Rechtsprechung
| BFH, 29.09.2023 - VI B 4/23 |
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 207/21
- BFH, 29.09.2023 - VI B 4/23
- BFH, 02.02.2024 - VI S 23/23
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 02.02.2024 - VI S 23/23
Übermittlung elektronischer Dokumente durch einen Steuerberater und …
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29.09.2023 - VI B 4/23 wird als unzulässig verworfen.Rn. 1 Der Senat hat die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24.11.2022 - 6 K 207/21 wegen Einkommensteuer 2014 bis 2019 mit Beschluss vom 29.09.2023 - VI B 4/23 als unzulässig verworfen, da sie die Beschwerde entgegen § 52d der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht als elektronisches Dokument übermittelt und ferner die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO entsprechenden Weise dargelegt hatten.
Rn. 7 c) Auch Wirtschaftsprüfer, die zugleich eine Zulassung als Steuerberater besitzen, sind ab dem 01.01.2023 nach § 52d FGO zur Nutzung des sicheren Übermittlungswegs verpflichtet, wenn sie --als einzeln vertretungsberechtigter Prozessbevollmächtigter-- gegenüber dem Gericht auch unter der Berufsbezeichnung "Steuerberater" auftreten (s. Senatsbeschluss vom 29.09.2023 - VI B 4/23, unter 1.b cc, m.w.N.).
- FG Nürnberg, 06.12.2023 - 8 K 672/22
Fahrten eines Piloten als Dienstreisen
Über das Urteil des FG Hamburg vom 24.11.2022 (6 K 207/21, juris; NZB als unzul. verworfen, BFH-Beschluss vom 29.09.2023 VI B 4/23, nicht dokumentiert) sei nicht abschließend entschieden worden.Rn. 54 Tätigkeiten, die während des Fluges erbracht werden, sind nicht maßgeblich zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 EStG (so auch FG Hamburg, Urteil vom 24.11.2022 6 K 207/21, juris; NZB als unzul. verworfen, BFH-Beschluss vom 29.09.2023 VI B 4/23, nicht dokumentiert).
verworfen, BFH-Beschluss vom 29.09.2023 VI B 4/23, nicht dokumentiert).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".