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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1310
BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74 (https://dejure.org/1974,1310)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1974 - VI B 25.74 (https://dejure.org/1974,1310)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1974 - VI B 25.74 (https://dejure.org/1974,1310)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung einer Person als Zeuge statt als Partei - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.03.1974 - VI B 72.73
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    Die Beschwerde verkennt offensichtlich den rechtssystematischen Unterschied zwischen der Begründung einer Revision und der einer Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu die Beschlüsse vom 8. März 1974 - BVerwG VI B 72.73 - und vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI CB 205.73 -).

    Die Beschwerde verkennt weiterhin, daß bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht der gerügte Verfahrensmangel unterlaufen ist, von der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden materiellen Rechtsauffassung auszugehen ist, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. März 1974 - BVerwG VI B 72.73 - und vom 30. April 1974 - BVerwG II B 56.73 - mit Nachweisen).

    Abgesehen davon handelt es sich bei diesem Vorbringen offensichtlich um eine in Gestalt einer Verfahrensrüge vorgetragene Sachrüge, die in Rahmen der Zulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO unbeachtlich ist (vgl. Beschluß vom 8. Märs 1974 - BVerwG VI B 72.73 -).

  • BVerwG, 30.04.1974 - II B 56.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    Die Beschwerde verkennt weiterhin, daß bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht der gerügte Verfahrensmangel unterlaufen ist, von der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden materiellen Rechtsauffassung auszugehen ist, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. März 1974 - BVerwG VI B 72.73 - und vom 30. April 1974 - BVerwG II B 56.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    Dieses Beschwerdevorbringen entspricht nicht dem Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, weil weder eine höchstrichterliche noch nicht geklärte konkrete Rechtsfrage bezeichnet noch ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnte (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    Soweit - wie hier - mangelhafte Sachaufklärung gerügt wird, sind daher nicht nur die Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, z.B. die Zeugen und die in ihr Wissen gestellten Tatsachen, zu bezeichnen, sondern es ist auch darzulegen, inwiefern die unterbliebene Beweiserhebung sich dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder doch zumindest beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [217, 218]).
  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    - In bezug auf den anscheinend gleichfalls geltend gemachten Zulassungsgrund der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist in der Beschwerdeschrift weder eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsurteil angeblich abweicht, angegeben noch - wenn etwa die Erwähnung auf S. 2 der Beschwerdeschrift von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts als Bezeichnung im Sinn des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gemeint sein sollte - irgendwie kenntlich gemacht, inwiefern das Berufungsurteil in der Beurteilung einer Rechts frage nach Meinung des Beschwerdeführers von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 55 S. 233] und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 62.72 -).
  • BVerwG, 05.12.1973 - VI B 80.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    Diese Anforderungen sind die gleichen wie die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 5. Dezember 1973 - BVerwG VI B 80.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 62.72

    Formelle Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis der …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    - In bezug auf den anscheinend gleichfalls geltend gemachten Zulassungsgrund der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist in der Beschwerdeschrift weder eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsurteil angeblich abweicht, angegeben noch - wenn etwa die Erwähnung auf S. 2 der Beschwerdeschrift von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts als Bezeichnung im Sinn des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gemeint sein sollte - irgendwie kenntlich gemacht, inwiefern das Berufungsurteil in der Beurteilung einer Rechts frage nach Meinung des Beschwerdeführers von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 55 S. 233] und vom 22. Februar 1973 - BVerwG II B 62.72 -).
  • BVerwG, 03.02.1970 - II C 66.65

    Gesetzliche Darlegungslast und Beweislast des Revisionsklägers - Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1974 - VI B 25.74
    Von dieser Verpflichtung ist das Beschwerdegericht ebenso wie das Revisionsgericht durch die seiner Entlastung dienenden prozessualen Regelungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 bzw. § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO freigestellt (vgl. Urteil vom 3. Februar 1970 - BVerwG II C 66.65 -).
  • BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74
    Die Beschwerdeschrift enthält insoweit lediglich unbeachtliche Angriffe auf die Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 171.73 - und Beschluß vom 24. Juni 1974 - BVerwG VI B 25.74 -) Die den Folgerungen des Verwaltungsgerichts zugrundeliegende Rechtsauffassung steht im übrigen auch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang.
  • BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73

    Verwerfung einer Verfahrensrevision wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung von …

    Die Revision verkennt daher, daß bei der Prüfung, ob dem Tatsachengericht der gerügte Verfahrensmangel unterlaufen ist, von der dem angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Rechtsauffassung auszugehen ist, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 24. Juni 1974 - BVerwG VI B 25.74 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 13.02.1975 - VI B 84.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Eine die Revision eröffnende Divergenz liegt nur vor, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschlüsse vom 24. Juni 1974 - BVerwG VI B 25.74 - und vom 22. Oktober 1974 - BVerwG VI B 48.74 -).
  • BVerwG, 01.07.1974 - VI B 10.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Die Beschwerde verkennt offensichtlich den rechtssystematisch bedeutsamen Unterschied zwischen einer Revisions- und einer Beschwerdebegründung (vgl. Beschluß vom 24. Juni 1974 - BVerwG VI B 25.74 - mit Nachweisen).
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