Rechtsprechung
| BFH, 09.12.1999 - VI B 157/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Einkommensteuer - Bemessungsgrundlage - Werbungskosten - Werbungskostenabzug - Dienstreise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Dienstreise und doppelte Haushaltsführung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 31.03.1999 - 5 K 217/98
- BFH, 09.12.1999 - VI B 157/99
- BVerfG, 06.07.2000 - 2 BvR 159/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BFH, 09.12.1999 - VI B 157/99
Das Finanzgericht (FG) hat keinen abstrakten Rechtssatz gebildet, der von einem im Beschluß des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95 (BStBl II 1999, 502) gebildeten Rechtssatz abweicht.Das BVerfG hat in dem erwähnten Beschluß in BStBl II 1999, 502 --wie der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zutreffend ausführt-- in Abschn. C. II. 1. ausgeführt, daß Einnahmen und Aufwendungen, die durch eine Erwerbstätigkeit veranlaßt sind und deshalb durch § 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen werden, den Ausgangstatbestand der Einkommensteuer bilden.
- BVerfG, 06.07.2000 - 2 BvR 159/00 gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 9. Dezember 1999 - VI B 157/99 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 31. März 1999 - 5 K 217/98 .
- BFH, 28.08.2002 - VI R 40/02
Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung - Steuerfrei gewährte …
Dabei ist zu beachten, dass bei einer doppelten Haushaltsführung auch im Beitrittsgebiet nicht Dienstreiseregeln fingiert werden konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1999 VI B 157/99, BFH/NV 2000, 433, sowie den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 6. Juli 2000 2 BvR 159/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 843). - BFH, 09.08.2002 - VI R 34/02
Beitrittsgebiet; doppelte Haushaltsführung
Dabei ist zu beachten, dass bei einer doppelten Haushaltsführung auch im Beitrittsgebiet nicht Dienstreiseregeln fingiert werden konnten (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1999 VI B 157/99, BFH/NV 2000, 433 sowie den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2000 2 BvR 159/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2000, 843).
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