Rechtsprechung
| BFH, 22.08.2002 - VI B 165/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verwendung - Steueraufkommen - Einsatz von Streitkräften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 07.03.2000 - 5 K 5259/99
- BFH, 22.08.2002 - VI B 165/00
- BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 1775/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.12.1991 - III R 81/89
Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden
Auszug aus BFH, 22.08.2002 - VI B 165/00
Die Verwaltung, insbesondere die Finanzverwaltung, hat keinen Einfluss auf die Verwendung des Steueraufkommens; denn es ist allein Aufgabe des Parlaments, im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Befugnisse hierüber zu entscheiden (Art. 110 des Grundgesetzes; vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Dezember 1991 III R 81/89, BFHE 166, 315, 317 f., BStBl II 1992, 303, 304).
- BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 1775/02
Kürzung der Steuer aus Gewissensgründen
gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2002 - VI B 165/00 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 7. März 2000 - 5 K 5259/99 -, c) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Treptow/Köpenick vom 18. Mai 1999 - 373/61231 RbSt-V -, d) den Bescheid des Finanzamts Treptow/Köpenick vom 15. April 1999 - 373/61231 - . - BFH, 16.10.2003 - IV B 46/02
Billigkeitsgründe: Verweigerung der Steuerzahlung - Gewissensfreiheit
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des beschließenden Senats im Beschluss vom 22. Juli 1993 IV B 24/93 (juris) sowie des VI. Senats des BFH in seinem Beschluss vom 22. August 2002 VI B 165/00 (juris).Die Verfassungsbeschwerden gegen das Urteil des III. Senats in BFHE 166, 315, BStBl II 1992, 303 und den Beschluss des VI. Senats des BFH VI B 165/00 hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 26. August 1992 2 BvR 478/92, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 455, und vom 2. Juni 2003 2 BvR 1775/02).
- FG Berlin, 07.03.2000 - 5 K 5259/99
Erlass von Steuerabzugsbeträgen wegen der Art der Steuerverwendung
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