Rechtsprechung
| BFH, 09.12.1992 - VI B 46/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 51 FGO
Finanzgerichtsordnung; Ablehnung wegen Befangenheit
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 09.12.1992 - VI B 46/92
Entscheidend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung eines objektiven Maßstabes Anlaß hat, Voreingenommenheit des Richters zu befürchten (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 51 Anm.37 m.w.N.). - BFH, 17.07.1974 - VIII B 29/74
Mißbräuchliche Ablehnung - Entscheidung des Senates - Besetzung - Abgelehnter …
Auszug aus BFH, 09.12.1992 - VI B 46/92
Denn durch das Institut der Richterablehnung soll eine unparteiische Rechtspflege gesichert, nicht aber die Möglichkeit einer Überprüfung einzelner Verfahrensverhandlungen eröffnet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638). - BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 09.12.1992 - VI B 46/92
Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters sind jedoch grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (vgl. Beschlüsse des BFH vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308, …und vom 26. Juli 1989 IV B 106-109/88 BFH/NV 1991, 165 m.w.N.). - BFH, 26.07.1989 - IV B 106/88
Unterhaltung eines Gewerbebetriebs in Abgrenzung zu vermögensverwaltender …
Auszug aus BFH, 09.12.1992 - VI B 46/92
Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters sind jedoch grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (…vgl. Beschlüsse des BFH vom 24. August 1989 IV B 59/89, BFH/NV 1990, 308, und vom 26. Juli 1989 IV B 106-109/88 BFH/NV 1991, 165 m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 4 K 1102/14
Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks - …
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters grundsätzlich kein Ablehnungsgrund sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - VI B 46/92, BFH/NV 1993, 318 …und vom 21. Oktober 1987 - II B 125/87, BFH/NV 1989, 170). - BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan …
Das Ablehnungsverfahren dient auch nicht dazu, die Beteiligten gegen unrichtige -- materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche -- Rechtsauffassungen zu schützen (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 122; vom 9. Dezember 1992 VI B 46/92, BFH/NV 1993, 318).Selbst wenn insoweit ein Verfahrensverstoß vorläge und außerdem die entgegen § 160 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 ZPO unterbliebene Protokollierung der Zurückweisung des Protokollierungsantrags berücksichtigt wird, genügten diese Rechtsfehler nicht, um auf eine unsachliche Einstellung des Vorsitzenden zu schließen (vgl. auch BFH in BFH/NV 1993, 318).
- BFH, 12.08.1998 - III B 23/98
Richterablehnung; Rügeverlust
Vermeintliche Ablehnungsgründe, z.B. eine erkennbar gewordene Voreingenommenheit des Berichterstatters oder eine lückenhafte Protokollierung seiner von ihm geäußerten Rechtsansichten (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1992 VI B 46/92, BFH/NV 1993, 318), die im Verlauf einer mündlichen Verhandlung oder auch eines Erörterungstermines entstehen, müssen danach bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung ordnungsgemäß geltend gemacht werden (…vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 558). - BFH, 25.07.1994 - X B 22/94
Geltendmachung einer nachträglichen Befangenheit eines Richters
Dem Gesuch fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil es sich -- selbst wenn es begründet wäre -- nicht mehr auf die Sachentscheidung des FG vom 22. Juli 1993 auswirken könnte (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. März 1980 I B 23/80, BFHE 130, 20, BStBl II 1980, 335;… vom 12. März 1985 IV S 9/85, BFH/NV 1986, 738; vom 9. Dezember 1992 VI B 46/92, BFH/NV 1993, 318).
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