Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1957 - VI B 41.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 10.09.1959 - II C 341.57
Rechtsmittel
Als Offizier z.V. war er am 8. Mai 1945 nicht Berufssoldat im Sinne der §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und 53 G 131, sondern - wie das Berufungsgericht zutreffend entschieden hat - Wehrpflichtiger des Beurlaubtenstandes (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1957 - BVerwG VI B 41.56 -, vom 24. März 1958 - BVerwG VI B 153.56 - undvom 8. September 1958 - BVerwG II B 68.57 -). - BVerwG, 08.09.1958 - II B 68.57
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß Offiziere z.V. keine Berufssoldaten, sondern Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes wären (Beschluß vom 29. Oktober 1957 - BVerwG VI B 41.56 - und vom 24. März 1958 - BVerwG VI B 153.56 -). - BVerwG, 10.09.1962 - VI C 146.59
Rechtsmittel
Nach der bei Erlaß dieser Bescheide bestehenden und der Beurteilung der vorliegenden Anfechtungsklage zugrunde zu legenden Rechtslage nach dem Gesetz zu Art. 131 GG in den Fassungen von 1951 und 1953 konnte die Stellung des Klägers als Major z.V. deswegen nicht berücksichtigt werden, weil der Kläger in dieser Stellung nicht Berufssoldat war; vgl. § 2 der Verordnung über die Wehrpflicht der Offiziere und Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang vom 22. Februar 1938 (RGBl. I S. 214) sowie Beschlüsse des Senats vom 29. Oktober 1957 - BVerwG VI B 41.56 - und vom 24. März 1958 - BVerwG VI B 153.56 -, ferner das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 1960 - BVerwG II C 297.57 -. - BVerwG, 24.03.1958 - VI B 153.56
Rechtsmittel
In dem Beschluß des Senatsvom 29. Oktober 1957 - BVerwG VI B 41.56 - ist unter Hinweis auf § 2 der Verordnung über die Wehrpflicht der Offiziere und Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang vom 22. Februar 1938 (RGBl. I S. 214) bereits dargelegt, daß diese Offiziere keine Berufssoldaten, sondern Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes waren.
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