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| BFH, 25.11.1998 - VI B 269/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 66 Abs. 3; ; EStG § 78 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 114
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Fragebogen - Vorlegung - Kindergeldfestsetzung - Aufhebung - Rückforderung - Prozeßkostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 66 Abs. 3
Kindergeld; 6-Monatsfrist des § 66 Abs. 3 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02
Kindergeld: Monatsprinzip
Damit hat der Beklagte nicht nur --positiv-- den Anspruch des Klägers auf Kindergeld für die Zeit von September bis Dezember 1996 bejaht, sondern auch --negativ-- eine weitere Aufhebung des Bescheides vom 14. Januar 1997 abgelehnt (zur Erstreckung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG auf Zweitanträge BFH-Beschluss vom 25. November 1998 VI B 269/98, BFH/NV 1999, 614, und zum Streitstand Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 19. und 22. Aufl., § 66 Rz. 8). - FG Thüringen, 12.04.2000 - III 120/99
Änderung eines Kindergeldaufhebungs- und Rückforderungsbescheids nach § 173 Abs. …
Der Senat kann im Streitfall dahinstehen lassen, ob § 66 Abs. 3 EStG nur für Erstanträge galt (vgl. z.B. Urteil des FG Hamburg vom 9. Okt. 1998, EFG 1999, 35 - nach Rücknahme der Revision rechtskräftig; Blümich/Heuermann, Komm. zum EStG § 66 Anm. 33; Weber-Grellet in Schmidt, Komm. zum EStG § 66 Anm. 8; BFH, Beschluss vom 23. November 1998, VI B 269/98, BFH/NV 1999, 614 ). - FG Nürnberg, 10.11.1999 - III 63/98 Mit Beschluß vom 25.04.1998 VI B 269/88, BFH/NV 1999, 614) hat er für das PKH-Verfahren entschieden, daß keine rechtlichen Bedenken beständen, die Vorschrift des § 66 Abs. 3 EStG a.F. - mit der Folge einer 6-monatigen Ausschlußfrist - nicht nur bei erstmaliger Antragstellung, sondern auch dann anzuwenden, wenn der Kindergeldberechtigte einen erneuten Antrag auf Gewährung von Kindergeld stellt.
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2000 - 6 K 145/99
Verfassungsmäßigkeit der Sechmonatsfrist für die rückwirkende Zahlung von …
Der BFH hat bereits in dem Beschluss vom 25. November 1998 (VI B 269/98 BFH/NV 1999, 614 ) die Regelung des § 66 Abs. 3 EStG nicht als verfassungswidrig angesehen. - FG München, 03.11.1999 - 1 K 1794/98
Beschränkung der rückwirkenden Kindergeldgewährung durch § 66 Abs.3 EStG a.F. …
Die Regelung war verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und auch dann anzuwenden, wenn der Kindergeldberechtigte nach Aufhebung einer früheren Kindergeldfestsetzung einen erneuten Antrag auf Gewährung von Kindergeld stellt (vgl. BFH-Beschluß vom 25.11.1998 VI B 269/98, BFH/NV 1999 S. 614 ; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1998 V K 208/97, EFG 1998 S. 1689).
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