Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
Pkw als Arbeitsmittel eines katholischen Geistlichen - datenbank.nwb.de
Anerkennung des Pkw eines katholischen Geistlichen als Arbeitsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 23.11.1999 - 8 K 2672/99
- BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.11.1986 - VI R 137/83
Werbungskosten - Diplom-Pädagoge - Erzieher - Sportgeräte - Sportkleidung - …
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein PKW, der von einem Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, als Arbeitsmittel anzuerkennen (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262) selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass entsprechende Nachweise erbracht werden. - BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01
Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
Demgegenüber macht der Kläger mit dem Hinweis auf die angeblich mit dem Akteninhalt und den vorgelegten Beweisen nicht zu vereinbarenden Schlussfolgerungen lediglich eine fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung geltend und rügt damit letztlich materiell-rechtliche Fehler des vorinstanzlichen Urteils, die keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331). - BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80
Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein PKW, der von einem Arbeitnehmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, als Arbeitsmittel anzuerkennen (BFH-Urteil vom 29. April 1983 VI R 139/80, BFHE 138, 441, BStBl II 1983, 586; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 1986 VI R 137/83, BFHE 148, 469, BStBl II 1987, 262) selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass entsprechende Nachweise erbracht werden. - BFH, 18.03.2003 - I B 98/02
Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 27.11.2003 - VI B 23/00
Für die Bezeichnung eines Verfahrensmangels i.S. des § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO genügt nämlich nicht die Behauptung, das Urteil widerspreche dem tatsächlichen Sachverhalt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2003 I B 98/02, BFH/NV 2003, 1191).
- BFH, 28.06.2006 - V B 192/05
NZB: Verstoß gegen den Inhalt der Akten
Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass das FG sich mit Teilen der Aussage des C, die seiner, des Klägers, Ansicht nach erheblich sind, nicht ausdrücklich auseinander gesetzt habe, und die Schlussfolgerung des FG unzutreffend sei, greift er im Kern lediglich die tatrichterliche Beweiswürdigung an und rügt damit letztlich materiell-rechtliche Fehler des vorinstanzlichen Urteils, die keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 2003 VI B 23/00, BFH/NV 2004, 338;… vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331).
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