227
    Ausreichen einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Angaben zur Art und Schwere der Erkrankung für einen Antrag auf Terminsverlegung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Terminsverlegung bei Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.06.2008 - I B 211/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - keine Revisibilität …

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11
    Der BFH hat schon mehrfach entschieden, dass dann, wenn ein solcher Antrag erst am Tag vor der anberaumten Verhandlung beim FG gestellt wird, Besonderheiten gelten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 10. Juni 2008 I B 211/07, BFH/NV 2008, 1697).
  • BFH, 17.04.2002 - IX B 151/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11
    Eine Terminsverlegung ist vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 17. April 2002 IX B 151/00, BFH/NV 2002, 1047, m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2001 - II B 132/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins - …

    Auszug aus BFH, 23.02.2012 - VI B 114/11
    Liegen erhebliche Gründe vor, ist der Termin zu verlegen; die Ermessensfreiheit ist in diesen Fällen insoweit reduziert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschluss vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im …

    Jedoch ist nicht jegliche Erkrankung ein ausreichender Grund für eine Terminsverlegung; eine solche ist vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (BVerwG, Beschl. v. 19.1.1999 - 8 B 186.98 -, NVwZ-RR 1999, 408; BFH, Beschl. v. 23.2.2012 - VI B 114/11 -, juris, u. v. 26.11.2009 - VIII B 162/09 -, juris).

    Die Vorlage nur einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht generell nicht aus (BFH, Beschl. v. 23.2.2012 - VI B 114/11 -, juris;… Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 102 Rnr. 7;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Aufl., § 102 Rnr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - 17 E 196/12

    Verstoß gegen die obliegende Kostenminderungspflicht bei Einschaltung externer …

    Rn. 17 Vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - VI B 114/11 -, juris, und vom 26. November 2009 - VIII B 162/09 -, juris, Rn. 3.

    OVG, Beschluss vom 20. April 2011 11 LA 57/11 , juris, Rn. 3 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - VI B 114/11 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; BSG, 'Beschlüsse vom 07. Juli 2011 - B 14 AS 35/11 B -, juris, Rn. 7, und vom 13. Oktober 2010 B 6 KA 2/10 B , juris, m.w.N.

  • SG Kassel, 23.07.2015 - S 9 AS 784/12
    Der Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit, selbst wenn diese durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt ist, genügt generell nicht (vgl. BFH vom 23.2.2012 - VI B 114/11, zitiert nach juris).
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