Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1969 - VI B 28.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die Statusdienstzeit eines früheren Berufssoldaten
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 13.02.1969 - Bf II 16/68
- BVerwG, 06.08.1969 - VI B 28.69
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.02.1966 - VI C 18.63
Auszug aus BVerwG, 06.08.1969 - VI B 28.69
Die Voraussetzungen, unter denen versorgungsrechtliche Anwartschaften von Berufssoldaten, die am 8. Mai 1945 noch nicht mit Versorgungsansprüchen entlassen waren, verfassungsrechtlichen Schutz gerade auch nach Art. 14 GG genießen, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich insoweit in Einklang mit der des Bundesverfassungsgerichts befindet, bereits geklärt (vgl. etwa BVerwGE 23, 263 [BVerwG 23.02.1966 - VI C 18/63] [267 ff.] mit Nachweisen); diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. - BVerwG, 07.12.1961 - II C 40.60
Anrechnung der Zeit der Kriegsgefangenschaft auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1969 - VI B 28.69
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß auf die sogenannte Statusdienstzeit, eines früheren Berufssoldaten (§ 53 Abs. 1 Satz 2 G 131 [F. 1961]) die Zeit einer Kriegsgefangenschaft nur dann angerechnet werden darf, wenn der Berufssoldat nach dem 1. April 1951 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen worden war, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (ausdrücklich ausgesprochen im Urteil vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 40.60 -); sie wird bestätigt durch Halbsatz 2 der genannten Vorschrift und gibt den "Willen des Gesetzgebers" richtig wieder, wie das durch die im Berufungsurteil zutreffend geschilderte schrittweise Verbesserung der gesetzlichen Regelung in den Fassungen von 1957 und 1961 deutlich wird.
- BVerwG, 26.06.1975 - II C 48.73
Versorgungsansprüche eines Beamten - Beförderung eines Beamten
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1958 - BVerwG II C 248.57 -, vom 13. August 1968 - BVerwG II C 62.65 - und vom 6. August 1969 - BVerwG VI B 28.69 -, von denen das angefochtene Urteil nach Meinung der Revision abweicht, betreffen offensichtlich von dem vorliegenden Sachverhalt abweichende Sachverhalte und beantworten andere als die im vorliegenden Fall sich stellenden Rechtsfragen. - BVerwG, 26.06.1975 - II C 52.72
Gewährung eines Erhöhungszuschlages auf ein Ruhegehalt - Besoldungsansprüche …
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1958 - BVerwG II C 248.57 -, vom 13. August 1968 - BVerwG II C 62.65 - und vom 6. August 1969 - BVerwG VI B 28.69 -, von denen das angefochtene Urteil nach Meinung der Revision abweicht, betreffen offensichtlich von dem vorliegenden Sachverhalt abweichende Sachverhalte und beantworten andere als die im vorliegenden Fall sich stellenden Rechtsfragen. - BVerwG, 26.06.1973 - VI B 24.73
Rechtsmittel
August 1969 - BVerwG VI B 28.69 - ab, bestehen Bedenken, ob die Beschwerde die Entscheidungen im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend "bezeichnet".
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 05.11.1970 - VI B 28.69 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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