Rechtsprechung
| BFH, 18.06.2007 - VI B 28/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 118 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Typische Berufskleidung eines Sportlehrers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 25.01.2007 - 6 K 2868/03
- BFH, 18.06.2007 - VI B 28/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung - …
Auszug aus BFH, 18.06.2007 - VI B 28/07
Im Streitfall ist nicht ersichtlich, dass über den vorliegenden Einzelfall hinaus ein fallübergreifendes, allgemeines Interesse an einer neuerlichen Entscheidung des Revisionsgerichts bestehen könnte (…zu den Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782 ff.). - BFH, 19.02.2002 - IX B 130/01
NZB; neues Zulassungsrecht
Auszug aus BFH, 18.06.2007 - VI B 28/07
Im Streitfall ist nicht ersichtlich, dass über den vorliegenden Einzelfall hinaus ein fallübergreifendes, allgemeines Interesse an einer neuerlichen Entscheidung des Revisionsgerichts bestehen könnte (zu den Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2002 IX B 130/01, BFH/NV 2002, 802;… vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51; Lange, Deutsche Steuer-Zeitung 2002, 782 ff.). - BFH, 25.01.2000 - VI B 384/98
Beweiswürdigung; Verfahrensfehler
Auszug aus BFH, 18.06.2007 - VI B 28/07
Ein derartiger Fehler kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass das FG die entscheidungserheblichen Tatsachen anders --als von den Klägern angestrebt-- gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2000 VI B 384/98, BFH/NV 2000, 868).
- BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09
Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten
Der BFH ist als Revisionsgericht grundsätzlich nicht befugt, eine eigene Tatsachen- oder Beweiswürdigung an die Stelle der Würdigung des FG zu setzen (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 118 FGO Rz 54 ff., 64 ff., sowie BFH-Beschluss vom 18. Juni 2007 VI B 28/07, BFH/NV 2007, 1869). - BFH, 11.11.2010 - VI B 72/10
Zuschlag nach § 3b EStG setzt Grundlohn voraus - Revisionszulassung wegen …
Ausgehend von den bindenden Sachverhaltsfeststellungen des FG (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 118 FGO Rz 54 ff., 64 ff., sowie BFH-Beschluss vom 18. Juni 2007 VI B 28/07, BFH/NV 2007, 1869) ist eine Divergenz zum Urteil des BFH vom 27. August 2002 VI R 64/96 (BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883) nicht ersichtlich. - BFH, 05.02.2015 - III R 30/14
Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes - Gegenrüge des …
Rn. 24 Eine eigene Tatsachenfeststellung ist dem Revisionsgericht ebenso verwehrt wie die Ergänzung der vom FG getroffenen Feststellungen, auch nicht aus den Akten (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Juni 2007 VI B 28/07, BFH/NV 2007, 1869; vgl. BFH-Urteil vom 24. September 2009 V R 6/08, BFHE 227, 506, BStBl II 2010, 315, unter II.1.).
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