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Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4508
BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00 (https://dejure.org/2001,4508)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2001 - VI B 214/00 (https://dejure.org/2001,4508)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - VI B 214/00 (https://dejure.org/2001,4508)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 142; ; ZPO § 114; ; EStG § 64 Abs. 3; ; EStG § 64 Abs. 2; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 3; ; EStG § 64 Abs. 2 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Kindergeld - Prozesskostenhilfe - Haushaltsaufnahme - Anspruch auf Kindergeld - Konkurrenzregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 64 Abs. 2; FGO § 142; ZPO § 114
    PKH; Kindergeld bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten ist im Verfahren der PKH unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 2 BvR 94/88 u.a., BVerfGE 81, 347, 357 ff.).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Formale Gesichtspunkte --wie z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister-- können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 10. August 2001 2 BvR 569/01, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2001, 1748).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Austragung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Hinreichende Erfolgsaussichten können zu bejahen sein, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt und für den Erfolgseintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, bzw. wenn die Einwände des Antragstellers nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (…Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 24. Mai 2000 VI B 251/99, BFH/NV 2000, 1204, m.w.N.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 2. März 2000 1 BvR 2224/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2098).
  • BFH, 24.10.2000 - VI R 21/99

    Kindergeld; Aufnahme in den Haushalt

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Haushaltsaufnahme i.S. dieser Vorschrift bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444;… Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Haushaltsaufnahme i.S. dieser Vorschrift bedeutet die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (…BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 21/99, BFH/NV 2001, 444; Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 68/99, BFH/NV 2001, 441).
  • BFH, 24.05.2000 - VI B 251/99

    PKH; hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Hinreichende Erfolgsaussichten können zu bejahen sein, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt und für den Erfolgseintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, bzw. wenn die Einwände des Antragstellers nicht von vornherein aussichtslos erscheinen (Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 24. Mai 2000 VI B 251/99, BFH/NV 2000, 1204, m.w.N.; vgl. auch Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 2. März 2000 1 BvR 2224/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2098).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98

    Ermessensreduzierung auf Null bei vorläufiger

    Auszug aus BFH, 11.12.2001 - VI B 214/00
    Eine derartige Bestimmung bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. April 2000 5 K 2268/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2001, 134; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 31. März 1999 III 1493/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 786; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 64 EStG Anm. 9;… Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 64 Rz. 4;… Seewald/Felix, a.a.O., § 64 EStG Tz. 40a).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Eine Berechtigtenbestimmung i.S. von § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484).
  • FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten - Zugehörigkeit des Kindes zu beiden von …

    Aufgrund dieses Regelungskonzepts kommt eine Aufteilung des Kindergeldanspruchs unter mehreren Personen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11.12.2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484).

    Danach gehört ein Kind dann zum Haushalt eines Elternteils, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, so dass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 484 mit weiteren Nachweisen).

    Insofern hat jeder Elternteil die Möglichkeit, sich aus der früher getroffenen Berechtigtenbestimmung zu lösen und die Frage nach dem vorrangigen Anspruch auf Kindergeld nach den Regeln des § 64 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 3 EStG zu klären (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln in EFG 2002, 1183; BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 484;… Seewald, Kindergeldrecht, § 64 EStG Rn. 29; jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 12.04.2007 - III B 171/06

    NZB: Kindergeld, getrennt lebende Eltern, mehrfache Haushaltsaufnahme

    Er trägt im Wesentlichen vor, zu klären sei die Frage der Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484) bzw. die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein zweiter Wohnsitz eines minderjährigen Kindes in Deutschland "im Lichte des Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes" anzunehmen sei.

    Die vom Kläger unter Hinweis auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 484 als klärungsbedürftig bezeichnete Frage der Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes getrennt lebender Eltern hat der BFH zwischenzeitlich entschieden (…vgl. Senatsurteil vom 23. März 2005 III R 91/03, BFHE 209, 338, BFH/NV 2005, 1186).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 4 K 4132/06

    Kindergeld: Rückwirkender Berechtigtenwechsel auf den Anfang des Monats kann …

    Diese Berechtigtenbestimmung bleibt grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 11.12.2001 - VI B 214/00 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2002, 484; Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2000 - 5 K 2268/98 -, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst [DStRE] 2001, 134).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.04.2023 - 6 K 1833/19

    Differenzkindergeld: Zum Vorliegen eines gemeinsamen Haushaltes bei zeitweiser …

    Diese Berechtigtenbestimmung sei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erst mit ihrer Antragstellung am 03.07.2017 unwirksam geworden, da sie durch den erneuten Antrag an diesem Tag die Berechtigtenbestimmung widerrufen habe (BFH-Beschluss vom 11.12.2001, VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484 und BFH-Urteil vom 23.03.2005 III R 91/03, BStBl II 2008, 752).

    Formale Gesichtspunkte -wie z.B. die Sorgerechtsregelung oder die Eintragung in ein Melderegister- können bei der Beurteilung, in welchen Haushalt das Kind aufgenommen ist, allenfalls unterstützend herangezogen werden (BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564, BStBl II 2001, 713, BFH, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - VI B 214/00, BFH, Beschluss vom 31. August 2010 - III B 80/10).

  • BFH, 28.10.2005 - III B 107/05

    Kindergeldbescheid als teilbarer VA; Haushaltsaufnahme

    Er hat diese Erklärung auch nicht widerrufen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484), sondern erstmals nach dem Tod der geschiedenen Ehefrau Kindergeld beantragt.
  • FG Schleswig-Holstein, 25.10.2023 - 5 K 7/23

    Kindergeld für den Zeitraum einer von der Mutter begleiteten einjährigen …

    Denn selbst bei getrenntlebenden Ehegatten - was vorliegend nicht der Fall war und ist - gilt: wird zwischen den Eltern eine einvernehmliche Berechtigtenbestimmung des Inhalts getroffen, dass das Kindergeld für das Kind an ein Elternteil ausgezahlt wird, so bleibt eine derartige Bestimmung grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von einem Berechtigten widerrufen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484-485).
  • FG Bremen, 27.02.2017 - 3 K 77/16

    Berücksichtigung der polnischen Bestimmungen bei der Gewährung von Kindergeld an …

    Fehlt oder entfällt eines dieser drei, die "Familiengemeinschaft" bildenden Merkmale, so liegt eine Haushaltsaufnahme nicht bzw. nicht mehr vor (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484 , [...] Rz 12 m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2003 - III S 19/03

    Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der PKH vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptverfahrens treten zu lassen (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484; Beschluss des BVerfG vom 10. August 2001 2 BvR 569/01, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2001, 1748).
  • FG Bremen, 14.12.2018 - 2 K 133/18

    Erstattung von überzahltem Kindergeld i.R.d. Festsetzung von Kindergeld bei …

    Danach gehört ein Kind dann zum Haushalt eines (Groß-)Elternteils, wenn es dort wohnt, versorgt und betreut wird, so dass es sich in der Obhut dieses (Groß-)Elternteils befindet (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI B 214/00, BFH/NV 2002, 484 , juris Rz 12 m. w. N.).
  • FG München, 25.10.2006 - 10 K 483/05

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Berechtigtenbestimmung

  • FG Hamburg, 10.01.2013 - 6 V 242/12

    Kindergeld: Haushaltsaufnahme im Sinne des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • FG Hessen, 15.02.2011 - 5 K 341/09

    Steuerhinterziehung bei doppelter Auszahlung von Kindergeld

  • FG Nürnberg, 01.04.2004 - IV 98/01
  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 7042/01
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