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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8375
BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00 (https://dejure.org/2004,8375)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2004 - VI B 289/00 (https://dejure.org/2004,8375)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2004 - VI B 289/00 (https://dejure.org/2004,8375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 1, Abs. 2
    PKH; Vertagung

  • datenbank.nwb.de

    Sachentscheidung vor Rechtskraft der PKH-Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.03.2004 - VII B 317/03

    Geschäftsführerhaftung

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00
    Das durch die unterbliebene Entrichtung eingegangene Haftungsrisiko entfällt nicht, wenn ein Geschäftsführer irrtümlich annimmt, die Entrichtungsschuld durch vermeintliche Vorsteuer-Guthaben oder private Mittel bzw. solche eines Kreditinstituts begleichen zu können (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 2004 VII B 317/03, BFH/NV 2004, 1069).
  • BFH, 18.08.2003 - X S 5/03

    PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00
    Allerdings kann der Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben sein, wenn kurz vor der mündlichen Verhandlung in einer Sache, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist, der bisherige Prozessbevollmächtigte des Antragstellers sein Mandat niederlegt, ohne dass den Antragsteller daran ein Verschulden trifft (BFH-Beschluss vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66, m.w.N.).
  • BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Umfang der PKH - Einkommensteuer - …

    Auszug aus BFH, 25.11.2004 - VI B 289/00
    Dementsprechend hat der BFH wiederholt entschieden, dass bei Ergehen der PKH-Beschwerde für die Beurteilung der Erfolgsaussichten grundsätzlich zu berücksichtigen ist, ob ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des FG noch mit Erfolg angefochten werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 14. März 2001 V B 97/00, BFH/NV 2001, 1132; vom 27. Dezember 2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919;… vom 15. November 2000 XI S 6/00, BFH/NV 2001, 617;… vom 27. Oktober 2000 IV S 6/00, BFH/NV 2001, 472, …und vom 29. September 2000 VI B 51/00, BFH/NV 2001, 327).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2007 - L 7 SO 2173/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zulassung - Nichtzulassungsbeschwerde …

    Rn. 5 Zwar kann das Recht auf rechtliches Gehör verletzt sein, wenn das Sozialgericht - wie hier - über die Klage entscheidet, bevor die Ablehnung der PKH rechtskräftig ist (vgl. Bundesfinanzhof , Beschluss vom 25. November 2004 - VI B 2689/00 - BFH/NV 2005, 571; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 5. Januar 1983 - I JBf 87/82 - SozVers 1983, 216; Bayer. LSG, Urteil vom 25. Juni 2004 - L 18 V 8/04 - und Beschluss vom 19. Oktober 2004 - L 17 B 258/04 u - ).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 1 PA 171/11

    Zuständigkeit des Senats bei einer Entscheidung über die Beschwerde gegen eine …

    Aus dem gleichen Grund kommt es auch nicht auf die Frage an, ob der rechtskräftige Abschluss des Hauptsacheverfahrens durch Rücknahme - hier des Antrags auf Zulassung der Berufung - im Rahmen einer (Beschwerde-)Entscheidung über die Erfolgsaussichten des Antrags auf Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen ist (BFH, Beschl. v. 25.11.2004 - VI B 289/00 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 2 A 192/10

    Anordnung, formell illegale Nutzung Ladenlokals mit Betrieb …

    Rn. 43 Vgl. dazu allgemein im Sinne des Verwaltungsgerichts BFH, Beschluss vom 25. November 2004 - VI B 289/00 -, BFH/NV 2005, 571 = juris Rn. 5 ; einschränkend Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflagen, Januar 2010, § 166 Rn. 39.
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