Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Äußerungen eines Beamten über Vorgesetzte sowie über die Dienstbehörden und Aufsichtsbehörden in der Öffentlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 29.09.1972 - 199 III 70
- BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Diese Vorschriften sollen der Entlastung des Revisions- und des Beschwerdegerichts dienen und verhindern, daß dieses genötigt ist, das gesamte vorinstanzliche Parteivorbringen zu durchforschen (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - BVerwG VI C 52.65] [217]).Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO gehört aber bei der Aufklärungsrüge vor allem auch, daß dargetan wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht oder doch beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - BVerwG VI C 52.65] [217 f.]).
- BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 191 [BVerfG 28.04.1970 - 1 BvR 690/65]) hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, im demokratischen Rechtsstaat gebiete die Pflicht zur Treue und Loyalität gegenüber dem Dienstherrn sowie die Achtung der berechtigten Belange der Verwaltung, daß der Beamte zunächst alle die in der institutionellen Ordnung der Verwaltung und des demokratischen Rechtsstaates liegenden Abhilfemöglichkeiten und Rechtsbehelfe ausschöpfe, bevor er den in seinen Folgen von ihm nicht übersehbaren und beherrschbaren Weg in die Öffentlichkeit beschreite. - BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Die erstgenannte Voraussetzung ist hier offensichtlich nicht gegeben, an der zweiten fehlt es, weil das Bundesverwaltungsgericht inzwischen in dem Urteil BVerwGE 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58.65] und dem Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 137.67 -(DÖD 1968, 192 = ZBR 1969, 47 [BVerwG 07.03.1968 - BVerwG II C 137.67]) zu der Frage des dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung bei einer von dem Beamten unverschuldeten Störung der Zusammenarbeit ausführlich Stellung genommen hat.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird, und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 07.03.1968 - II C 137.67
Dienstliches Bedürfnis für die Versetzung zu der Wiederherstellung des …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Die erstgenannte Voraussetzung ist hier offensichtlich nicht gegeben, an der zweiten fehlt es, weil das Bundesverwaltungsgericht inzwischen in dem Urteil BVerwGE 26, 65 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58.65] und dem Urteil vom 7. März 1968 - BVerwG II C 137.67 -(DÖD 1968, 192 = ZBR 1969, 47 [BVerwG 07.03.1968 - BVerwG II C 137.67]) zu der Frage des dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung bei einer von dem Beamten unverschuldeten Störung der Zusammenarbeit ausführlich Stellung genommen hat. - BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Diese Anforderungen sind die gleichen wie die in § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren zu stellenden (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 5] …und vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 39]). - BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61
Antrag auf Entschädigung
Auszug aus BVerwG, 26.04.1973 - VI B 59.72
Diese Anforderungen sind die gleichen wie die in § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren zu stellenden (vgl. Beschlüsse vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 5] und vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 39]).
- BVerwG, 03.12.1973 - VI B 62.73
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Deswegen können allgemeingehaltene Darlegungen in der Beschwerdeschrift zur Begründung von Verfahrensmängeln nicht genügen, schon deswegen nicht, weil sie das Beschwerdegericht nötigen würden, die in den Vorinstanzen eingereichten Schriftsätze und Unterlagen des Beschwerdeführers durchzusehen mit dem Ziel, einen wesentlichen Mangel des Verfahrens zu ermitteln (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a.Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 -, vom 3. März 1961 - BVerwG VI B 61.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 3, 5, 8] undvom 26. April 1973 - BVerwG VI B 59.72 -).Die Beschwerde hätte substantiiert darlegen müssen, welcher Sachverhalt im einzelnen Gegenstand des beim Oberverwaltungsgericht in Münster anhängigen Verfahrens ist, welche genau bezeichneten und inhaltlich wiedergegebenen Unterlagen dort vorliegen, was sich aus ihnen für den hier anhängigen Rechtsstreit ergeben soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster für dieses Verfahren vorgreiflich sein soll und schließlich, wann und in welcher Art dies alles dem Berufungsgericht so unterbreitet worden ist, daß sich ihm eine Aussetzung dieses Verfahrens und eine Beiziehung der in Münster vorliegenden Unterlagen zwingend aufdrängen mußte (zu den formellen Erfordernissen von Aufklärungsrügen im allgemeinen vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [217 f.] undBeschluß vom 26. April 1973 - BVerwG VI B 59.72 -).
- BVerwG, 05.12.1973 - VI B 80.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Anforderungen sind die gleichen wie die gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren zu stellenden Anforderungen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 26. April 1973 - BVerwG VI B 59.72 - mit weiteren Nachweisen).
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