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Rechtsprechung
   BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2064
BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05 (https://dejure.org/2005,2064)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2005 - VI B 43/05 (https://dejure.org/2005,2064)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - VI B 43/05 (https://dejure.org/2005,2064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    -

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Annahme einer Privatnutzung des Betriebs-Pkw bei Nutzungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.04.2005 - VI B 59/04

    Privatnutzung Pkw - 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05
    Im Übrigen bedarf es keiner weiteren Klärung, dass die formelle Vereinbarung eines Nutzungsverbotes und das Vorhandensein eines Zweitwagens nicht ausschließen, dass nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eine Privatnutzung für erwiesen gehalten werden kann (BFH-Beschluss vom 13. April 2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300).
  • BFH, 11.07.2005 - X B 11/05

    1%-Regelung; private Pkw-Nutzung bei Geländewagen; Anscheinsbeweis

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05
    Damit wird nicht schlüssig dargelegt, dass eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (BFH-Beschluss vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801).
  • BFH, 04.06.2004 - VI B 256/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

    Auszug aus BFH, 27.10.2005 - VI B 43/05
    Dabei hat es die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.), zugrunde gelegt, dass der Beweis des ersten Anscheins erschüttert ist, wenn ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt.
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt (…BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2004 VI B 256/01, BFH/NV 2004, 1416, m.w.N.; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292;… vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330;… in BFH/NV 2005, 1300;… vom 11. Juli 2005 X B 11/05, BFH/NV 2005, 1801, zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG).

    Im Übrigen hat das FG in diesem Zusammenhang richtigerweise in seine Würdigung einbezogen, dass im Streitfall aufgrund der herausgehobenen Position des Klägers im Betrieb des Arbeitgebers --der Kläger hatte "freie Hand"-- in besonderer Weise Anlass zur Überwachung des Nutzungsverbots bestand (vgl. auch BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 292;… vom 19. Dezember 2003 VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488).

  • BFH, 23.01.2008 - I R 8/06

    Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GmbH

    Die Klägerin habe den entsprechenden Anscheinsbeweis (keine Führung eines Fahrtenbuchs; keine organisatorischen Maßnahmen, um eine Privatnutzung auszuschließen; unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Geschäftsführers auf den PKW;… s. dazu z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 1999 VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330;… vom 13. April 2005 VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300; vom 27. Oktober 2005 VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 19/05, BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116;… BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2006 VI B 20/06, BFH/NV 2007, 716; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2007 12 K 8253/06 B, EFG 2007, 1731) nicht widerlegt.
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte …

    Solche Umstände können hinsichtlich der Überlassung eines Kraftfahrzeugs u.a. die unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit darauf sowie die fehlende Führung eines Fahrtenbuchs sein (…vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 13. April 2005 - VI B 59/04, BFH/NV 2005, 1300 und vom 27. Oktober 2005 - VI B 43/05, BFH/NV 2006, 292; BFH, Urteile vom 7. November 2006, VI R 19/05, BFHE 215, 256 und vom 23. Januar 2008 - I R 8/06, BFHE 220, 276 mwN).
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