Rechtsprechung
| BFH, 20.07.1998 - VI B 139/98 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 4 Satz 1
- Wolters Kluwer
Bezeichnung des Klagebegehrens - Ausschlußfrist - Klagerücknahme - Kostenentscheidung - Nachweis der Prozeßvollmacht - Einstellung des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 28.02.2001 - X R 72/99
Vollmachtloser Vertreter; erneute Kostenentscheidung nach Vorlage der Vollmacht
1. Im Hinblick auf die Unanfechtbarkeit finanzgerichtlicher Kostenentscheidungen nach § 128 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) --auch soweit sie zu Lasten vollmachtlos aufgetretener Prozessvertreter ergehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1981 I B 37/81, BFHE 134, 401, BStBl II 1982, 167; vom 25. Mai 1988 I B 16/88, BFHE 153, 308, BStBl II 1988, 843; vom 20. Juli 1998 VI B 139/98, BFH/NV 1999, 69)-- ist die Beschwerde als Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung auszulegen.
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