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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.1999 - VI B 157/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7407
BFH, 09.12.1999 - VI B 157/99 (https://dejure.org/1999,7407)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1999 - VI B 157/99 (https://dejure.org/1999,7407)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - VI B 157/99 (https://dejure.org/1999,7407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Einkommensteuer - Bemessungsgrundlage - Werbungskosten - Werbungskostenabzug - Dienstreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Dienstreise und doppelte Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 09.12.1999 - VI B 157/99
    Das Finanzgericht (FG) hat keinen abstrakten Rechtssatz gebildet, der von einem im Beschluß des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) gebildeten Rechtssatz abweicht.

    Das BVerfG hat in dem erwähnten Beschluß in BStBl II 1999, 502 --wie der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zutreffend ausführt-- in Abschn. C. II. 1. ausgeführt, daß Einnahmen und Aufwendungen, die durch eine Erwerbstätigkeit veranlaßt sind und deshalb durch § 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden, den Ausgangstatbestand der Einkommensteuer bilden.

  • BVerfG, 06.07.2000 - 2 BvR 159/00
    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Dezember 1999 - VI B 157/99 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 31. März 1999 - 5 K 217/98 .
  • BFH, 28.08.2002 - VI R 40/02

    Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung - Steuerfrei gewährte …

    Dabei ist zu beachten, dass bei einer doppelten Haushaltsführung auch im Beitrittsgebiet nicht Dienstreiseregeln fingiert werden konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1999 VI B 157/99, BFH/NV 2000, 433, sowie den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 6. Juli 2000 2 BvR 159/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 843).
  • BFH, 09.08.2002 - VI R 34/02

    Beitrittsgebiet; doppelte Haushaltsführung

    Dabei ist zu beachten, dass bei einer doppelten Haushaltsführung auch im Beitrittsgebiet nicht Dienstreiseregeln fingiert werden konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1999 VI B 157/99, BFH/NV 2000, 433 sowie den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2000 2 BvR 159/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 843).
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