Rechtsprechung
| BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56 § 62; ZPO § 85 Abs. 2
Wiedereinsetzung: Verhinderung eines Sozietätsmitglieds - datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung bei Verschulden einer SozietätS. 21
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 10.11.2004 - 5 K 3115/04
- BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.2002 - II R 60/01
Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04
Der Senat kann offen lassen, ob die angeführte Krankheit einen hinreichenden Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis darstellt (vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482;… vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743). - BGH, 06.02.1986 - V ZB 3/85
Pflichtverletzung durch Unterschrift einer Berufung ohne Zulassung zu einem …
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04
Demnach sind alle der Sozietät angehörenden Mitglieder regelmäßig --wie auch hier-- auch bevollmächtigt (…Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 62 Rz. 6; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 62 FGO Tz. 4, jeweils m.w.N.; zu Anwaltssozietäten: Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 6. Februar 1986 V ZB 3/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1987, 369;… Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 26. Aufl., § 85 Tz. 10;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl., § 85 Rz. 21 und 36). - BFH, 17.02.1986 - VI R 94/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BFH, 29.03.2005 - VI B 198/04
Der Senat kann offen lassen, ob die angeführte Krankheit einen hinreichenden Entschuldigungsgrund für die Fristversäumnis darstellt (…vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743).
- BFH, 06.05.2008 - VIII B 27/08
Wiedereinsetzung bei Vertretung des Rechtsmittelführers durch eine Sozietät - …
Bei Vertretung des Rechtsmittelführers durch eine Sozietät --wie im Streitfall-- setzt eine Wiedereinsetzung in die durch den bearbeitenden Sozius wegen Krankheit versäumte (Rechtsmittelbegründungs-)Frist die glaubhaft gemachte Darlegung voraus, dass dieser für den Fall der Verhinderung (z.B. plötzliche schwere Erkrankung) Vorkehrungen für eine Übernahme fristwahrender --nicht aufwendiger-- Maßnahmen durch die anderen Sozietätsmitglieder getroffen hat (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743; vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Steuerberatersozietät zumutbar und erforderlich waren, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 743; in BFH/NV 2005, 1349).
- BFH, 09.09.2009 - IX B 39/09
Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines (von zwei) Geschäftsführern der …
Da derartige Vorkehrungen im Rahmen einer Steuerberatungsgesellschaft zumutbar und erforderlich sind, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die maßgebliche Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349). - BFH, 24.06.2009 - X B 240/08
Wiedereinsetzung bei Verhinderung eines Angehörigen einer Sozietät - Wirkung der …
Da derartige Vorkehrungen im Rahmen der Steuerberatersozietät zumutbar und erforderlich waren, käme eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Frist trotz ausreichender Vorsorgemaßnahmen aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt worden wäre (…BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1986 VI R 94/85, BFH/NV 1986, 743; vom 29. März 2005 VI B 198/04, BFH/NV 2005, 1349).
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