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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1233
BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73 (https://dejure.org/1973,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1973 - VI B 35.73 (https://dejure.org/1973,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1973 - VI B 35.73 (https://dejure.org/1973,1233)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    - Die in diesem Zusammenhang gegen die (unechte) Rückwirkung dieser Vorschrift vorgebrachten verfassungsrechtlichen Einwendungen sind entgegen der Auffassung der Beschwerde bereits durch die im Berufungsurteil angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1969 - 2 BvL 11/64 - (BVerfGE 25, 142) überzeugend entkräftet worden.

    Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat - wie sich eindeutig aus BVerfGE 25, 142 (154, 155) [BVerfG 21.01.1969 - 2 BvL 11/64]ergibt - gerade auch jene Fallgestaltung von "enttäuschtem Vertrauen" im Auge gehabt, in der eine wiederverheiratete Beamtenwitwe, deren neue Ehe vor (oder während) der Geltung des - die Anrechnung von Rentenansprüchen noch nicht anordnenden - § 171 Abs. 3 LBG 1954 aufgelöst worden ist und die zunächst Witwengeld und Witwenrente nebeneinander bezog, auf die Weitergewährung dieser Leistungen vertraut und sich in ihrer Lebensführung darauf eingerichtet hatte.

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Diese Rüge ist allenfalls der - hier nicht klärungsbedürftigen - materiellen Rechtsanwendung zuzuordnen (vgl. auchUrteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - undvom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - [BVerwGE 36, 192 [214]]).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es schon seit langem geklärt, daß höherrangiges Recht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG es nicht gebietet, daß auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Gebieten, zu denen auch die hier in Rede stehende Anrechnungsregelung gehört, die Bediensteten (Versorgungsempfänger) des einen Landes den Bediensteten (Versorgungsempfängern) der übrigen Länder im Bundesgebiet in allen Punkten rechtlich gleichgestellt werden müßten (vgl.Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 -, vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 -, vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - undvom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 15.01.1964 - VI C 117.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es schon seit langem geklärt, daß höherrangiges Recht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG es nicht gebietet, daß auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Gebieten, zu denen auch die hier in Rede stehende Anrechnungsregelung gehört, die Bediensteten (Versorgungsempfänger) des einen Landes den Bediensteten (Versorgungsempfängern) der übrigen Länder im Bundesgebiet in allen Punkten rechtlich gleichgestellt werden müßten (vgl.Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 -, vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 -, vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - undvom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 92.67

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch die Überleitung vergleichbarer Gruppen von …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Diese Rüge ist allenfalls der - hier nicht klärungsbedürftigen - materiellen Rechtsanwendung zuzuordnen (vgl. auchUrteile vom 8. Februar 1968 - BVerwG II C 92.67 - undvom 28. Oktober 1970 - BVerwG VI C 48.68 - [BVerwGE 36, 192 [214]]).
  • BVerwG, 07.08.1969 - VI B 20.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Die Rüge der unterlassenen Ermittlung der Gesetzesmotive und der Verwaltungspraxis im Hinblick auf etwaige Zweifel über die Gesetzesauslegung - wie sie von der Beschwerde unter Hinweis auf § 86 VwGO geltend gemacht wird - bezieht sich nicht auf die Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und kann daher auch nicht zur Zulassung der Revision nach dieser Vorschrift führen (vgl.Beschluß vom 7. August 1969 - BVerwG VI B 20.69 -).
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 117.65

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zahlung einer Zulage

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es schon seit langem geklärt, daß höherrangiges Recht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG es nicht gebietet, daß auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Gebieten, zu denen auch die hier in Rede stehende Anrechnungsregelung gehört, die Bediensteten (Versorgungsempfänger) des einen Landes den Bediensteten (Versorgungsempfängern) der übrigen Länder im Bundesgebiet in allen Punkten rechtlich gleichgestellt werden müßten (vgl.Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 -, vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 -, vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - undvom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 07.11.1963 - II C 53.61

    Amtsanwalt in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis eigener …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es schon seit langem geklärt, daß höherrangiges Recht, insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG es nicht gebietet, daß auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Gebieten, zu denen auch die hier in Rede stehende Anrechnungsregelung gehört, die Bediensteten (Versorgungsempfänger) des einen Landes den Bediensteten (Versorgungsempfängern) der übrigen Länder im Bundesgebiet in allen Punkten rechtlich gleichgestellt werden müßten (vgl.Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 -, vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 -, vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - undvom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 79.64

    Anrechnung des Unterschiedes zwischen dem Unfallruhegehalt und dem Ruhegehalt …

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1973 - VI B 35.73
    Dies gilt im übrigen auch für das Verhältnis der vom Bundesgesetzgeber erlassenen Gesetze zu den vom Landesgesetzgeber erlassenen Gesetzen (vgl.Urteil vom 14. Juni 1966 - BVerwG II C 79.64 -).
  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen …

    Ebenso wenig erfordert der Gleichheitssatz auf diesem Gebiet eine gleiche Gestaltung im Bund und in den einzelnen Ländern (Beschluss vom 18. April 1973 - BVerwG VI B 35.73 - mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung zu dieser Frage).
  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

    Ebensowenig erfordert der Gleichheitssatz auf diesem Gebiet eine gleiche Gestaltung im Bund und in den einzelnen Ländern (Beschluss vom 18. April 1973 - BVerwG VI B 35.73 - mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung zu dieser Frage).
  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer …

    Ebensowenig erfordert der Gleichheitssatz auf diesem Gebiet eine gleiche Gestaltung im Bund und in den einzelnen Ländern (Beschluß vom 18. April 1973 - BVerwG VI B 35.73 - mit weiteren umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung zu dieser Frage).
  • BVerwG, 31.08.1977 - 2 B 13.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, daß auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Gebieten, zu denen auch die hier streitige Regelung gehörte, die Bediensteten und Versorgungsempfänger des einen Landes den Bediensteten und Versorgungsempfängern der übrigen Länder im Bundesgebiet in allen Punkten rechtlich gleichgestellt werden; dies ist seit langem durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (u.a. Beschluß vom 18. April 1973 - BVerwG VI B 35.73 - mit Hinweis auf die Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 -, vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 -, vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - und vom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 -).
  • BVerwG, 05.09.1979 - 2 B 55.78

    Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst wegen Nichtablegens der Zweiten …

    Im übrigen ist es nicht zweifelhaft, daß aus einer solchen unterschiedlichen Gestaltung des Prüfungsverfahrens, die in die Regelungskompetenz der Länder fällt, kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hergeleitet werden kann (vgl. Beschluß vom 18. April 1973 - BVerwG 6 B 35.73 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.10.1977 - 2 B 8.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung der …

    Es ist auch bereits höchstrichterlich geklärt, daß Art. 3 Abs. 1 GG nicht gebietet, auf den der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Gebieten, zu denen auch die Regelung des § 121 Abs. 1 Nr. 1 LBG NW gehörte, die Bediensteten und Versorgungsempfänger eines Bundeslandes den Bediensteten und Versorgungsempfängern der übrigen Bundesländer in allen Punkten rechtlich gleichzustellen (vgl. u.a. Beschluß vom 18. April 1973 - BVerwG VI B 35.73 - mit Hinweis auf die Urteile vom 7. November 1963 - BVerwG II C 53.61 -, vom 15. Januar 1964 - BVerwG VI C 117.61 -, vom 17. September 1964 - BVerwG II C 147.61 - und vom 21. November 1968 - BVerwG II C 117.65 -).
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