Rechtsprechung
| BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Außergewöhnliche Belastung: Fehlende Zwangsläufigkeit von Unterstützungsleistungen nach vorheriger Vermögensübertragung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine vollstationäre Unterbringung seines Bruders in einem Pflegeheim als außergewöhnliche Belastungen - datenbank.nwb.de
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für die Unterstützung eines Angehörigen als außergewöhnliche Belastung bei vorheriger Vermögensübertragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 28.05.2008 - 3 K 2471/07
- BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.11.1996 - III R 38/95
Aufwendungen für die Unterbringung und Pflege eines bedürftigen Angehörigen als …
Auszug aus BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08
Der BFH hat bereits mit Urteil vom 12. November 1996 III R 38/95 (BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387) zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Zusammenhang zwischen einer Vermögensübertragung durch die pflegebedürftige Person auf den Steuerpflichtigen einerseits und die Erbringung von Aufwendungen für die Unterbringung und die Pflege durch den Steuerpflichtigen andererseits so eng ist, dass eine Berücksichtigung der Aufwendungen des Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung ausscheidet, Stellung genommen. - BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06
NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von …
Auszug aus BFH, 01.12.2009 - VI B 146/08
Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich auch klärbar ist und deren Beurteilung von der Klärung einer zweifelhaften oder umstrittenen Rechtslage abhängig ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122).
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag …
Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH nämlich, wenn die Unterstützungsbedürftigkeit erst dadurch entsteht, dass die unterstützte Person Vermögen auf den Steuerpflichtigen übertragen hat (BFH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 VI B 146/08, BFH/NV 2010, 637). - FG Düsseldorf, 29.09.2011 - 11 K 2506/09
Berücksichtigung von Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung …
Dabei wird es nicht als ungewöhnliche, außerhalb der Lebenserfahrung liegende und mithin nicht adäquate Folge einer bürgerlich-rechtlich vorbehaltlosen Übertragung aller sicheren Vermögenswerte an einen nahen Angehörigen angesehen, dass dieser bei späterer Bedürftigkeit des Betreffenden für ihn eintreten muss; das gilt jedenfalls dann, wenn der Betreffende bei der Übertragung bereits das Rentenalter erreicht hatte und seine Renten- oder sonstigen Versorgungsansprüche zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit offensichtlich unzureichend waren (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 38/95, BFHE 182, 64, BStBl II 1997, 387; BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2009 VI B 146/08, BFH/NV 2010, 637;… Loschelder, in: Schmidt, EStG, 29. Aufl. 2010, § 33 Rz. 22). - FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2017 11 K …
Daran fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH nämlich, wenn die Unterstützungsbedürftigkeit erst dadurch entsteht, dass die unterstütze Person Vermögen auf den Steuerpflichtigen übertragen hat (BFH, Beschluss vom 1. Dezember 2009 VI B 146/08, BFH/NV 2010, 637).
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