Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 20.12.2001 - VI B 123/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12775
BFH, 20.12.2001 - VI B 123/00 (https://dejure.org/2001,12775)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2001 - VI B 123/00 (https://dejure.org/2001,12775)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - VI B 123/00 (https://dejure.org/2001,12775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 07.04.2011 - III R 77/09

    Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

    Rn. 14 c) Zwar teilen minderjährige Kinder grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung i.S. des § 8 AO innehaben (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2001 VI B 123/00, juris;… Buciek, a.a.O., AO § 8 Rz 21).
  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 745/12

    Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)

    Rn. 36 Zwar teilen minderjährige Kinder grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung i.S. des § 8 AO innehaben (vgl. BFH in BFH/NV 2011, 1351, BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/00, juris).
  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10

    Wohnsitz eines Kindes

    Zwar teilen minderjährige Kinder grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung im Sinne des § 8 AO innehaben (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/00, juris).
  • BFH, 24.04.2002 - VIII S 2/02

    Gegenvorstellung gegen ablehnenden FG-Beschluss betreffend PKH

    Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/00 die Beschwerde des Klägers, Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hessen, 27.04.2016 - 3 K 1305/13

    § 63 Abs.1 S.3 EStG, §§ 8, 9 AO

    Allerdings reicht die bloße Absicht, das Kind wiederzurückzuholen, nicht aus (…vgl. BFH-Urteile vom 30.10.2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464;… vom 19.03.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148, …und vom 19.03.2002 VIII R 52/00, BFH/NV 2002, 1146; BFH-Beschluss vom 20.12.2001 VI B 123/00, juris;… s.a. BFH-Beschluss vom 05.05.2014 III B 156/13, BFH/NV 2014, 1208).
  • BFH, 25.04.2002 - VIII S 2/02
    Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/00 die Beschwerde des Klägers, Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.2024 - 11 K 341/23

    Kein Kindergeldanspruch für ein in einem Nicht-EU und Nicht-EWR-Staat geborenes …

    Rn. 48 Minderjährige Kinder teilen nach der Rechtsprechung des BFH zwar grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung im Sinne des § 8 AO innehaben (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 - VI B 123/00, juris;… BFH-Urteil vom 7. April 2011 - III R 77/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1351).
  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 12 K 1322/21

    Kindergeld - Befristete Auslandstätigkeit der Eltern - Versagung von Kindergeld …

    Rn. 50 Minderjährige Kinder teilen zwar grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung i.S.d. § 8 AO innehaben (vgl. BFH-Beschluss vom 20.12.2001 - VI B 123/00, BeckRS 2001, 25000247).
  • FG München, 19.09.2012 - 5 V 2410/12

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes der Kinder bei mehrjährigem Schulbesuch …

    25 Zwar teilen minderjährige Kinder grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung i.S. des § 8 AO innehaben (vgl. BFH in BFH/NV 2011, 1351, BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2001 VI B 123/00, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht