Rechtsprechung
| BFH, 20.07.1998 - VI B 188/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfe - Kinderfreibetrag - Übertragung auf geschiedenen Ehegatten - Unterhaltszahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96
Übertragung eines Kinderfreibetrags
Auszug aus BFH, 20.07.1998 - VI B 188/96
Dementsprechend kommt eine Übertragung weder in Betracht, wenn überhaupt keine Leistungspflicht besteht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1997 VI R 107/96, BFHE 184, 60, BStBl II 1998, 329), noch, wenn eine tatsächliche Unterhaltspflicht erfüllt wird, aber der Beitrag gemessen am Unterhaltsbedarf des Kindes verhältnismäßig geringfügig ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 129/95, BFHE 184, 293, Deutsches Steuerrecht 1998, 330). - BFH, 25.07.1997 - VI R 129/95
Übertragung des Kinderfreibetrags
Auszug aus BFH, 20.07.1998 - VI B 188/96
Dementsprechend kommt eine Übertragung weder in Betracht, wenn überhaupt keine Leistungspflicht besteht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1997 VI R 107/96, BFHE 184, 60, BStBl II 1998, 329), noch, wenn eine tatsächliche Unterhaltspflicht erfüllt wird, aber der Beitrag gemessen am Unterhaltsbedarf des Kindes verhältnismäßig geringfügig ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 129/95, BFHE 184, 293, Deutsches Steuerrecht 1998, 330).
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 11/04
Übertragung des Kinderfreibetrages
Fehlt es an einer Unterhaltspflicht, ist der Tatbestand für eine Übertragung des Kinderfreibetrags nicht erfüllt (vgl. Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 107/96, BFHE 184, 60, BStBl II 1998, 329; Beschluss vom 20. Juli 1998 VI B 188/96, BFH/NV 1999, 172).Kommt ein Elternteil dieser Verpflichtung im Wesentlichen nach, ist unerheblich, ob der Unterhaltsbeitrag im Verhältnis zu demjenigen des anderen Elternteils niedrig ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 129/95, BFHE 184, 293, BStBl II 1998, 435; BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 172).
- BFH, 17.02.2000 - VI B 260/97
Übertragungsmöglichkeit für Kinderfreibeträge
In der Rechtsprechung des BFH zu § 32 Abs. 6 Satz 4 bzw. 5 EStG in den vor 1996 geltenden Fassungen ist bereits geklärt, dass sich die Unterhaltsverpflichtung i.S. dieser Vorschrift nach der nach den konkreten Umständen bestehenden Unterhaltspflicht des jeweiligen Elternteils richtet (BFH-Urteile vom 25. Juli 1997 VI R 113/95, BFHE 184, 288, 290, BStBl II 1998, 433, und vom 25. Januar 1996 III R 137/93, BFHE 179, 409, 412, BStBl II 1997, 21; BFH-Beschluss vom 20. Juli 1998 VI B 188/96, BFH/NV 1999, 172, 173).
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