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| BFH, 26.11.1998 - VI B 223/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 129
- Wolters Kluwer
Divergenz - Rechtsirrtum - Verwaltungsakt - Steuererklärung - Bescheinigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 129; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Divergenz; offenbare Unrichtigkeit - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90
Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift
Auszug aus BFH, 26.11.1998 - VI B 223/98
Es ist zweifelhaft, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausreichend bezeichnet hat (zu den Anforderungen vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671). - BFH, 04.06.1986 - IX R 52/82
Einkommensteuererklärung - Erkennbar berechtigtes Interesse - Veranlagung - …
Auszug aus BFH, 26.11.1998 - VI B 223/98
Eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 4. Juni 1986 IX R 52/82 (BFHE 147, 393, BStBl II 1987, 3) liegt nicht vor.
- FG Münster, 09.11.2023 - 10 K 860/21
Berichtigung des ergangenen bestandskräftigen Bescheids im Hinblick auf die …
Hierbei ist allerdings der o.g. Maßstab zu beachten, dass eine Unrichtigkeit i.S.v. § 129 AO bereits dann ausgeschlossen ist, wenn es ernsthaft und mehr als nur theoretisch möglich erscheint, dass es zu ein Denk- oder Überlegungsfehler gekommen ist (vgl. etwa BFH, Urteil vom 10.3.2020 IX R 29/18, BStBl II 2020.698; Beschluss vom 26.11.1998 VI B 223/98, BFH/NV 1999, 593). - BFH, 04.07.2000 - IV B 44/00
Berichtigung eines Steuerbescheids - Offenbare Unrichtigkeit - Versehen des …
Der BFH hat wiederholt entschieden, dass eine Änderung nach § 129 AO 1977 unzulässig sei, wenn die konkrete Möglichkeit eines Rechtsirrtums nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, und dass verbleibende Unklarheiten insoweit zu Lasten des FA gingen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1986 IX R 52/82, BFHE 147, 393, BStBl II 1987, 3, und BFH-Beschluss vom 26. November 1998 VI B 223/98, BFH/NV 1999, 593).
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