Rechtsprechung
| BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Zusätzliche Einkünfte - Höhe der Unterhaltspflicht - Unterlassen der Beweisaufnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 3 S. 3; ZPO § 295
Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verlust des Rügerechts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 13.03.1996 - II R 39/94
Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des …
Auszug aus BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96
Tritt der Beteiligte hingegen --wie im Streitfall-- ohne Rechtsbeistand auf, kann ihm die Unkenntnis solcher Verfahrensverstöße in der Regel nicht zugerechnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 38). - BFH, 06.11.1997 - X B 46/97
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96
Diese Einlassung genügt den Erfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO schon deshalb nicht, weil die genauen Fundstellen (Schriftsätze mit Datum, Seitenzahl, Terminprotokolle), in denen die angebotenen Beweismittel (und die Beweisthemen) angeblich angeführt sind, nicht bezeichnet worden sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, …und vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333). - BFH, 16.02.1998 - VIII B 46/97
Anforderungen an die "Bezeichnung" eines Verfahrensmangels bei einer …
Auszug aus BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß eine rechtzeitige Rüge des vermeintlichen Verfahrensfehlers jedenfalls dann erforderlich ist, wenn der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren durch eine fachkundige Person vertreten wird (BFH-Beschluß vom 16. Februar 1998 VIII B 46/97, BFH/NV 1998, 875, m.w.N.). - BFH, 18.10.1995 - V B 50/95
Verfahrensmangel bei nichterhebung des gebotenen Beweises durch Einschaltung …
Auszug aus BFH, 13.08.1998 - VI B 189/96
Diese Einlassung genügt den Erfordernissen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO schon deshalb nicht, weil die genauen Fundstellen (Schriftsätze mit Datum, Seitenzahl, Terminprotokolle), in denen die angebotenen Beweismittel (und die Beweisthemen) angeblich angeführt sind, nicht bezeichnet worden sind (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602, und vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333).
- BFH, 21.11.2003 - III B 43/03
NZB: kumulative Urteilsbegründung, Verletzung der Hinweispflicht
Unter besonderen Umständen kann aber auch der nicht oder nicht mehr vertretene Kläger sein Rügerecht verlieren (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VI B 189/96, BFH/NV 1999, 326;… vom 5. März 1997 X B 104/96, BFH/NV 1997, 513). - BFH, 19.01.2000 - VI B 234/99
Verlust des Rügerechts
Das Schweigen des Klägers zu dem behaupteten Verfahrensmangel in der Vorinstanz steht einem Rügeverzicht gleich (…BFH-Beschlüsse vom 23. März 1999 X B 210/98, BFH/NV 1999, 1236; vom 31. Januar 1989 VII B 162/88, BFHE 155, 498, BStBl II 1989, 372; vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. August 1998 VI B 189/96, BFH/NV 1999, 326). - BFH, 15.07.2003 - VIII B 76/03
Beweisaufnahme; Beteiligtenöffentlichkeit
Einem nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten kann die Unkenntnis solcher Verfahrensverstöße regelmäßig nicht zugerechnet werden, die einer entsprechenden Wertung in der Laiensphäre normalerweise verschlossen sind (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 103;… BFH-Urteil vom 13. März 1996 VI R 79/95, BFH/NV 1996, 758; BFH-Beschluss vom 13. August 1998 VI B 189/96, BFH/NV 1999, 326). - BFH, 17.06.1999 - III B 42/97
InvZul; Eintritt einer inländischen Reederei in einen Schiffbauvertrag als …
Hier hätte es u.a. der Darlegung bedurft, daß die Kläger diesen Mangel bereits vor dem FG gerügt haben oder weshalb sie dies nicht tun konnten (s. hierzu z.B. den Beschluß des BFH vom 13. August 1998 VI B 189/96, BFH/NV 1999, 326). - BFH, 30.10.2003 - VI B 162/02
Rüge des Übergehens eines Beweisantrags
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine rechtzeitige Rüge des vermeintlichen Verfahrensfehlers jedenfalls dann erforderlich, wenn der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren durch eine fachkundige Person vertreten wird (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 1998 VI B 189/96, BFH/NV 1999, 326).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".