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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13167
BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00 (https://dejure.org/2001,13167)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2001 - VI B 167/00 (https://dejure.org/2001,13167)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2001 - VI B 167/00 (https://dejure.org/2001,13167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; FGO § 142 Abs. 1; ; EStG § 64 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; AO 1977 § 37 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Kosten der Prozessführung - Kindergeldfestsetzung - Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Verzicht auf Rückforderung - Billigkeitsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …

    Auszug aus BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00
    Da diese Vorschrift oder deren Rechtsgedanken im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO 1977 keine Anwendung findet (BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117).
  • BFH, 08.06.1995 - IX B 168/94

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00
    Dies ist anzunehmen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 1995 IX B 168/94, BFH/NV 1996, 64).
  • BFH, 19.05.1999 - VI B 364/98

    Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle

    Auszug aus BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00
    Der Verzicht auf Rückforderung im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der vorrangig Berechtigte bestätigt, dass an ihn das Kindergeld in voller Höhe von dem nicht mehr Berechtigten weitergeleitet wurde (BFH-Beschluss vom 19. Mai 1999 VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592).
  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00
    Ob dem aufnehmenden Berechtigten das Sorgerecht zusteht, ist nicht entscheidend (BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • BFH, 30.06.2000 - VI B 93/99

    Rückforderung von Kindergeld bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00
    Da aufgrund der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung der rechtliche Grund für die Zahlung des Kindergeldes an die Antragstellerin weggefallen war, konnte die Familienkasse gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) das gezahlte Kindergeld zurückfordern (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 93/99, BFH/NV 2001, 33).
  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut …

    Ob dem Berechtigten das Sorgerecht zusteht, ist nicht entscheidend (BFH, Beschluss vom 08.11.2001, Aktenzeichen: VI B 167/00, Quelle: www. juris.de).
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 4 K 239/01

    Kindergeldanspruch der Großeltern bei Haushaltsaufnahme des Kindes entgegen dem …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können formale Gesichtspunkte, z. B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister, bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (…BFH vom 19.10.2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441 ; BFH vom 08.11.2001 VI B 167/00, JURIS; BFH vom 20.06.2001 VI R 224/98, BStBl II 2001, 713).
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