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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2130
BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67 (https://dejure.org/1967,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1967 - VI B 25.67 (https://dejure.org/1967,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1967 - VI B 25.67 (https://dejure.org/1967,2130)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Irrevisibilität von früherem Wehrrecht - Rechtsnatur von Beförderungsbestimmungen

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67
    Der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine Rechtsfrage von grundsätzlicher - d.h. allgemeiner - Bedeutung aufwirft, die im Revisionsverfahren der Klärung zugeführt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [92]).
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 75.65

    Recht der früheren Berufssoldaten - Wirksamkeit der Beförderung eines in …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67
    Denn dann wären die Darlegungen im Berufungsurteil über den Inhalt dieser Bestimmungen und über die sich daraus ergebende Beförderungspraxis in der früheren Wehrmacht als tatsächliche Feststellungen anzusehen und nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend (vgl. hierzu die Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 - und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -).
  • BVerwG, 31.08.1967 - II C 21.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1967 - VI B 25.67
    Denn dann wären die Darlegungen im Berufungsurteil über den Inhalt dieser Bestimmungen und über die sich daraus ergebende Beförderungspraxis in der früheren Wehrmacht als tatsächliche Feststellungen anzusehen und nach Maßgabe des § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend (vgl. hierzu die Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 - und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -).
  • BVerwG, 15.11.1971 - VI C 107.67

    Notwendigkeit der Erfüllung der Mindestbezugszeit von Dienstbezügen - Möglichkeit …

    Diese auf der Anwendung und Auslegung der damals geltenden Beförderungsbestimmungen beruhende Erkenntnis des Berufungsgerichts, daß der Kläger die Beförderungsreife zum Oberstleutnant nicht vor der effektiv erfolgten Beförderung am 20. Juni 1944 gehabt hat, ist in Anwendung irrevisiblen Rechts oder im Wege tatsächlicher Feststellungen gewonnen (zu dieser Lage bei Anwendung gerade der Bestimmungen des "Zusammendrucks" bereits Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 -, vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -, Beschluß vom 30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 - und Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 65.65 - [Buchholz 232 § 109 BBG Nr. 18], zu der Frage der Irrevisibilität von Wehrrecht allgemein Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 122.65 -, sämtlich mit weiteren Nachweisen) und deshalb revisionsrechtlich unangreifbar.
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65

    Förmliche Streichung aus der Liste für die Offizierlaufbahn vorgesehener Soldaten …

    30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 -).
  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 11.68

    Anwendung der Verordnung über die Beförderung während des Krieges gefallener, …

    Diese Bindung würde, und zwar dann nach § 137 Abs. 2 VwGO, auch eintreten, soweit die vom Berufungsgericht herangezogenen, im sogenannten "Zusammendruck" des früheren Oberkommandos des Heeres/Heerespersonalamt vom 1. Juli 1944 enthaltenen und später durch den erwähnten Nachtrag ergänzten Beförderungsbestimmungen nicht als "Rechtsnormen" im Sinne des Revisionsrechts und mithin die Darlegungen des Berufungsgerichts hierzu nur als tatsächliche Feststellungen über den Inhalt dieser Bestimmungen und über die sich daraus ergebende Beförderungspraxis in der früheren Wehrmacht zu qualifizieren sein sollten (BVerwG, Beschluß vom 30. November 1967 - BVerwG VI B 25.67 - mit Hinweis auf Urteile vom 31. August 1967 - BVerwG II C 21.64 - und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 75.65 -).
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