Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Irrevisibilität früheren, vor dem 8. Mai 1945 außer Kraft getretenen Reichsbeamtenrechts - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 08.05.1970 - VI C 127.67
Unrechtmäßig zugelassene Revision - Anrechnung von Parteidienstzeiten - Verstoß …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 1970 - BVerwG VI C 127.67 - und vom 11. Juni 1970 - BVerwG VI B 67.69 - mit weiteren Nachweisen).Nach alledem betreffen die zu entscheidenden Fragen einen exzeptionell gelagerten Einzelfall, so daß die Rechtssache auch unter diesem Blickwinkel keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat (vgl. auch hierzu den oben bereits angeführten Beschluß vom 8. Mai 1970 - BVerwG VI C 127.67 -).
- BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60
Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d. …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Dieses Ergebnis steht im übrigen in Einklang mit den an die Grundkonzeption des beschließenden Senats in BVerwGE 13, 303 anknüpfenden Darlegungen des II. Senats in dem oben angeführten Urteil vom 23. April 1970. - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Der Gesichtspunkt, daß die zu entscheidenden Fragen möglicherweise einen größeren Personenkreis betreffen, gibt der Rechtssache ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1969 - BVerwG VI B 23.69 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Da allerdings nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, daß die Ausführungen des Berufungsgerichts zur materiell-rechtlichen Rechtslage keine auf der Anwendung irrevisiblen Rechts beruhende, abschließende Rechtsauffassung darstellen, wäre das Revisionsgericht möglicherweise nach § 565 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO befugt, den Inhalt des einschlägigen irrevisiblen Rechts selbst zu ermitteln und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 19, 204 [211, 213]). - BVerwG, 23.04.1970 - II C 43.68
Zuordnung der "Versetzung in eine andere mit einem höheren Diensteinkommen …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Hierzu kann auf das Urteil des II. Senats vom 23. April 1970 - BVerwG II C 43.68 - verwiesen werden. - BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Aus der Anwendung dieses Rechts sich ergebenden Rechtsfragen kommt daher regelmäßig so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschlüsse vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 - und vom 20. April 1970 - BVerwG VI B 61.69 -). - BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Schließlich ist zu bedenken, daß nach der in ihrer Tragweite offenbar nicht allein auf die Entlassung von Kommunalbeamten beschränkten Rechtsprechung des Reichsgerichts - vgl. z.B. den allgemein formulierten Leitsatz der in DR 1940, 2179 abgedruckten Entscheidung - die Zubilligung einer Versorgung an freiwillig aus dem Dienstverhältnis ausscheidende Beamte vor dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes verwaltungsüblich und in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich anerkannt war (vgl. in diesem Sinne auch BVerwGE 8, 239 [240, 241]). - BVerwG, 11.06.1970 - VI B 67.69
Fehlerhafte Rechtsanwendung als grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschlüsse vom 8. Mai 1970 - BVerwG VI C 127.67 - und vom 11. Juni 1970 - BVerwG VI B 67.69 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 20.04.1970 - VI B 61.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bewertung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Aus der Anwendung dieses Rechts sich ergebenden Rechtsfragen kommt daher regelmäßig so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschlüsse vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 - und vom 20. April 1970 - BVerwG VI B 61.69 -). - BVerwG, 30.05.1969 - VI B 23.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Der Gesichtspunkt, daß die zu entscheidenden Fragen möglicherweise einen größeren Personenkreis betreffen, gibt der Rechtssache ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1969 - BVerwG VI B 23.69 - und vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
Rechtsfragen kommt daher regelmäßig - so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - in bezug auf § 21 Abs. 2 BBesG [u.F.] vgl. Beschluß vom 25. Juli 1968 - BVerwG II B 17.68 -). - BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70
Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.10.1972 - VI B 2.72
Rechtliche Stellung der Soldaten - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Zulassungsvoraussetzung das § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu verneinen, wenn die zur Entscheidung gestellte Frage nicht mehr geltendem oder auslaufendem Recht angehört (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - [RiA 1971, 58 = VerwRspr.
- BVerwG, 16.10.1970 - VI B 40.70
Unterhaltsbeitrag für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen Beamten - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat eine Rechtssache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschluß vom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.06.1973 - IV B 77.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Rechtsfragen solchen ausgelaufenen Rechts haben nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1953 - BVerwG II B 51.53 - [MDR 1954, 207 f.], vom 31. Mai 1967 - BVerwG II B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53], vom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - und vom 7. März 1972 - BVerwG IV B 167.71 -). - BVerwG, 08.09.1970 - VI B 51.69
Rechtsmittel
Denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl.Beschlüsse vom 14. August 1968 - BVerwG II B 3.68 - undvom 9. Juli 1970 - BVerwG VI B 25.70 - mit weiteren Nachweisen).
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