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Rechtsprechung
   BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7372
BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08 (https://dejure.org/2009,7372)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2009 - VI B 152/08 (https://dejure.org/2009,7372)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2009 - VI B 152/08 (https://dejure.org/2009,7372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG

  • Judicialis

    EStG § 33a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 1
    Erforderliche Beweismittel für den Nachweis der Leistung von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz ( EStG ); Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusamenhang mit der Leistung von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs.1 Einkommensteuergesetz ( ...

  • datenbank.nwb.de

    Abzug von Unterhaltsaufwendungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.12.2004 - III R 49/03

    Beweisanforderungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige in ausländischen …

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08
    Es muss insbesondere die gebildete subjektive Überzeugung objektivieren (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 49/03, BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483).

    Einheitliche Unterhaltsleistungen, die für den Unterhalt einer solchen Personengruppe bestimmt sind, sind vielmehr nach einem allgemeinen Maßstab aufzuteilen (BFH-Urteil in BFHE 208, 531, BStBl II 2005, 483, m.w.N.).

  • BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08

    Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten …

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838;… vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45;… vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
  • BFH, 12.10.2007 - VI B 161/06

    Zahlungen für den Verzicht auf eine Pensionszusage eines früheren …

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45;… vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
  • BFH, 10.10.2007 - VI B 33/07

    Verlustverrechnung bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 25.03.2009 - VI B 152/08
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838;… vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
  • BFH, 05.05.2010 - VI R 29/09

    Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige - geldwerter Vorteil aus …

    Die Zahlungen von insgesamt 17.400 EUR sind daher zunächst entsprechend der Zweckbestimmung der Zahlungen durch den Kläger (vgl. auch BFH-Beschluss vom 25. März 2009 VI B 152/08, BFH/NV 2009, 932) auf die einzelnen Familienstämme aufzuteilen.
  • BFH, 30.06.2010 - VI R 35/09

    Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland - Bedürftigkeit des …

    Dies wäre aber Voraussetzung, um überhaupt von Zahlungen an Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft sprechen zu können (BFH-Beschluss vom 25. März 2009 VI B 152/08, BFH/NV 2009, 932).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 1 K 1577/10

    Unterstützung von Enkelkindern kann bei den Großeltern zu außergewöhnlichen …

    Einheitliche Unterhaltsleistungen, die für den Unterhalt einer solchen Personengruppe bestimmt sind, sind vielmehr nach einem allgemeinen Maßstab aufzuteilen (vgl. BFH, Urteil vom 12. November 1993, III R 39/92, BStBl II 1994, 731; Beschluss vom 25. Juni 2009, VI B 152/08, BFH/NV 2009, 932).
  • FG Düsseldorf, 30.06.2010 - 15 K 2115/09

    Abzug von Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung; Unterstellung der …

    In den Fällen, in denen die Angehörigen nicht Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft sind, gilt dies jedoch nur dann, wenn die Unterstützungsleistungen auch für diese Personen bestimmt sind (BFH-Beschluss vom 25. März 2009 VI B 152/08, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2009, 932).
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