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Rechtsprechung
   BFH, 29.09.2023 - VI B 4/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43538
BFH, 29.09.2023 - VI B 4/23 (https://dejure.org/2023,43538)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2023 - VI B 4/23 (https://dejure.org/2023,43538)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2023 - VI B 4/23 (https://dejure.org/2023,43538)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 02.02.2024 - VI S 23/23

    Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und …

    Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.09.2023 - VI B 4/23 wird als unzulässig verworfen.

    Rn. 1 Der Senat hat die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24.11.2022 - 6 K 207/21 wegen Einkommensteuer 2014 bis 2019 mit Beschluss vom 29.09.2023 - VI B 4/23 als unzulässig verworfen, da sie die Beschwerde entgegen § 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht als elektronisches Dokument übermittelt und ferner die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Weise dargelegt hatten.

    Rn. 7 c) Auch Wirtschaftsprüfer, die zugleich eine Zulassung als Steuerberater besitzen, sind ab dem 01.01.2023 nach § 52d FGO zur Nutzung des sicheren Übermittlungswegs verpflichtet, wenn sie --als einzeln vertretungsberechtigter Prozessbevollmächtigter-- gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung "Steuerberater" auftreten (s. Senatsbeschluss vom 29.09.2023 - VI B 4/23, unter 1.b cc, m.w.N.).

  • FG Nürnberg, 06.12.2023 - 8 K 672/22

    Fahrten eines Piloten als Dienstreisen

    Über das Urteil des FG Hamburg vom 24.11.2022 (6 K 207/21, juris; NZB als unzul. verworfen, BFH-Beschluss vom 29.09.2023 VI B 4/23, nicht dokumentiert) sei nicht abschließend entschieden worden.

    Rn. 54 Tätigkeiten, die während des Fluges erbracht werden, sind nicht maßgeblich zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 EStG (so auch FG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 6 K 207/21, juris; NZB als unzul. verworfen, BFH-Beschluss vom 29.09.2023 VI B 4/23, nicht dokumentiert).

    verworfen, BFH-Beschluss vom 29.09.2023 VI B 4/23, nicht dokumentiert).

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