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| BVerwG, 24.08.1965 - VI B 2.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 02.12.1964 - VII B 7.64
- BVerwG, 24.08.1965 - VI B 2.65
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64
Versagung des Armenrechts - Ablehnung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den …
Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zu dieser Rechtsfrage zwar schon die Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß das Vorbringen tatsächlichen Inhalts zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages einer tatsächlichen Feststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO gleichstehe, soweit das Gericht der letzten Tatsacheninstanz diese tatsächlichen Angaben als glaubhaft angesehen hat(Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 13]); eine Bindung durch § 137 Abs. 2 VwGO scheint in Fällen der vorliegenden Art auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bejahen zu wollen(Beschluß vom 24. August 1965 - BVerwG VI B 2.65 -).
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